Folgende Situation.
Kind aus Beziehung (keine Ehe) bekommt Unterhalt aber nur 1/3 da nicht mehr gezahlt werden kann (wegen Selbstbehalt)
Hat sie Mutter trotzdem anspruch bzw. bekommt sie trotzdem noch Unterhaltsvorschuss ?
Also praktisch Unterhaltsvorschuss + Unterhalt ?
Dachte immer entweder Unterhaltsvorschuss oder nur den Unterhalt auch wenn der nicht in voller Höhe geleistet werden kann
Wenn jemand helfen kann wäre supi
Mitglied inaktiv - 16.05.2009, 15:33
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UHV für Kinder bis 6 Jahren 117,- €, darüber 158,- €.
Beträgt der geleistete Unterhalt weniger als diese Summen, wird bis zu diesem Betrag aufgestockt.
Beispiel: Es wird für ein vierjähriges Mädchen 100,- € Unterhalt gezahlt, dann leistet das Jugendamt noch 17,- € dazu (zusammen 117,- €). Werden 118,- € Unterhalt geleistet, zahlt das Jugendamt nichts mehr, da der UHV auch nur 117,- € betragen würde.
Viele Grüße
Ralph/Snoopy
Mitglied inaktiv - 16.05.2009, 15:39
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ich finde das voll unhöflich
lg
mic
Mitglied inaktiv - 16.05.2009, 19:33