Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von maiglöckchen am 21.10.2005, 23:25 Uhr

dringende Frage zum Unterhalt für Mutter von unehelichem Kind

Hallo!
Es stimmt, du hast Anspruch auf den Betreuungsunterhalt in den ersten drei Jahren, wenn du wegen des Kindes nicht oder nur teilweise arbeiten kannst. Bei uns wurde der Unterhalt im Jugendamt berechnet (also nur informativ berechnet), wir haben uns dann untereinander geeinigt, allerdings ging das dann am Ende nur noch über Anwälte, ewiges Hin und Her....
Ich empfehle dir, gleich zum Anwalt zu gehen und das klären zu lassen (weiß ja nicht, wie dein Verhältnis zum KV ist). Es gibt einen Selbstbehalt für den Vater, alles, was drüber liegt, geht dann als Unterhalt an dich und das Kind (so wurde es mir erklärt). Also, von dem, was über dem Selbstbehalt liegt bei seinem Einkommen, wird der Kindesunterhalt abgezogen und der Rest ist dann dein Unterhalt.
Vielleicht kennt sich noch jemand bissel besser aus, soviel mein Wissen.
Beate

 
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