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Geschrieben von Amydonna am 19.09.2020, 13:42 Uhr

Erzeuger und Vaterschaft

Hallo Liebe Mitglieder..ich bin neu hier und hätte mal eine Frage und hoffe ich Bringe Sie Richtig rüber :) Zu meinem Fall..mein exfreund und ich haben uns während der Schwangerschaft getrennt, da nun das Kind da ist möchte Ich nicht das er irgendein Recht bekommt..und zwar nicht aus hass,trotz oder ähnliches sondern aus Angst um mein Kind. Der Erzeuger ist Drogenabhängig, alkoholiker und wurde in den letzten monaten öfter verhaftet und in die Anstalt eingewiesen,da er viele heftige Psychosen etc hat. Er hat anderen Lebensbedrohliche Sachen angetan und Ich möchte sojemanden nicht in unseren Leben..Ich hatte einen Antrag auf Unterhalt gestellt, wodurch natürlich die Vaterschaft anerkennt werden muss und er Rechte bekommen würde. Da noch Unterlagen gefehlt haben dafür ist nun meine Frage..kann ich das einfach sein lassen? Auf unterhalt verzichten, keine vaterschaftsanerkennen - keine Rechte? Ich bin nicht auf den Unterhalt angewiesen und Ich würde sofort verzichten auf den ganzen Kram damit mein Kind in Sicherheit ist. Ich denke nicht das er die Anerkennung einklagen würde, dafür fehlt ihm das Geld und das Interesse. Ich hoffe jemand hat hier mehr Ahnung als Ich, so als first time mom :) Lg!

 
45 Antworten:

Re: Erzeuger und Vaterschaft

Antwort von spiky73 am 19.09.2020, 20:27 Uhr

Wieso zum Teufel bekommt Frau mit so einem pösen, verkommenen Subjekt überhaupt ein Kind??? Der hat doch sicher nicht von gestern auf heute sein Crackpfeifchen ausgepackt und grüne Männchen gesehen?!?!

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Re: Erzeuger und Vaterschaft

Antwort von sweeetsunny am 19.09.2020, 21:20 Uhr

Hallo,

Also die Antwort über mir kann man sich ja sparen, wenn sie dem Beitrag nicht hilft

Zum Beitrag:

Ich bin mir nicht sicher, aber wenn er soviel Fehltritte hat, wird kein Jugendamt oder Richter ihm alleinigen Umgang mit dem Kind geben.

Eine Freundin von mir hat psychische Probleme, ihr Kind ist seit kurz nach der Geburt bei Pflegeeltern.
Sie darf das Kind unter Aufsicht einmal im Monat für eine Stunde sehen. Pflegemutter ist immer dabei.
So wird es wahrscheinlich bei euch auch hinauslaufen, falls ein Vaterschaftstest gemacht würde.
Da er anscheinend eh kein Interesse und kein Geld hat, wird es darauf hinaus laufen, dass du vom Amt Unterhaltsvorschuss bekommen würdest und es vom Vater dann irgendwann, wenn er Geld hat, geholt wird.

Du musst selbst entscheiden ob du es so oder so willst, das kann man dir nicht abnehmen

Aber dein Kind wird früher oder später schon fragen wer der Vater ist und wenn keiner in der Geburtsurkunde steht, ist es vor allem für jemandem ab dem Teenager alter manchmal schwierig.

Ich hatte auch einen Vater der nicht viel von mir wissen wollte und eine Mutter, die nicht unbedingt wollte, dass ich Kontakt zu meinem Vater habe.
Ich war aber trotzdem froh, dass ich wusste wer es war und froh, dass ich ihn ab und an mal sah.
Ich bin auch froh, dass meine mom den Kontakt nicht direkt verweigerte, sonst wäre ich vielleicht im Teeniealter sauer auf sie gewesen, so habe ich selbst erfahren, dass kein verlass auf mein Dad ist ;)

Vielleicht was zum Nachdenken und liebe Grüße

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Re: Rechtlich

Antwort von cube am 20.09.2020, 11:04 Uhr

Ichfrage mich auch manchmal, wie es kommt, dass die vielen gravierenden Dinge lange genug ok genug waren, eine Familie gründen zu wollen und dann plötzlich so schlimm sind, dass man auf gar keinen Fall das gemeinsame Kind mit diesem Menschen Kontakt haben lassen kann. Auch immer wieder interessant: ab dem Moment der großen Erkenntnis ist es nur noch der "Erzeuger".
Aber nun gut - Liebe macht ja bekanntlich blind :-)

Verständlich, dass man unter bestimmten Umständen sein Kind nicht mit einem Menschen, den man für gefährlich? hält, alleine lassen möchte.
Gar kein Kontakt - da gibt es aber die rechtliche Seite zu beachten.
EUER KIND hat ein Recht auf Umgang mit dem Vater
Es geht eigentlich nicht darum, was DU gerne möchtest - euer Kind hat Rechte. ZB auf seinen Vater.
Und der Vater hat ein Recht darauf, sein Sorge- und/oder Umgangsrecht geltend zu machen - sofern er denn möchte.
Unter den geschilderten Umständen wird sicher kein Richter oder JA euer Kind mal eben so unbegleitet zum Vater schicken.
Und natürlich steht es dir frei, zu sagen "Vater unbekannt".
Hab aber im Kopf: du lügst wissentlich. Und du hast damit keinen Anspruch auf Unterhalt.
Wenn du Geld von ihm möchtest (schön, dass er dafür dann noch gut genug ist...), wirst du ihn auch als Vater angeben müssen und damit stehen ihm selbstverständlich auch Rechte zu. Zumindest das Recht, diese geltend machen zu wollen. Dafür benötigt er auch nicht zwingend Geld - er kann da auch einen entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Du solltest also generell im Kopf haben, dass er auch von selber wann auch immer seine rechte geltend machen möchte. Ob dann das bewusste lügen bezüglich der Vaterschaft so gut ankommt bei einem Richter ...
Und wie gesagt: was sagst du denn deinem Kind? Irgendwann wird es fragen und wenn es will, kann es SEIN Recht auf "Vater kennenlernen" auch einklagen.

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nein, darfst du nicht. das wäre sozialbetrug

Antwort von mellomania am 20.09.2020, 13:24 Uhr

dein kind!!! hat recht auf Vater UND UNTERHALT. das ist nicht für dich. du darfst da nicht drauf verzichten und wenn du den vater nicht angiebst, betrügst du das sozialsystem. selbst wenn du keinen unterhaltsvorschuss bekommst. DEIN KIND hat rechte auf Erbe später etcpp.

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Re: Erzeuger und Vaterschaft

Antwort von kravallie am 20.09.2020, 15:44 Uhr

Selbstverständlich kannst du den antrag auf unterhaltsvorschuss zurückziehen. Frage ist, ob die anerkennung der vaterschaft noch gestoppt werden kann, das wage ich zu bezweifeln und das wird dir dann u u. mal vor die füsse fallen.
Über die brücke würde ich aber gehen, wenn es so weit ist, d.h. wenn er etwas einfordert.
Manch foristin ist echt witzig mit der annahme, dass ein kranker krimineller jemals ein grosses erbe hinterlassen wird, wegen dem man sich den umgang antut.
Auch dass kinder gelegentlich entstehen, ohne dass man sich vorher impfpass, coronatest und führungszeugnis zeigen lässt....

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Re: Erzeuger und Vaterschaft

Antwort von pauline-maus am 20.09.2020, 16:00 Uhr

nun ja ,du bist die nächsten 18 jahre mit diesem mann verbunden ...egal wie es läuft zwischen vater und kind.
ich hätte da keinen bock auf einen , mit dem ich so eben nicht wirklich kann.
und wenn du keinen unterhalt benötigst , ja dann lebst du eben ohne ihn weiter

aber ich bin, was moral betrifft, ja sowieso etwas härter verpackt

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Re: Erzeuger und Vaterschaft

Antwort von pauline-maus am 20.09.2020, 16:49 Uhr

darf ich fragen warum du den unterhalt nicht brauchst?
mir geht es auch nicht schlecht finaziell aber auf den unterhalt kann und möchte ich nicht verzichten.

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Re: nein, darfst du nicht. das wäre sozialbetrug

Antwort von Siebi am 20.09.2020, 19:51 Uhr

Inwiefern würde sie das Sozialsystem betrügen?
Das Kind hat ein Recht auf Unterhalt. Ob der von Mutter oder Vater kommt wird ihm wohl reichlich egal sein, v.a. in den ersten Lebensjahren. Die TE verdient genug, um den Unterhalt des Kindes sicherzustellen, wenn sie also auf Zahlungen des Vaters verzichtet, hat sie selbst eben weniger in der Tasche.

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Re: Erzeuger und Vaterschaft

Antwort von Amydonna am 20.09.2020, 20:55 Uhr

Da wir eine fernbeziehung führten bis er näher zog habe Ich davon nichts gewusst. Deshalb die Trennung, als ich alles rausfand

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Re: Erzeuger und Vaterschaft

Antwort von Amydonna am 20.09.2020, 21:06 Uhr

Nunja, finanziell bräuchte Ich den Unterhalt nicht, natürlich würd ich den gerne haben für den kleinen, ein bisschen mehr is immer gut :) mir wurde allerdings gesagt das ich so vielleicht drum rum komme ihn den kontakt auszusetzen... Durch die fernbeziehung wie oben erwähnt habe ich das mit drogen und alkohol nicht mitbekommen, in der Beziehung lief es gut bis ich schwanger wurde dann fing es an schwierig zu werden, bis ich dann alles raus fand, dann war für mich vorbei. Würde halt drauf verzichten wenn ich dem kleinen das ersparen könnte..ich bin in einer sehr ehrlichen Familie aufgewachsen, ich würde meinem kind nicht verheimlichen wer der vater ist, gleichzeitig ihm aber auch alles erzählen und deutlich machen das er kein guter Umgang ist. Er dürfte dann selbst entscheiden..vielleicht liest der ein oder andere diese antwort auch und ich konnt damit was aufklären :)

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Re: Erzeuger und Vaterschaft

Antwort von pauline-maus am 20.09.2020, 22:18 Uhr

Fernbeziehung klingt schon mal gut, da ihr euch somit nicht über den weg laufen werdet.
Wuppst du das finanziell , dann lass ihn aus deinem leben raus Punkt.

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du siehst das falsch

Antwort von mellomania am 20.09.2020, 23:20 Uhr

was SIE in der tasche hat ist völlig egal. es ist für DAS KIND.

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Re: Erzeuger und Vaterschaft

Antwort von Feeli79 am 21.09.2020, 8:04 Uhr

Also was hier so manche schreiben, ist ja mal unter jeglichem Niveau. Oder natürlich, es handelt sich um Analphabeten, die den Inhalt des Textes nicht richtig lesen und somit auch nicht richtig verstehen können.

Du musst weder auf Unterhalt bestehen, noch den Vater angeben. Hab ich auch Beides nicht getan. Ok, es gibt keinen Unterhaltsvorschuss. Aber so berauschend ist der auch nicht, dass ich dafür mein Kind diesem Vater aussetzen würde.
Allerdings denke ich, dass er bei der Vorgeschichte, sowieso keine großen Ansprüche haben darf. Er wird das Kind auf gar keinen Fall alleine sehen. Und ich bezweifle, dass er es überhaupt sieht. Da er ja kein großes Interesse zu haben scheint.

Lass dich von diesen ganzen dummen Kommentaren nicht runterziehen. Das sind genau die Leute, die Ihre Kinder nach nem Lehrbuch erziehen und dann glauben, sie seien gute Eltern.

Bis dein Kind ins Teenageralter kommt vergehen noch Jahre. Und vielleicht bekommt er ja die Kurve und macht nen Entzug, eine Therapie usw. Dann kann man die Sache nochmal neu überdenken.

Bis dahin bleib stark

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Re: nein, darfst du nicht. das wäre sozialbetrug

Antwort von pauline-maus am 21.09.2020, 9:16 Uhr

Das würde dann ja viele Willige zum sozialbetrug nur so einladen.
Man bräuchte als Päarchen dann nur den Vater nicht angeben, schon kommt Kohle vom Staat rum .
Wenn es einen Vater offiziell gibt, wird der in die pflicht genommen. Kann er nichtr zahlen, zahlt der staat und er ist Schuldner bei diesem, denn es ist ja nur " geliehen".

Gibt es keinen Vater, gibt es auch keinen der schuldet und somit wird auch nix geliehen oder ausgelegt

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Re: nein, darfst du nicht. das wäre sozialbetrug

Antwort von Siebi am 21.09.2020, 9:50 Uhr

Der Staat zahlt nicht automatisch für vaterlose Kinder, sondern nur wenn man etwas beantragt. Das wäre natürlich Betrug.

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Re: du siehst das falsch

Antwort von Siebi am 21.09.2020, 9:58 Uhr

Unterhalt ist kein Taschengeld fürs Kind. Die TE möchte den Unterhalt des Kindes freiwillig alleine leisten, dadurch hat sie weniger Geld für sich selbst, als wenn es noch Unterhalt des Vaters gäbe (den sie auf ihr Konto bekommt, bis das Kind volljährig ist oder auszieht).

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Re: Erzeuger und Vaterschaft

Antwort von Meyla am 21.09.2020, 10:05 Uhr

https://www.kindesunterhalt.net/verzicht-auf-kindesunterhalt-ist-nichtig/

Ich muss das einfach mal posten.

Nein, ich bin nicht AE. Aber wie Kinder immer wieder um ihre Rechte betrogen werden erstaunt mich trotzdem regelmäßig.

Nutz dad Geld halt nicht und pack es auf ein Sparkonto, Fonts oder sonst was. Aber es gehört dem Kind, nicht dir.

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Re: Erzeuger und Vaterschaft - "finanziell brauche ich den Unterhalt nicht"

Antwort von Holzkohle am 21.09.2020, 11:33 Uhr

aktuell vielleicht nicht - aber das Blatt kann sich auch mal schnell wenden und man ist über jeden Cent glücklich...

Mit wieviel Jahren möchtest Du Deinem Kind denn erzählen, was der Vater alles Grausames gemacht hat - meistens fragen sie so mit 4, 5 - einige auch schon früher.

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Re: Erzeuger und Vaterschaft

Antwort von Finale am 21.09.2020, 16:05 Uhr

Ich bin auch nicht alleinerziehend, vielleicht habe ich hier einen Denkfehler, aber Unterhalt ist doch nicht für das Kind, sondern Geld, das man fürs Leben mit Kind braucht. Ich kann mir hier aber auch nicht vorstellen, dass da viel Unterhalt gezahlt werden wuerde.

In erster Linie hat das Kind ein Recht auf ein unbeschwertes Aufwachsen. Ich haette den Vater nicht angegeben, ob das jetzt noch geht, keine Ahnung.
Ansonsten wuerde ich schauen, dass ich so weit weg wie möglich vom Vater des Kindes lebe, notfalls umziehen. Vielleicht hat er kein Interesse und hoffentlich auch kein Geld dann um regelmäßig Kontakt zu haben.
Sex haben und Kinder Zeugen kann man auch mit Psychopathen, deswegen zu fordern, dass man so jemanden auch sein Kind ueberlaesst, finde ich grausam.

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Re: Erzeuger und Vaterschaft

Antwort von kravallie am 21.09.2020, 18:16 Uhr

du hast keinen Denkfehler.
im rechtsforum scheint grad wenig los zu sein, da kommt man ins ae und wittert per se mal sozialbetrug....das ist das Maniacs Hobby.

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Re: Erzeuger und Vaterschaft

Antwort von Meyla am 21.09.2020, 21:20 Uhr

Lies den Link doch einfach. Kindesunterhalt ist ein Kindesrecht und keine Meinungssache.

Unbeschwertes Aufwachsen ist soweit ich weiss rechtlich nirgendwo fest gehalten bzw. definiert.
Kinder haben das Recht, ihre Wurzeln zu kennen, auch wenn diese sich aus Sicht dr Mutter nicht lohnen.
Umgang kann begleitet durch das Amt gestaltet werden, niemand muss einem Krankenhaus Menschen sein kind alleine überlassen.

Zieht die Mutter NACH der geburt bewusst weit weg braucht der Vater auch kein Geld. Wenn die Mutter diesen Abstand bewusst schafft, kann sie in die Pflicht genommen werden für die Kosten des väterlichen Kontaktes aufzukommen.


Klar darf man das alles blöd finden. Um so wichtiger ist es seine Rechte und seine Grenzen zu kennen um die Situation nicht unnötig zu verschlechtern.

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Re: Erzeuger und Vaterschaft

Antwort von pauline-maus am 21.09.2020, 21:30 Uhr

Mit Verlaub aber ich denke du kannst dir eine Einschätzung aus der Position, es nicht selbst erlebt zu haben nicht leisten.
Ich verstehe die posterin....

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du wirst es nie verstehen krava

Antwort von mellomania am 21.09.2020, 21:44 Uhr

es geht nicht um MEIN empfinden, sondern um die rechte des kindes. und das kind hat ein gesetzliches recht auf: Unterhalt, Vater, Umgang, Erbe. Ende. :-) ob und wie das gewärleistet wird, können wir nicht beurteilen. Aber die Mutter hat die Pflicht, ihn anzugeben um dem kind eben diese rechte gewähren zu können. ob sie will oder nicht. :-)

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Re: du wirst es nie verstehen krava

Antwort von pauline-maus am 21.09.2020, 22:32 Uhr

Stimmt eine Mutter muss sich komplett auf- und hergeben , nur zur Wahrung des Rechts.
Das ist natürlich ein Argument

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Dein lieblingsthema ist aber sozialbetrug

Antwort von kravallie am 22.09.2020, 8:22 Uhr

und das ist blödfug, auch wenn du es dir inständig wünschst. Ende.
Die mutter darf den vater nicht angeben, das ist weder eine straftat noch eine ordnungswidrigkeit. Man muss mit den konsequenzen leben.

Wenn sie es nicht tut, kann das kind sie ja später mal verklagen.
Im fall der ap ist es u.u. schon zu spät, auch mit den konsequenzen muss man leben.

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Re: Erzeuger und Vaterschaft

Antwort von cube am 22.09.2020, 12:07 Uhr

Und woher weißt du, das der KV eh keinen Umgang will?
Das die Vorgeschichte überhaupt so einseitig stimmt wie dargestellt?
Das er das Kind auf gar keinen Fall alleine sehen darf?

Da lehnst du dich aber ganz schön weit aus dem Fenster - mal abgesehen von deiner Beleidigung von wegen Analphabeten.

Davon ab ändert es nichts daran, dass Unterhalt das Recht des Kindes ist, nicht das der Mutter.
Ebenso wie jedes Kind ein Recht darauf hat, seine Wurzeln zu kennen.

Natürlich kann die Mutter den Vater einfach nicht angeben.
D.h. das sie für das Kind entscheidet, dass dieses offiziell erst mal keinen Vater hat (und auch keine weitere Familie).
Bei mir war das so: meine Mutter hat auch entschieden, das dieser Mann kein geeigneter Vater ist. Natürlich wollte sie mich irgendwann mal darüber aufklären, wer das ist etc. Dumm nur, dass er bis dahin leider verstorben war. Ergo: die Chance, mal selbst zu entscheiden, ob ich ihn kennenlernen will, sogar auf dieser Seite auch noch Familie haben könnte - weg. Kommt auch nie wieder.
So kann es nämlich auch gehen.

Ebenso kann die Mutter jetzt nicht wissen, ob sie nicht doch mal finanziell nicht mehr so gut da steht und Unterhalt beantragen müsste.

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Re: Erzeuger und Vaterschaft

Antwort von Meyla am 22.09.2020, 17:18 Uhr

Weswegen ich ja auch gleich erwähnt habe, dass ich nixht betroffen bin.

Trotzdem bin ich ein Scveidungskind. Und zwar das, eines Vaters, der sich so beinahe wie die TE: ständig meine Mutter schlecht machen, negative Eigenschaften hervor heben, ihre Vergangenheit vor mir ausbreiten.
Meinst du wirklich, sowas bringt ein Kind von einem Elternteil ab? Es lässt seine geistige Reife springen Und plötzlich sieht es ein, dass Kontakt schlecht wäre? Nein. Es hat nur meiner Beziehung zu ihm geschadet und ich habe ihn gemieden, nur selten Kontakt gesucht.

Dennoch hat heutzutage auch ein sch..... Vater Rechte, sowie ein Baby ab Geburt nun einmal auch. Wie wenig Vorteile Mütter noch besitzen liest man ja regelmäßig. Aus diesem Grund: ja, ich wäre auch bei einem solchen erzeuger arg auf der Hut und würde mir als Mutter nichts zu Schulden kommen lassen. Grade was den unrechtmäßigen Verzicht auf Unterhalt und die schlechte Mundpropaganda betrifft.

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Quatsch mit Soße

Antwort von Leena am 22.09.2020, 19:38 Uhr

Als Mutter hat man definitiv NICHT die Pflicht, den Vater anzugeben. Erst recht hat man nicht die Pflicht, die Vaterschaft feststellen zu lassen.

Das Kind kann einen ggf. mal darauf verklagen, den Namen zu nennen, man kann auch dazu verurteilt werden, aber mit Zwangsmitteln durchsetzen lässt sich diese Recht dann halt auch nicht.

Im Übrigen sind es auch zwei völlig verschiedene Paar Schuhe, ob die Vaterschaft festgestellt wird oder ob das Kind weiß, wer der Vater ist.

:-)

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@Meyla

Antwort von Leena am 22.09.2020, 19:44 Uhr

Dein Link passt hier aber nicht.

In dem Artikel geht es darum, dass jedes Elternteil einem minderjährigen Kind zu Unterhalt verpflichtet ist und das Gesetzt ausdrücklich festlegt, das auf diesen Kindesunterhalt nicht verzichtet werden kann.

Das betrifft per se aber nur "Elternteile" und damit Elternteile im juristischen Sinne. Ein biologischer Vater, der nicht auch juristisch der Vater ist, ist juristisch eben KEIN Elternteil. Und damit auch NICHT unterhaltspflichtig - somit wird auch nicht auf Kindesunterhalt verzichtet.

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Re: Erzeuger und Vaterschaft - "finanziell brauche ich den Unterhalt nicht"

Antwort von Leena am 22.09.2020, 19:53 Uhr

Mein Kind1 ist ja ohne biologischen Vater als juristischen Vater aufgewachsen. Ich hatte von Anfang an Bilder von ihm im Kinderzimmer hängen, habe irgendwelche Alltagsgeschichten von ihm erzählt, Kind kannte praktisch von Anfang an die Verwandtschaft väterlicherseits...

Es ist einfach nur ganz normal mit der Situation aufgewachsen, es war nie ein Drama oder gab ein "Schlüsselgespräch" oder was Du Dir hier gerade vorstellt.

Finanziell geht es mir bisher übrigens gut, Kind hat auch ohne Unterhalt (oder vielmehr: Unterhaltsvorschuss, mehr wäre es nie geworden) nichts missen müssen.

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Re: Erzeuger und Vaterschaft

Antwort von Kampfgnom27 am 23.09.2020, 12:52 Uhr

Meyla ich verstehe dein Problem bzw wo drauf du hinauswillst aber es wird das Denken der Damen nicht ändern.

Ich verstehe auch dass es sehr schwierig ist mit einem Vater mit dieser Vorgeschichte trotzdem sollte dass kein Grund sein ihn nicht anzugeben oder den Kontakt zu verweigern. Das ist nichts anderes als egoistisch. Es gibt Möglichkeiten und Hilfen die man sich suchen kann. Ich hatte mal ein Kind was ich ambulant betreut habe und dessen Vater hatte begleiteten Umgang mit ihm . Das hat beiden sehr gut getan. Finde es nicht okay Elternteilen nur weil
Sie einen schwierigen Hintergrund haben von vornerein diese Möglichkeit zu nehmen ( und ja auch den Kindern)

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was regt ihr euch denn auf?

Antwort von kravallie am 23.09.2020, 12:59 Uhr

zumindest in diesem fall, ist doch der kaas eh schon gebissen und zwar dadurch, dass sie uhv beantragt hat und auf rückfragen nicht mehr schwindeln kann, zumindest nur noch an Eides statt und dazu gehört schon was....

so kann sowohl der sozialbetrugsterrier und auch der kampfgnom beruhigt schlafen....
kampfgnom? du kennst EIN Kind, das betreuten umgang mit dem schwierigen hintergrundsvater hatte und der war gut für beide?
eins macht alle? vor allem: wie lange tat er wem gut? nachweislich gut?´

wie alt bist du, Gnom? arbeitest du beim Jugendamt?

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Re: was regt ihr euch denn auf?

Antwort von Kampfgnom27 am 24.09.2020, 3:39 Uhr

Ich bin 33 und nein ich arbeite nicht beim Jugendamt. Ich habe in verschiedenen Bereichen gearbeitet. Natürlich ist der Drops gelutscht wenn Sie den Kindsvater nicht angibt, richtig ist das trotzdem nicht.
Wie lange der Kontakt den beiden gut getan hat kann ich nicht sagen in den drei Jahren hat er es( danach hatte ich eine andere Tätigkeit) natürlich kann ich nicht von einem Fall auf alle schließen genauso wenig kann man hier pauschalisieren dass ein solcher Vater für sein Kind zwingend schädigend sein muss und deshalb per se nicht eingetragen werden sollte oder keinen Kontakt haben sollte.

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Re: was regt ihr euch denn auf?

Antwort von kravallie am 24.09.2020, 9:25 Uhr

danke für die Auskunft!

dass der geschilderte mann nicht zwingend schädlich sein muss, nicht eingetragen werden sollte und/oder kontakt haben sollte, hat wo genau jemand behauptet?
es ist immer wieder erstaunlich wie wenig Meinung/Ahnung der betroffenen frau und mutter zugetraut wird.
per se hat eine mutter nun mal das recht, die Entscheidung zu treffen, ob sie ihn angibt. genau wie eine frau das recht hat, zu entscheiden, das Kind zu bekommen oder nicht.

eine wertung steht niemandem zu und damit zurechtkommen müssen die betroffenen. sonst keiner.

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Re: was regt ihr euch denn auf?

Antwort von Kampfgnom27 am 24.09.2020, 10:48 Uhr

Doch auch das Kind. Und ob das Kind dadurch einen Schaden erleiden würde weiß keiner es wird davon ausgegangen. Für mich steht da halt das Interesse des Kindes da vorrangig. Aber lassen wir das, den feinen Unterschied möchtet ihr nicht verstehen. Und ja ich weiß dass es für die Mutter nicht einfach ist und per se wahrscheinlich immer wieder zu Schwierigkeiten kommt. Ich weiß dass sehr gut weil ich einen ähnlichen Fall im Freundeskreis hatte. Dieser fall hat sich dann durch einen tragischen Unfall erledigt.Deshalb aber die Interessen des Kindes zu vernachlässigen ist bescheiden. Und die Interessen der Mutter sind keinesfalls höher einzustufen sondern gleichwertig. Aber wie gesagt man merkt an den Reaktionen dass einige das nicht verstehen wollen

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Re: Erzeuger und Vaterschaft

Antwort von Kampfgnom27 am 24.09.2020, 11:02 Uhr

Ich finde es zumindest fair dass du deinem Kind vom Vater erzählen möchtest. Bitte bleib dabei möglichst neutral um ihm ein eigenes Bild zu ermöglichen. Bezüglich des Umgangs bzw. der Gedanken dazu hast du die Möglichkeit dir in einer Beratung umfassende Hilfestellung zu holen zb bei Beratimgstellem. Die können dir auch erklären wie ein begleiteter Umgang aussehen könnte. Alles liebe

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Re: was regt ihr euch denn auf?

Antwort von kravallie am 24.09.2020, 13:12 Uhr

was bedeutet das?: *Doch auch das Kind*

*Und ob das Kind dadurch einen Schaden erleiden würde weiß keiner es wird davon ausgegangen*

nochmal: wer behauptet das?

hast du Glaskugeln, die wissen, dass es eben sicher doch das Interesse des kindes vernachlässigt wird, wenn eine frau den vater nicht angibt?

vielleicht bist du der Geisterfahrer?
schon mal daran gedacht?

ich verstehe tatsächlich cube aus ihrer Historie und u.u. kann sie ihrer mutter berechtigte vorwürfe machen, aber das ist ein einzelschicksal und nicht zu verallgemeinern.
lies mal schru´s post, die ist sicher ein bißchen erfahrener als du mit deinen jungen jahren.

(absätze und Kommata würden das lesen auch etwas erleichtern!)

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Re: was regt ihr euch denn auf?

Antwort von Kampfgnom27 am 24.09.2020, 13:34 Uhr

Mhh in den Beiträgen oben drüber kann ich keine Schru finden. Ich kenne die User nicht und lese jetzt sicher nicht jegliche Beiträge.

Wie alt bist du denn dass du mich als jugendlich bezeichnest?

Und ja sowohl die Posterstellerin schrieb davon ihr Kind schützen zu wollen und einige haben sie darin bekräftigt.

Es ist übrigens interessant ,dass Du mir Absätze und Kommata vorschlägst selbige aBer auch nicht immer verwendest. Macht diese Empfehlung nicht unbedingt authentisch! Und jetzt kannst du mir gerne eine Pn schreiben wenn du weiter diskutieren möchtest, ansonsten sprengt es hier den Rahmen

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Re: was regt ihr euch denn auf?

Antwort von kravallie am 24.09.2020, 14:04 Uhr

*Es ist übrigens interessant ,dass Du mir Absätze und Kommata vorschlägst selbige aBer auch nicht immer verwendest. Macht diese Empfehlung nicht unbedingt authentisch!*

wenn das alles ist, was du interessant findest, verzichte ich gerne. genau wie auf meine Kommata.
absätze kann ich wenigstens. mhhhhh.

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Re: was regt ihr euch denn auf?

Antwort von Kampfgnom27 am 24.09.2020, 14:11 Uhr

Na dann iSt ja alles geklärt. Einen schönen Tag noch

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Re: was regt ihr euch denn auf?

Antwort von Leena am 24.09.2020, 19:31 Uhr

https://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/Ich-bin-ja-nur-indirekt-von-dem-Thema-betroffen_380439.htm

Schru's Beitrag oben finde ich tatsächlich sehr gut. Und vielleicht verdeutlicht er Dir, dass "Vater nicht angeben" nicht unbedingt passiert, um den mütterlichen Interessen zu dienen und dabei die Interessen des Kindes nicht vorrangig wären, sondern dass es ganz oft originär dem Wohl des Kindes dienen soll.

Weil das Kind nämlich nicht zwingend etwas davon hat, wenn in der Geburtsurkunde ein Vater steht, der Mensch dazu sich aber nicht kümmern will, keinen sittlichen Nährwert bietet und vielleicht im Gegenteil sogar aktiv das Kind belastet... Das reine Wissen um die Abstammung hat ja nun nichts mit der Geburtsurkunde zu tun.

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danke leena

Antwort von kravallie am 24.09.2020, 19:56 Uhr

solche kampfgnome sind oft leute, die meinen, nur weil ein mann seine Samenzelle zur Zeugung eines kindes beigetragen hat, muss dieser zwangsweise ein wertvoller vater sein und werden.
interessanterweise sind es oft Frauen, die den Vätern diese Wichtigkeit um JEDEN preis zusprechen, Männer an sich nehmen sich oft gar nicht sooo immens wichtig....

lustig, dass eben auch oft Frauen anderen Frauen/müttern das (be)urteilungsvermögen des Erzeugers absprechen.
frau/mutter dein feind ist weiblich! ich würde mich vor weiblichen experten fernhalten.

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Krawallie, das Gleiche denke ich jedes mal,

Antwort von Schru am 24.09.2020, 20:23 Uhr

wenn die *du weißt schon wer* Expertinnen im Rechtsforum die pseudomoralische Keule unter dem Deckmantel von - allerdings nicht vorhandenen- Rechtskenntnissen schwingen.
Das ganze Kindschafts- und Unterhaltsrecht ist hochgradig frauenfeindlich, aber das will keine sehen.
LG

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Re: danke leena

Antwort von Leena am 24.09.2020, 21:11 Uhr

Mir geht es mittlerweile schon seit über 20 Jahren gegen jeden Strich, dass Leute, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben und die IST-Situation kein Stück beurteilen können, mir lautstark moralisch ihre Überzeugung um die Ohren hauen, dass ich meinem Kind etwas furchtbares angetan hätte, weil ich den biologischen Vater gegenüber dem Jugendamt aus Gründen (!) nicht angegeben habe.

Da kann ich auch emotional werden. :)

Bah, nee...

Sowas nennt man "Einzelfallentscheidung", aber dazu reicht es bei einigen scheinbar nicht...

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Re: was regt ihr euch denn auf?

Antwort von Kampfgnom27 am 24.09.2020, 21:54 Uhr

Ich danke dir für die Verlinkung. Tatsächlich regt der Beitrag zum nachdenken an. Zum Rest ( der Beiträge unten drunter) werde ich nichts mehr schreiben. Schönen Abend noch

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Stichwort: Vaterschaft

Beistand, unterhalt, vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Elterngeld

Hey ihr Lieben, Ich bin etwas verstört...vllt könnt ihr mir helfen. Wie ist das mit dem Elterngeld für den 13+14 Monat? Ich hätte dieses beantragt da ich ja alleinerziehend bin. Habe auch alles eingereicht was verlangt war. Jetzt wurden die Monate nicht bewilligt weil ich ...

von Piepsy 10.02.2017

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Stichwort: Vaterschaft

Der Erzeuger von Nr.1 und Schulprobleme...

Hallo, Hier gibt es in der letzten Zeit massive Probleme mit dem KV meines Erstgeborenen. Er ist ja seit langem verheiratet, hat zwei Kinder und lebt glücklich in seiner Rama-Familie. So weit, so gut. Seit er die Kinder hat, kümmerte sich der Vater kaum noch um unseren ...

von angry.me 13.01.2017

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Stichwort: Erzeuger

Wie gehe ich vor? Vaterschaftsanerkennung & Unterhalt

Hallo ihr Lieben, ich bräuchte ein Rat und Informationen wie ich jetzt vorgehen muss und was ich als erstes tun muss. Kind ist jetzt 15 Monate und bis jetzt hat der Kindsvater weder die Vaterschaft anerkannt noch Unterhalt gezahlt. Wir haben aber unter uns etwas ...

von mosaique 11.12.2016

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Stichwort: Vaterschaft

Getrennt lebend, Ehemann muss Vaterschaftstest bezahlen?

Hallo, mein Bruder lebt von seiner Frau getrennt und die beiden haben keine Scheidung eingereicht. Seine Frau hat von einem One Night Stand Zwillinge bekommen und da sich der Erzeuger weigert die Vaterschaft anerkenne zu lassen hat sie beim Jugendamt Hilfe gesucht. Die ...

von mc2016 05.08.2016

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Stichwort: Vaterschaft

vaterschaftsanerkennung

Hallo ihr lieben , Vll kann mir jmd von euch weiterhelfen ?! Ich bin schwanger und mein Freund hat sich vor einigen Wochen von mir getrennt ich hab schon 2 Kinder aus meiner früheren ehe. Jetzt kenn ich mich mit der vaterschaftsanerkennung nicht aus eine bekannte meinte er ...

von jennya0107 13.01.2016

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Stichwort: Vaterschaft

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