Geschrieben von Stephie und Mina am 11.10.2004, 13:33 Uhr |
Einstweilige Anordnung wg. Aufenthalt Kinder
Ich kenn mich da leider auch nicht aus, wenn Ihr aber dauernd Kontakt mit dem Anwalt habt, muss der Euch das doch sagen koennen.
Ich glaube mit 10 Jahren wird das aeltere Kind zumindest angehoert, das Kleienre wohl nicht.
Aber wenn ein Verdacht auf Misshandlung besteht, dann muesst Ihr das Jugendamt einschalten, die helfen doch bestimmt sofort in dem Fall.
Er hat doch eine Woche Zeit, oder irre ich mich da??
LG
- Einstweilige Anordnung wg. Aufenthalt Kinder - nane973 09.10.04, 20:45
- Re: Einstweilige Anordnung wg. Aufenthalt Kinder - Stephie und Mina 11.10.04, 13:33