Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Würde das theoretisch funktionieren?

Thema: Würde das theoretisch funktionieren?

Hallo Hatte heute mit ner Freundin eine wilde Diskussion und wir haben ein bissl rumgesponnen.... Angenommen Frau X hat ein Kind mit Herrn S . Herr S kümmert sich aber net ums Kind. Ginge das das Frau X verschwindet ohne irgendetwas zu hinterlassen? Also Spuren? Könnte man einfach so von der Bildfläche verschwinden? Merle (die endlich ihren Traumjob gefunden hat )

Mitglied inaktiv - 03.10.2009, 20:00



Antwort auf diesen Beitrag

Theoretisch würde das schon gehen. Aber ist man nicht übers Einwohnermeldeamt aufzufinden?? Warum sollte denn Frau X das überhaupt wollen? Was ist denn dein Traumjob *neugierig ist* ;-) LG S

Mitglied inaktiv - 03.10.2009, 20:02



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Würde da nicht der Datenschutz packen? Die Beiden waren ja nie verheiratet..... Hintergrund der Geschichte ist das man immer wieder von Leuten hört die spurlos verschwinden- aber ob das mit Kind auch funktioniert? "Unsere" Frau X hätte ja alleiniges Sorgerecht...... Mein Traumjob? Ich arbeite in der Offenen Ganztagsschule : ) Fühle mich da als wäre ich "nach Hause gekommen"- klingt komisch aber ist irgendwie so...... LG

Mitglied inaktiv - 03.10.2009, 20:08



Antwort auf diesen Beitrag

naja sobald Herr S. nachweisen kann das er der Vater ist (Vaterschaftsanerkennung) funktioniert das schon mit dem Einwohnermeldeamt... ich musste damals meine Mutter auch ausfindig machen (wegen Berufsausbildungsbeihilfe) und das hat ohne Probleme funktioniert...

Mitglied inaktiv - 03.10.2009, 20:11



Antwort auf diesen Beitrag

sondern das Recht, sich ums Kin dzu kümmern, und die PFLICHT, das Kindeswohl zu erhalten Ein leiblicher Vater hat auch Rechte, auch wen er kein SORGERECHT hat er hat BESUCHSRECHT er hat auch Pflichten, und da heulen viele rum, wie viele das wären. Dass eine alleinerziehende genau das selbe jeden tag macht, ist da wieder egal...

Mitglied inaktiv - 03.10.2009, 20:22



Antwort auf diesen Beitrag

Das setzt aber voraus, dass jemand sich korrekt bei der Meldebehörde angemeldet hat. Wenn jemand sich nicht anmeldet, ist er doch auch nicht aufzutreiben. Oder jemand meldet sich irgendwo an. In Berlin muss man nicht mal einen Mietvertrag vorlegen, um sich anzumelden. Da kann man doch theoretisch jede beliebige Adresse angeben. Ich glaube unterzutauchen - wenn man ein klein wenig kriminelle Energie hat - ist kein Problem. Lg sophieno

Mitglied inaktiv - 03.10.2009, 20:23



Antwort auf diesen Beitrag

Wenn man nirgendwo gemeldet ist, kann man das Kind nicht zur Schule schicken - zumindest nicht in Deutschland. Nicht mal zur Privatschule, denn die wollen eine "Freigabe" der Sprengelschule.

Mitglied inaktiv - 03.10.2009, 20:24



Antwort auf diesen Beitrag

Ok, aber mal als Beispiel: Ich melde mich in Berlin in einer Wohnung an. Brauch ja keinen Mietvertrag, dann kann ich mich auch x-beliebig irgendwo anmelden. (Übrigens gabs mal in Frankfurt, da ist es auch so, den Fall dass sich osteuropäische Banden-Mitgliedern in Wohnungen "braver Bürger" angemeldet haben. Da stand dann irgendwann die Polizei vor der Tür, bereit für die Festnahme. Zu finden aber waren nur die braven Bürger, die von den Fremd-Anmeldungen natürlich nix wussten.) Schwupp, schon hab ich meine Meldeadresse. Nachsendeantrag bei der Post gestellt, fertig. Meine Post geht dann an meine tatsächliche Wohnadresse, bei der ich nicht gemeldet bin. Würde so etwas nicht gehen? Lg sophieno

Mitglied inaktiv - 03.10.2009, 20:43



Antwort auf diesen Beitrag

Erstens müßte die Post die Nachsendeadresse an Behörden melden, wenn berechtigtes Interesse besteht. Und auch sonst ist die Post sehr großzügig mit den Daten aus Nachsendeaufträgen: Wenn auf dem Briefumschlag steht: "Nicht nachsenden sondern mit neuer Adresse zurück" - dann machen die das oft. Zumindest wird Behördenkram gar nicht nachgesendet. Und: Nachsendeanträge laufen nach 3 Monaten aus. Außerdem geht dann Dein Kind an die Schule der Meldeadresse - oder die Sprengelschule der Meldeadresse weiß zumindest, an welche Schule Dein Kind geht. Der Haken ist das Schulkind. Sobald Du ein Schulkind hast UND dieses auch zur Schule schicken möchtest, hast Du ein Problem. Ohne Kind oder mit Kindergartenkind oder mit einem nicht mehr schulpflichtigen Kind geht es theoretisch - ist aber mit Aufwand verbunden. Nächste Frage: Wer zahlt das? Legal arbeiten kannst Du nicht ohne Steuerkarte - und für eine Steuerkarte brauchst Du eine Meldeadresse. Weiter: Siehe oben.

Mitglied inaktiv - 03.10.2009, 20:53



Antwort auf diesen Beitrag

Also, was die Nachsendeadresse angeht, kann man dabei verschiedene Optionen wählen. Ich weiß das, weil ich gerade einen Umzug hinter mir habe. Man kann wählen, ob die neue Adresse an Briefeschreiber weitergegeben wird oder nicht. Mein Nachsendeantrag läuft ein Jahr, kostet was, ist aber beliebig verlängerbar. Das Kind würde möglicherweise an die Schule gehen, die zum Einzugsgebiet der Meldeadresse gehört, ist ja soweit kein Problem, oder? Außerdem kann man zumindest hier in Berlin das Kind auch woanders unterbringen, wenn man sich nicht gerade die beliebtesten Schulen der Stadt aussucht. Dann muss es nicht das Einzugsgebiet sein. Ich sag nur Wedding, da kriegst du dein Kind wirklich in jeder Schule unter. Und für die Steuerkarte hätte ich doch dann auch eine Meldeadresse, würde sie bei Nachsendeauftrag nicht weitergeschickt werden? Tja, ich weiß nicht, ich meine aber doch, wenn man untertauchen will, kriegt man das auch hin - mit ein wenig krimineller Energie halt ;-) Ist nur die Frage, warum man das machen sollte?!

Mitglied inaktiv - 03.10.2009, 21:04



Antwort auf diesen Beitrag

....die Post ist keineswegs sehr großzügig mit der Weitergabe aus den Daten des Nachsendeauftrags. Mit einem Kreuz auf dem Nachsendeantrag kann man die Weitergabe seiner neuen Anschrift verhindern,und dann wird dies auch nicht gemacht. Je nach Vermerk auf dem Umschlag wird auch Behördenpost nachgesandt,und ein Nachsendeantrag läuft 6 Monate. Da bin ich pienzig wenns um meine Post geht

Mitglied inaktiv - 03.10.2009, 21:06



Antwort auf diesen Beitrag

Nun ja, zumindest vor 8 Jahren hat das Kreuzchen die Post genau gar nicht interessiert. Der Briefträger wollte doch nur nett sein - aber der hatte den Nachsendeauftrag mit dem Kreuzchen ja nie zu Gesicht bekommen. Aber wie auch immer: Behörden bekommen es so oder so heraus - berechtigtes Interesse reicht, und eine Umgangsklage ist ein berechtigtes Interesse. Wenn man nicht gefunden werden möchte, aber das Kind auf die Schule der (offiziellen, aber falschen) Meldeadresse geht, braucht der Papa ja nur vor der Schule zu warten - das Kind hat er dann zumindest. Und auch in Berlin nach Aufhebung der Sprengelpflicht ist die Sprengelschule verpflichtet, die Schulpflicht zu überwachen - die Sprengelschule weiß also zumindest, wo das Kind zur Schule geht, sonst meldet sie ein schulpflichtiges Kind ohne Schulbesuch an die Behörden. Es gab vor ein oder zwei Jahren mal den Fall einer Frau, die vor dem prügelnden Ex-Mann flüchtete und jahrelang im Untergrund lebte mit zwei Kindern. Die wurde aber fast komplett von ihren Eltern finanziert und hatte von dort auch sonst Unterstützung. Sie lebte ungemeldet in einer Wohnung, die ein Strohmann für sie angemietet hatte. Ich kann mich nicht erinnern, wie sie die Kinder auf eine Schule bekam, aber das war ein Problem. Gefunden wurde sie schließlich nach, wenn ich mich recht erinnere, 5 Jahren, weil sie entnervt aufgab: Sie hatte einen neuen Mann kennengelernt und konnte die Lüge nicht mehr aufrechterhalten. Der Kreis der "Eingeweihten" wurde immer größer und damit stieg die Angst, doch noch gefunden zu werden.

Mitglied inaktiv - 03.10.2009, 21:21



Antwort auf diesen Beitrag

Hm, ganz sicher ist es leichter unterzutauchen, wenn man ein zahlungsunwilliger Elternteil ist...

Mitglied inaktiv - 03.10.2009, 21:35



Antwort auf diesen Beitrag

wozu muss man eigentlich untertauchen, wenn Herr S. sich eh nicht ums Kind kümmert ???

Mitglied inaktiv - 03.10.2009, 21:37



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Danke für Eure Beiträge : ) Haben gestern auch noch lange darüber gesprochen und festgestellt das man nur untertauchen kann wenn man kein Kind hat- Aber naja war halt eine Spinnerei am Feiertag. Oft genug sagt man ja so aus Jux und Dollerei: Würd hier sofort weggehen..... Viele Grüße Merle

Mitglied inaktiv - 04.10.2009, 10:00



Antwort auf diesen Beitrag

Einspruch: Hier in Hessen soll es demnächst NICHT mehr Pflicht sein, bei der Schulanmeldung eine gültige Meldebescheinigung vorzulegen. Betrifft zwar eigentlich eine komplett andere Baustelle (nämlich statuslose Kinder, die bisher nicht zur Schule gehen konnten, weil dann für die gesamte Familie die Abschiebung drohte), aber theoretisch... Ansonsten denke ich auch, man KANN relativ leicht untertauchen, wenn man es denn wirklich will, muss dabei aber schon ein gewisses Maß wirklich krimineller Energie entwickeln und man muss sich auch klar machen, dass das alles sehr wohl unangenehme Rechtsfolgen nach sich ziehen kann / wird. Und ob es einem das dann wirklich wert ist..?!? Ansonsten ist es praktisch ziemlich leicht, an Meldedaten zu kommen. Auszug vom Bildungsserver Hessen: Landesregierung regelt Schulbesuch von statuslosen Kindern Kinder von statuslosen Eltern sollen in Hessen künftig die Schule besuchen dürfen. Die Landesregierung hat dabei einen Weg eingeschlagen, „der den Kindern einerseits den Schulbesuch möglich macht, ihren Aufenthaltsstatus aber nicht verfestigt", erklärte Kultusministerin Dorothea Henzler heute in Wiesbaden. Zu diesem Zweck muss die „Verordnung zum Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache" geändert werden. Danach sollen Schülerinnen und Schüler, die nicht schulpflichtig sind, aber ihren tatsächlichen Aufenthalt in Hessen haben, zum Schulbesuch berechtigt sein. Die Aufnahme in einer Schule würde zudem nicht mehr ausdrücklich die Vorlage einer gültigen Meldebescheinigung erfordern. „Damit schaffen wir für die Schulleiterinnen und Schulleiter Rechtssicherheit, ohne dass die Organisation des Schulbetriebes gestört wird, und wir geben den Kindern gleichzeitig die Chance, am Unterricht teilzunehmen", erklärte Henzler. Die Ministerin zeigte sich zufrieden damit, dass nunmehr eine tragfähige und pragmatische Lösung im Sinne der Kinder gefunden worden sei. Für diese Verordnung wurde nun das Beteiligungsverfahren eingeleitet.

Mitglied inaktiv - 04.10.2009, 11:46



Antwort auf diesen Beitrag

Ich hab da kürzlich eine Reportage gesehen von einer Frau, die mit ihren Kindern untergetaucht ist. Der Vater war gewalttätig, die Kinder hatten Angst. Er hatte Frau und Kinder unterdrückt. Beide Kids waren noch im Vor-Schulalter. Sie ist zu ihren Eltern geflüchtet und er hat um das Sorgerecht gestritten ... die Kids haben geweint und sich gewehrt, wenn sie ihren Papa besuche nsollten. Sie hatte alle Telefongespräche mit Video aufgenommen, wie der kleine sich gewehrt hat am Telefon usw. Ohne weiter einzusteigen: DIe Frau ist untergetaucht ! Jahrelang. sie hatte nie jemanden gesagt wo sie als nächstes hingeht. Sie ist von Freunden zu Freunden gezogen, hat den Kindern andere Namen gegeben usw. Hatte kaum Kontakt zu ihren Eltern, die erste Zeit sowieso nicht. Die Wohnung der Eltern wurde mehrfach wüst durchsucht durch die Polizei. Wie auch immer, es ging jahrelang gut. (Sofern man das "gut" nennen kann): Hier der Link. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,615905,00.html LG Pauline

Mitglied inaktiv - 04.10.2009, 12:39