Geschrieben von maiglöckchen am 21.10.2005, 23:25 Uhr |
dringende Frage zum Unterhalt für Mutter von unehelichem Kind
Hallo!
Es stimmt, du hast Anspruch auf den Betreuungsunterhalt in den ersten drei Jahren, wenn du wegen des Kindes nicht oder nur teilweise arbeiten kannst. Bei uns wurde der Unterhalt im Jugendamt berechnet (also nur informativ berechnet), wir haben uns dann untereinander geeinigt, allerdings ging das dann am Ende nur noch über Anwälte, ewiges Hin und Her....
Ich empfehle dir, gleich zum Anwalt zu gehen und das klären zu lassen (weiß ja nicht, wie dein Verhältnis zum KV ist). Es gibt einen Selbstbehalt für den Vater, alles, was drüber liegt, geht dann als Unterhalt an dich und das Kind (so wurde es mir erklärt). Also, von dem, was über dem Selbstbehalt liegt bei seinem Einkommen, wird der Kindesunterhalt abgezogen und der Rest ist dann dein Unterhalt.
Vielleicht kennt sich noch jemand bissel besser aus, soviel mein Wissen.
Beate
- dringende Frage zum Unterhalt für Mutter von unehelichem Kind - JeyJey 21.10.05, 22:48
- Re: dringende Frage zum Unterhalt für Mutter von unehelichem Kind - maiglöckchen 21.10.05, 23:25
- Re: dringende Frage zum Unterhalt für Mutter von unehelichem Kind - JeyJey 22.10.05, 6:05
- @ Jey-Jey - maiglöckchen 22.10.05, 21:40
- Re: dringende Frage zum Unterhalt für Mutter von unehelichem Kind - Pyra 22.10.05, 11:47
- @ Pyra - maiglöckchen 22.10.05, 21:38
- Re: dringende Frage zum Unterhalt für Mutter von unehelichem Kind - JeyJey 22.10.05, 6:05
- Re: dringende Frage zum Unterhalt für Mutter von unehelichem Kind - Wartender Mond 23.10.05, 10:49
- Re: dringende Frage zum Unterhalt für Mutter von unehelichem Kind - maiglöckchen 21.10.05, 23:25