Hallo,
ich habe mal eine Frage, vielleicht kennt sich ja jemand aus:
Bis September 2012 bin ich noch in Elternzeit. Mein Mann und ich haben uns getrennt und ich ziehe in eine Wohnung.
Ich weiß wieviel Zuschuss ich für die Wohnung bekomme und Heizkosten. Aber kann ich auch zusätzlich ALG2 oder Hartz4 beantragen? Was wäre besser?
Kennt ihr auch die Sätze oder wo ich sie nachlesen kann? An Zahlen habe ich im Internet bisher nichts gefunden.
Beantrage ich ALG2 auch im Sozialzentrum oder muss ich da zum Arbeitsamt?
Kennt ihr sonst Beratungsstellen, die sich damit auskennen wo ich mich informieren kann?
Der Mann vom Sozialzentrum ist nicht sehr nett und behält viele Informationen für sich. Habe Montag einen Termin.
Vielen Dank
Lotte
von
Lotte08
am 20.05.2011, 15:02
z.b.
kostenlose sozialberatung bei der AWO
ist algII und hartzIV nicht das gleiche?^^
kommt drauf an. bei uns gibt es die arge und sozialämter. sozialamt ist für KdU und die arge eben für die normalen regelsätze zuständig.
woanders gibt es jobcenter, da hat man 1 ansprechpartner für alles
was ist mit unterhalt? kindesunterhalt/unterhalt für dich?
von
32+4
am 20.05.2011, 15:09
Ich würde 2 x 225 euro Unterhalt für die Kinder bekommen. Für mich den Unterhalt bekomme ich nur bis zum 3. Geburtstag der kleinsten Tochter (also sept '12) und so lange unser Haus nicht verkauft ist bekomme ich keinen Unterhalt.
Mehrbedarf All.erz. 131 euro. Und Kindergeld 368 euro. Sind zusammen etwas über 900 euro
Mehr habe ich bisher nicht rausgefunden.
von
Lotte08
am 20.05.2011, 15:24
Ja, leider Hartz4. Du zählst auch in der Elternzeit zur "arbeitslosen/nichtarbeitenden" Bevölkerung, auch wenn Du einen Job haben solltest und nur wegen der Elternzeit aussetzt.
Du wirst wie jemand in die Datei aufgenommen, der Arbeit sucht, mit Lebenslauf usw.
Geh morgens bei Zeiten in das für Dich zuständige Jobcenter und bring viel Zeit mit.
Außerdem solltest Du einen Lebenslauf, deinen Pass/Perso und die Geburtsurkunden der Kinder dabei haben. Dann wirst Du wohl an einen Sachbearbeiter vermittelt, der Dir die entsprechenden Formulare.
In der Elternzeit bekommst Du Hartz4/ALGII.
Du musst Belege über Unterhaltszahlungen, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, sonstiges Einkommen, Auto, Sparbücher, Versicherungen, Konten usw. bringen. Also kurz gesagt, Dein ganzes Leben offen legen.
LG,
Brina
von
Brina31
am 20.05.2011, 16:06