Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von RainerM am 06.07.2005, 8:05 Uhr

Die Pruefung des Kindswohlinteresse ist entscheidend

Hi,
also das Familiengericht muss das Kindswohlinteresse berücksichtigen.

Dabei gibt es zwei Unterschiede, nämlich:

-waren die Eltern verheiratet, bzw gemeinsames Sorgerecht:
bekommt der "überlebende Elternteil das alleinige Sorgerecht, es sei denn dies würde dem Kindswohlinteresse widersprechen

-waren die Eltern nie verheiratet, bzw nie gemeins. SR:
dann bekommt der überlebende Vater das alleinige Sorgerecht wenn dies dem Kindswohlinteresse dient
Wobei hier die besondere Bindung durch die Abstammung zu berücksichtigen ist

Gerad wegen dem Fall Gülgüru wird sich hier in der Rechtsprechung noch vieles tun, da Deutschland wegen seiner Väterfeindlichkeit schon einige schwere Niederlagen vor dem Europäischen Gericht für Menschenrechte erlitten hat.

Gruss

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.