Geschrieben von aprilscherz2000 am 04.06.2005, 11:14 Uhr |
Ehevertrag?
Wir wißt will ich ja im Oktober heiraten.Allerdings möchte ich nicht ohne Ehevertrag heiraten.Über Anwalt sind die doch recht teuer und im Prinzip sind wir uns einig.Brauchen eigentlich nur das "Formular" in Rohfassung.Gibts sowas im Netz?
Gruss Chrissie
P.S.Ich nehme auch noch gerne Tipps an was unbedingt drin stehen muß!:-)
Re: Ehevertrag?
Antwort von Noki am 04.06.2005, 11:18 Uhr
Hallo :-)
Hat einer von euch denn Vermögen (Bargeld, Immobilien,...) das der andere nach einer möglichen Trennung nicht haben soll?
Ansonsten ist sowas nämlich für die Katz ;-)
Ein Ehevertrag muß immer von einem Notar beglaubigt werden.
Gruß
Noki
Re: so nicht ganz richtig...
Antwort von spiky73 am 04.06.2005, 18:07 Uhr
soweit mir bekannt ist, regelt ein ehevertrag nicht nur die vermögensverhältnisse im falle einer scheidung, sondern beispielsweise auch die erbschaftsverhältnisse beim tode eines ehepartners.
der fall könnte z.b. ganz schön sauer aufstossen, wenn einer der eheleute stirbt und sofort die gemeinsamen kinder auf der matte stehen und ihren erbanteil ausbezahlt haben wollen. das würde u.u. den überlebenden ehepartner finanziell ruinieren. in dem ehevertrag können sie sich z.b. als alleinerben einsetzen und die kinder erst dann in der erbfolge wieder einschliessen, wenn der zweite partner verstirbt.
ein ehevertrag dient somit auch der finanziellen absicherung wenn die ehe harmonisch und glücklich verläuft.
LG
martina
Re: nachtrag
Antwort von spiky73 am 04.06.2005, 19:12 Uhr
hab mal gegoogelt:
http://www.janolaw.de/vertrag/familienrecht/ehevertrag.jsp?pid=1003
steht rechts irgendwo in einem kästchen: der ehevertrag muss beglaubigt werden.
kannst auch mal "ehevertrag" in eine suchmaschine eingeben.
LG
martina
Genau darum geht es
Antwort von aprilscherz2000 am 04.06.2005, 19:29 Uhr
Ich steh halt in einigen Testamenten mit Immobilien drin.Wenn ich als erster sterbe - erbt Mann und kinder.Soweit gut, aber wenn Mann dann stirbt, können seine Eltern und ich glaub auch Geschwister Pflichtteile fordern.
Und denen will ich nicht unbedingt Familenbesitz vermachen.soll schön an unser Kinder gehen und damit in MEINER Familie bleiben.
Gruss Chrissie
Das würde mich auch mal interessieren!
Antwort von Avatar am 04.06.2005, 19:42 Uhr
Wir KÖNNEN gar nicht ohne Ehevertrag heiraten und müssen diesen folglich ausarbeiten lassen.
Aber ist man mit so einem Formular in Rohfassung genügend abgesichert oder ist individuelle Beratung und Fassung nicht doch besser?
lG avatar
@avatar
Antwort von vallie am 04.06.2005, 19:49 Uhr
mit sicherheit ist eine individuelle beratung angebracht...nicht dass da irgendwelche "sittenwidrigen" geschichten drin stehen, die im ernstfall nichtig sind.
nimm aber zum notar das GROSSE portemonnaie mit !!! :-)))
Hier geht aber eitwas durcheinander...
Antwort von desireekk am 04.06.2005, 20:02 Uhr
Hallo!
STOP!
Für einen Ehevertrag brauche ich zwingend einen Notar.
Für einen Erbvertrag nicht!
Also: wenn es "nur" um das Erbe geht, könnte man das auch selbst machen. Am Tag Eurer Heirat quasi zusammen, vorher geht nicht.
Aber um wirklich alle Folgen einer solchen Verfügung erkennen zu können, würde ich schon eine einmalige Beratung in Anspruch nehmen...
Was Ihr wollt ist wohl ca. das sog. "Berliner Testament" = gegenseitige Erbeinsetzung, oder?
Google mal!
Viele Grüße
Désirée
@vallie
Antwort von Avatar am 04.06.2005, 20:18 Uhr
Neee, bei uns ist nix sittenwidrig *gggg*
Ich weiss, dass ich zum Notar das große Portemonaie mitnehmen muß, auch wenns mir anders lieber wäre...
Bloß:
wenn Schulden und Vermögen zu verwalten sind wirds halt schwierig, da führt offensichtlich kein Weg dran vorbei.
@ aprilscherz
Antwort von Dany1978 am 05.06.2005, 12:46 Uhr
Hallo Chrissie,
die Eltern des sterbenden Teils haben nur Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn noch KEINE Abkömmlinge von Euch existieren. Sobald Abkömmlinge da sind, fallen sie aus der Erbfolge raus.
Ich habe mir mal das Buch *Handbuch Testament und Erbschaft* von Theo Drewes (erschienen im Falken-Verlag) gekauft. Das klärt sehr gut auf, auch mit vielen Beispielen. Guckst Du hier: http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3806877106/qid=1117968466/sr=1-3/ref=sr_1_8_3/028-7215353-7065357
Das Buch gibt es aber auch schon in einer aktuelleren Ausgabe vom Goldmann-Verlag: http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3442165962/qid=1117968466/sr=1-1/ref=sr_1_8_1/028-7215353-7065357
LG Daniela
Zwingend notariell
Antwort von tinai am 06.06.2005, 13:54 Uhr
Das heißt, Ihr könnt ihn ausarbeiten, gültig ist aber nur ein notariell geschlossener.
DAs kann sehr teuer sein (Notare haben die Lizenz zum Gelddrucken).
Deshalb gehen viele dafür ins angrenzende Ausland - Schweiz, Österreich - dort ist es in der Regel deutlich billiger, aber die kennen sich im deutschen REcht nicht aus - deshalb vorher alles klären.