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Ermittlungsverfahen bei Unterhaltspflichtsverletzung???

Thema: Ermittlungsverfahen bei Unterhaltspflichtsverletzung???

Hallo Ihr Lieben! Ich hatte heute Post: Ne Vorladung als Zeugin zur Polizei wegen einem Ermittlungsverfahren bei Unterhaltspflichtsverletzung... Bin etwas verwirrt! Es handelt sich da um den Monat Mai. In diesem Monat hat mein Mann mir keinen Unterhalt gezahlt (sonst bekam ich immer wenigstens einen Teil, ca. 400 Euro) und ich habe Unterhaltsvorschuss beantragt. Gleichzeitig gab es aber auch eine Gerichtsverhandlung in diesem Monat, in dem mein Mann zu 638 Euro Unterhalt verurteilt wurde. Den hat er auch danach gezahlt. Und ich habe den Antrag beim Jugendamt schriftlich wieder zurückgezogen. Nu kommt diese Vorladung... Da kann ich gar nichts mit anfangen. Ist das so üblich oder liegt es an dem UV - Antrag? Aber den hab ich doch schriftlich zurückgezogen! Kann es sein, daß die Richterin dieses Ermittlungsverfahren eingeleitet hat? Ich mein, klar müßte ich noch Unterhalt für die Monate VOR Mai bekommen, aber hier handelt es sich nur um Mai! Hat jemand von Euch damit vielleicht ein wenig Erfahrung? LG

Mitglied inaktiv - 05.09.2009, 17:06



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Aber Mai hast Du dann ja Unterhaltsvorschuss bekommen udn von Deinem Mann oder versteh ich das grad falsch ?

Mitglied inaktiv - 05.09.2009, 18:10



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Nein, ich habe nur Unterhalt bekommen. Habe rechtzeitig mit dem JA telefoniert und sie meinten dann, sie zahlen erst gar nicht. Also hatte es ansich schon alles seine Richtigkeit. Grad deswegen ist es ja so merkwürdig! Das da gleich ermittelt wird und so... Wieso mischt die Polizei da überhaupt mit? Ich hatte ja geklagt und Recht bekommen, damit dürfte es doch erledigt sein, oder?

Mitglied inaktiv - 06.09.2009, 14:50