Alleinerziehend, na und?

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Vermutlich werde ich demnächst verklagt.

Thema: Vermutlich werde ich demnächst verklagt.

Nachdem mir mein Anwalt bei der ersten Besprechung noch abgeraten hatte, es auf eine Klage bezüglich GSR ankommen zu lassen (ich habe bislang ASR, wir waren nicht verheiratet) und die Unterschrift zu leisten, ist er nun doch - nach diversen Schreiben meines Ex - der gegensätzlichen Meinung. Er sieht ansonsten in den nächsten Jahren bei GSR jede Menge Klagen auf mich zukommen (und wer meinen Ex kennt, weiß, dass er sogar Vergnügen daran hat, jemanden zu verklagen). Zugegeben - ich habe Bauchschmerzen beim Gedanken an den Prozess. Und grundsätzlich sehe ich es wie Elisabeth - GSR ist überbewertet. Dennoch glaube ich, dass mein Anwalt Recht im speziellen Fall meines Ex Recht hat. Mal eure Meinung: Wenn ihr im Grunde wisst, dass der Vater sowieso klagt (alternativ jetzt eben zum Umgang, bei GSR später zu jedem möglichen Anlass) - würdet ihr dann es dann auf einen Sorgerechtsprozess ankommen lassen? Viele Grüße Petra

von Petra28 am 02.05.2011, 12:55



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Ich verstehe die Frage und Konstellation irgendwie nicht (bin aber auch unausgeschlafen). Wenn du das ASR hast und dein Ex das GSR möchte, dann muss ER doch einen Antrag vor Gericht stellen (ich hasse den Begriff "verklagen" in diesem Zusammenhang). Weswegen will dein Anwalt jetzt vor Gericht ziehen??? LG S

von suchepotentenmannfürsleben am 02.05.2011, 13:17



Antwort auf Beitrag von Petra28

Ganz ehrlich: Nein, und ich verstehe die Logik Deines Anwalts da nicht. Denn wenn Dein Ex das GSR ohne Streit bekommt und Dich dann alle naslang verklagt, dann ist er das GSR genauso zackig wieder los. Und dann hast Du die Rechtssicherheit, daß er es für immer und ewig los ist. Plus: Das Ganze läuft auf seine Kosten. Habt Ihr denn stichhaltige Gründe, ihm das GSR nicht zu geben? Also Gründe, die auch vor Gericht standhalten? Das Gericht wird ein "Ich nehme an, daß er mich mit GSR alle naslang verklagt!" so einfach nicht akzeptieren, da müssen schon Beweise her. Was meine Befürchtung wäre: Er klagt das GSR ein und bekommt es - und bei der derzeitigen Rechtslage (bzw. Rechtsunsicherheit) ist es ja nicht sehr unwahrscheinlich, daß er es bekommt. Dann hast Du schon mal ein Problem, denn wenn Du den Prozess verlierst mußt Du die Kosten zahlen - nicht nur Deine, auch seine. Und als Ergebnis hast Du die gleiche Situation wie wenn Du ihm das GSR jetzt einfach so gibst: Er klagt Dich in Grund und Boden. Aber Du hast schon mal die Zickigkeits-Karte, weil er sich das GSR einklagen mußte - also hast Du mehr zu beweisen, warum seine Klage jetzt gerade keine Grundlage hat. Ihr werdet nämlich bei jeder Klage vor dem gleichen Richter landen. Mir wäre das Risiko zu groß, daß er den Prozess um das GSR gewinnt - und dann stehst Du schlimmer da, als wenn Du es ihm freiwillig gegeben hättest. Wobei Dein Anwalt ja vielleicht die Wahnsinns-Super-Sicher-Strategie hat, den Prozess um das GSR zu gewinnen. Hat er das? Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 02.05.2011, 13:20



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Warum muss sie _seine_ Kosten dann mitzahlen? Wo steht das? Er stellt bei Gericht einen Antrag auf GSR, dann wird verhandelt, die Kosten werden geteilt. (Gerichtskosten halbiert + jeder seinen Anwalt). LG S

von suchepotentenmannfürsleben am 02.05.2011, 13:27



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Wenn sie der Klage widerspricht muß sie m.W. seine Kosten zahlen.

Mitglied inaktiv - 02.05.2011, 13:35



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Klage? Er stellt einen ANTRAG vor Gericht, dazu kann sie bzw. ihr Anwalt Stellung nehmen, dann wird verhandelt und entschieden. So oder so. Ich denke nicht, dass sie seine Kosten tragen muss. Bei Anträgen bzgl. Umgang habe ich das so erlebt. LG S

von suchepotentenmannfürsleben am 02.05.2011, 13:39



Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

Hmm, ich hatte das Ausgangsposting jetzt so verstanden, daß sie dem Antrag widersprechen wird, und dann wird es, soweit ich weiß, ein richtiger Prozess. *grübel* Mal die Prozessordnung am Familiengericht anschauen. Der andere Teil meiner Sorgen würde aber bestehen bleiben: Wenn er sich das GSR gegen ihren Widerspruch erkämpfen mußte, dann wird es schwerer, das ASR nachher wiederzubekommen.

Mitglied inaktiv - 02.05.2011, 13:45



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Die Umgangsangelegenheiten waren auch eine richtige Gerichtsverhandlung. Jeder stellt seine Position dar, es wird diskutiert und entschieden bzw. geeinigt. Da ich mittlerweile mit der Materie einigermaßen vertraut bin, glaube ich nicht, dass der "Verlierer" zahlt, jedenfalls nicht im Familienrecht. Mein Anwalt hätte das sicherlich mal thematisiert. "Wenn er sich das GSR gegen ihren Widerspruch erkämpfen mußte, dann wird es schwerer, das ASR nachher wiederzubekommen." Das ist Unfug. Egal wie er zum GSR kam, es wird exorbitant schwer sein, wieder das ASR zu bekommen. Dafür spielt es keine Rolle, ob sie freiwillig zustimmte oder es gerichtlich entschieden wurde. Danach kräht dann kein Hahn mehr.

von suchepotentenmannfürsleben am 02.05.2011, 13:55



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Warum glaubst Du, daß es schwer wird, das ASR wiederzubekommen? Wenn er sie alle naslang verklagt, wird der Familienrichter auch bei ihr die Schnauze irgendwann voll haben - vorausgesetzt natürlich, daß sie sich "korrekt" verhält und seine Klagen haltlos sind. Ich bin mir in der Prozessordnung des Familiengerichts sehr sicher, daß man immer den gleichen Richter bekommt (solange der nicht in Rente geht oder versetzt wird). Und ich hätte schon die Sorge, daß er voreingenommen ist: Die Seite, die beim ersten mal verloren hat, wird dann eher unter die Kategoerie "Was wollen die schon wieder?" fallen. Das wäre doch menschlich. Plus es ist genau die Einstellung, aufgrund der sowohl meine Anwaltin als auch das Jugendamt mir gesagt haben, daß ich gute Chancen auf das ASR habe: Wenn ich ein paar Mal die Unterschrift vom Gericht ersetzen lassen mußte, weil der Herr die Zustimmung verweigert, hat der Richter keine Lust mehr und spricht mir das ASR zu. Warum soll das nicht auch umgekehrt funktionieren: Wenn die Mutter ein paar Mal Entscheidungen gegen den Willen des sorgeberechtigten Vaters getroffen hat, dann hat der Richter irgendwann seine Meinung gegen sie festgelegt und es wird immer schwerer für sie, solche Auseinandersetzungen zu gewinnen. Deswegen wäre meine Strategie, einen auf "Ich will ja, aber er macht es mir so schwer!" zu machen: GSR geben, vorhersehbare Auseinandersetzungen vor Gericht abwarten, mit demütigen Augenaufschlag o.g. Satz sagen - und abwarten, bis der Richter keine Lust mehr hat, jeden Pups vor Gericht zu verhandeln.

Mitglied inaktiv - 02.05.2011, 14:06



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Nunja, es gibt nicht nur schwarz und weiß, sondern vor allem viel bunt. :-) Außerdem passieren nicht selten Dinge unerwarteterweise oder gar welche, mit denen man im Leben nicht gerechnet hätte - habe ich aktuell gerade wieder gelernt. Wer sagt denn, dass der Kindesvater tatsächlich ständig klagen würde, wenn er das GSR hätte??? Vielleicht droht er es immer nur an? Das ist doch spekulativ und darauf würde ich mich nun nicht verlassen. Ständig wiederkehrende Gerichtsprozesse kosten ihn schließlich auch Geld (und Zeit). Ich denke, bei Petras Entscheidung kommt es SEHR auf die individuelle Gesamtsituation an, ohne Kenntnis derer man kaum einen vernünftigen und sinnvollen Ratschlag geben kann. Da würde ich AUSSCHLIEßLICH auf den Rat eines sehr erfahrenen und sehr guten Familienrechtlers vertrauen. Ich wäre jedenfalls äußerst vorsichtig, leichtfertig dem GSR zuzustimmen. LG S

von suchepotentenmannfürsleben am 02.05.2011, 14:22



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Man muss da aber auch "Glück" mit dem zuständigen Justizpersonal haben... Ich kenne aus dem Bekanntenkreis einen Fall, bei dem die Mutter nach der Trennung auf Bitten des Mannes hin dem GSR zustimmte. Was dann folgte, waren 7 (in Worten: SIEBEN) Jahre Psychoterror, denn der Mann zerrte sie in der Tat wegen jeder Kleinigkeit (und etlichen Hirngespinsten!) vor Gericht. SIe bekam jedes mal Recht. Nach fünf Jahren (!) wurde das GSR wieder kassiert und sie bekam das alleinige. Zu diesem Zeitpunkt war diese ansonsten absolut leistungsfähige, optimistische, starke Frau ein WRACK! Er versuchte es anschließend noch mit dem Vorwurf des Kindesmissbrauchs, was wieder (!) zu Prozessen führte, die er ebenfalls verlor. Diesen Marathon konnte er im Übrigen durch Prozesskostenbeihilfe finanzieren und die drehten den Hahn auch nach dem fünften erfolglosen Versuch nicht ab. Was ich damit sagen will: es kann so kommen, wie du es beschreibst. Aber selbst dann (wenn der Richter irgendwann ein EInsehen hat), sollte man die krasse psychische Dauerbelastung von Gerichtsprozessen, Verleumdung und dem Terror den das für die Mutter (und auch für das Kind) bedeutet keinesfalls unterschätzen. Diese Frau hatte die gesamte frühe Kindheit ihres Kindes hindurch einen unbeschreiblichen Stresspegel, nebenbei rackerte sie sich ab, weil er auch nicht zahlte. Sie war (ist nach wie vor) einfach mit den Nerven am Ende. Irgendwann glaubte sie sich selbst nicht mehr. Fragte sich, ob denn an den Vorwürfen irgendwas dran wäre. War verzweifelt, wenn es wieder los- resp. weiterging. So ein jahrelanger Gerichtsmarathon kann extrem an die Substanz gehen. Ihr Schicksal hat mich sehr betroffen gemacht (und ehrlich gesagt mein Vertrauen in die Justiz nachhaltig beschädigt). Fiel mir dazu nur so als Ergänzung ein

Mitglied inaktiv - 02.05.2011, 20:42



Antwort auf Beitrag von Petra28

Mir kommt die Argumentation des Anwalts komisch vor. Wenn du kein GSR moechtest, dann wuerde ich dem auch keinesfalls freiwillig zustimmen. Soll er klagen. Ob er gewinnt ist eine andere Sache.

von Pamo am 02.05.2011, 17:10