Thema:
Elterngeldantrag auf 14 Monate wurde abgelehnt,
obwohl ich nicht mit dem Vater des Kindes in einem Haushalt zusammenlebe- bin alleinerziehend,habe das alleinige Sorgerecht und habe deshalb 14 Monate EG beantragt.
Nun kam der Bescheid das für 12 Monate gezahlt wird- aber wieso das????
Was soll ich nun tun?
Wie gibts dass, das nur 12 Monate gezahltt werden statt 14?
LG Traumbär
Mitglied inaktiv - 16.07.2010, 23:11
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warst vorher arbeiten?
Mitglied inaktiv - 16.07.2010, 23:15
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Ich war in der schulischen Ausbildung gewesen. Habe es ebennochmal nachgelesen und da steht auch das Auszubildende, Studierende, Erwerbstätige usw es bekommen und ganz klar der Satz:
Alleinerziehende haben Anspruch auf 14 Monate..
was soll ich da jetzt machen??? Immerhin sind das auch 600 Euro - haben oder nicht haben....
Mitglied inaktiv - 16.07.2010, 23:23
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Ja eben... schulische Ausbildung... wärst du in einer betriebl. Ausbildung gewesen, dann hätte es dir zugestanden... so nicht... da du kein Geld verdient hast... wer hat dich unterhalten in der Zeit deiner Ausbildung?
Alleinerziehende haben auch nur Anspruch wenn sie vorher in Arbeit waren... nur in dieser Kombination gibt es die 14 Monate... ich hab sie bekommen...
Mitglied inaktiv - 16.07.2010, 23:33
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http://www.treffpunkteltern.de/eltern/Elterngeld/elterngeld-und-alleinerziehend_784.php
Mitglied inaktiv - 16.07.2010, 23:40
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Hallo Traumbär,
im Ablehnungsbescheid, den Du bekommen hast, muss unter Angabe der Rechtsgrundlage begründet sein, warum Dir keine 14 Monate bewilligt wurden. Falls diese Begründung fehlt, bzw. die Begründung für Dich nicht nachvollziehbar ist,empfehle ich Dir, zur Fristwahrung Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen und die Angelegenheit ggf. mit der Elterngeldstelle in einem persönlichen Gespräch zu klären.
Grüßle
Schru
Mitglied inaktiv - 17.07.2010, 00:52
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Anspruch auf Elterngeld für 14 Monate haben Alleinerziehende solang sie
- mit dem Vater des Kindes nicht in eheähnlicher Gemeinschaft leben
- das alleinige Sorgerecht oder zumindest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzen
- vor Geburt des Kindes einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind (darunter fallen auch 400 EUro Jobs, keine Erwerbstätigkeit im Sinne des BEEG sind 1-Euro-Jobs, schulische Ausbildungen bei denen das "GEhalt" von einer staatlichen Stelle, z.B. ARGE; Jobcenter, Arbeitsamt, Sozialamt, Jugendamt oder ähnliches gezahlt wird)
LG Julia
Mitglied inaktiv - 17.07.2010, 10:36
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ist das nicht vielleicht ein denkfehler? du bekommst doch die ersten zwei monate nach der entbindung mutterschaftsgeld, oder? DANACH bekommst dann die 12 monate elterngeld... das macht zusammen die 14 monate aus, auf die du anspruch hast. wenn jemand mutterschaftsgeld bekommt, dann fällt für diese zeit eben kein elterngeld an, der zeitraum wird aber in den gesamtzeitraum für den bezug von elterngeld angerechnet. lies bitte einmal:
http://www.elterngeld.net/elterngeld-bezugszeitraum.html
Mitglied inaktiv - 17.07.2010, 18:05
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Ich würde dort mal anrufen,hatte ich auch gemacht, weil die mir nur ein Halbesjahr ausgerechnet hatten.Ich mußte dann noch was einreichen.Vllt fehlt nur eine Kleinigkeit.Ruf einfach da an.Dann weißte bescheid!
lg Diana
Mitglied inaktiv - 17.07.2010, 22:06