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Ehemals ALG II - Nebenkosten Guthaben

Thema: Ehemals ALG II - Nebenkosten Guthaben

Hallo Ihr Lieben, Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen... Ich habe meine vorherige Wohnung zu ALG II Zeiten 2011 bezogen, einen Umzug in ALG II gehabt 2012 und dann in eine Anstellung gewechselt 2013. Es gab die erste Nebenkostenabrechnung 2013 und mir würde Summe x gutgeschrieben. Hatte es auf die Abrechnung der Nebenkosten bezogen, mental. Leider keine Dokumente mehr dazu. Nun kam die NKA 2012 mit einem satten Guthaben, da ich nie eine Heizung hatte in der alten Wohnung. Frage nun, bekomme ich das Geld für Sparsamkeit oder das Amt. Ich bin hier verwirrt, mein ehemaliger Ansprechpartner weiß gerade auch nicht weiter. Es wurde vom Amt ja auch zweimal Kaution ausgelegt. Die Kaution der alten Wohnung wurde ja mit der Kautionsrückzahlung getilt, die Kaution für die aktuelle Wohnung zahle ich in Raten ab. Wäre klasse, wenn jemand hier etwas weiß! Danke und liebe Grüsse

von SimplySingle am 16.01.2014, 16:28



Antwort auf Beitrag von SimplySingle

Wer hat denn die Nebenkosten damals bezahlt? Hat der Leistungsträger also die erstatteten Betriebskostenvorauszahlungen geleistet, wird die Rückerstattung auf die aktuellen Unterkunftskosten, welche der Leistungsträger zahlt, angerechnet. Für Zeiträume vor dem 01.01.2011 sind zuvor die Kosten der Warmwasserbereitung von den Heizkosten abzuziehen, wenn sie darin enthalten sind (BSG-Urteile vom 27.02.2008, Az. B 14/7b AS 64/06 R und B 14/7b AS 15/07 R).

von shinead am 16.01.2014, 16:56



Antwort auf Beitrag von shinead

Die wurden vom Jobcenter gezahlt. Allerdings hatte ich die letzte Miete gemindert, da ich ja eben keine Heizung hatte und erhöhte Stromkosten aufgrund eines Radiators. Die wurden mir Nachträglich vom Vermieter wieder von der Nebenkostenrechnung als Mietrückstand abgezogen. War eine Horrorzeit...keine Heizung und der Frischling : ( Kann ich beim Amt diesen Teil dann geltend machen?

von SimplySingle am 16.01.2014, 17:10