Alleinerziehend, na und?

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boar... ich bin soooo sauer...

Thema: boar... ich bin soooo sauer...

grad hat mich Maja´s Papa angerufen, weil ich ihm geschrieben habe das ich ne Kopie von seinem Ausweis brauche für´s Elterngeld... da ruft der mich stinkesauer an das er das eh nicht zurück zahlt und sich auch nie Arbeit suchen wird und ich ihm damit nur ärger einbringe (Häää???? - Ist der total doof ???) und überhaupt hat ihn "das Kind" am Samstag soooo böse angeschaut, das ist mit Sicherheit nicht seins... man warum sind Männer (ich weiß nicht alle ) soooo ??? Gestern hat er mich noch angerufen und man hat rausgehört wie stolz er auf seine Tochter doch ist... und was ist nun passiert ??? Warum sieht der nur den Unterhalt, den er zahlen muss ? Bin so sauer, weil er so schlecht von der Kleinen gesprochen hat... die ist doch nun total unschuldig...

Mitglied inaktiv - 12.02.2009, 19:18



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wofür brauchst du dafür nen ausweis von ihm???? voll unlogisch

Mitglied inaktiv - 12.02.2009, 19:23



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das wir nicht zusammen wohnen und nur mir Elterngeld zu steht... und als Ae für 14 Monate

Mitglied inaktiv - 12.02.2009, 21:04



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ich mein, ich frag mich echt wer so n blödsinn anfordert. ich bearbeite selber elterngeldanträge und ich hab noch nie nach so was gefragt..!!!!! max. ne meldebestätigung von ihm... aber das auch nur in ausnahmefällen. bei uns reicht es wenn du a) die bestätigung über alleinige sorge b) meldebestätigung von dir c) mind. einen gehaltsnachweis einreichst. schon bekommst du die 14 monate

Mitglied inaktiv - 12.02.2009, 21:30



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und was mach ich wenn ich von ihm weder Meldebescheinigung noch Kopie vom Ausweis bekomme ? Du verlangst aber wenig *grins* meine will von mir zu den 3 Dingen die du forderst... den letzten Arbeitsvertrag und Mietvertrag und Vaterschaftsanerkennung und warum schreibt man sowas nicht gleich mit in den Antrag rein ? Ich war schon auf dem Jugendamt wegen Unterhalt und Vaterschaftsanerkennung... nun renne ich da wieder hin wegen der Bestätigung fürs alleinige Sorgerecht... hab ja auch sonst nichts zu tun...

Mitglied inaktiv - 13.02.2009, 08:27



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Das Kind hat ihn böse angeschaut, und deswegen kann sie nicht von ihm sein? Klasse! Ist das die neue Version des Vaterschaftstests? Dann sind meine Kinder auch nicht von mir. Die schauen mich auch öfter mal böse an. Hey, ich habe hier zwei Kinder übrig, die mir nicht gehören! Erhebt jemand Anspruch darauf? Ja, man kann sich darüber ärgern. Man ist aber nicht dazu verpflichtet. Macht eh' nur Falten. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 12.02.2009, 19:25



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...... die weder mir, noch meinem Ex-Mann gehören. Wir wurden beide schon böse von ihnen angeguckt ...... Man, man, man ---- da fällt einem doch nix mehr zu ein. Was bin ich froh, das ich so ein Muster-Expemplar von Ex-Mann habe! Aber ich gebe Elisabeth recht: Ärgern macht nur Falten und hilft eh nicht. LG Kerstin

Mitglied inaktiv - 12.02.2009, 19:45



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aber im ersten Moment darf man ja mal sauer sein... ist auch schon wieder verflogen... :o) wußte auch nicht das der Vater Elterngeld zurück zahlen muss... wie dumm ist der denn ?

Mitglied inaktiv - 12.02.2009, 21:07



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dann ist mein "Neffe" wohl von mir Son quatsch!!!! gruss Chrissie mit eigentlich nur 2 leiblch "blickenden" Kindern

Mitglied inaktiv - 13.02.2009, 10:06



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Du brauchst für die AE-Version des Elterngeldes den Ausweis des KV? Hab ich nicht gebraucht. (Freundlicher Anruf beim Leiter des Amtes bewahrte mich vor einer Kopien-Orgie sondergleichen...) Wie sollst du denn da dran kommen, wenn er nicht mitmacht (weil er den Unterschied zwischen Elterngeld und Unterhalt nicht kennt)? Ich würde erstmal auf den nicht kooperativen Vater verweisen. Den kann man nämlich nicht zwingen seinen Ausweis in Kopie zur Verfügung zu stellen... (Bei mir reichte eine erweitere Meldebestätigung)

Mitglied inaktiv - 12.02.2009, 21:17



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ja die Meldebestätigung ist auch möglich oder die Kopie vom Ausweis... die wollen auch vom JA nen Schriebst das ich auch alleinerziehend bin... und das Schöne ist, dass das alles nicht im Antrag drinne stand

Mitglied inaktiv - 12.02.2009, 21:29



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... kriegst Du per Anruf. War zumindest bei mir so. Da Du den ggf. eh häufiger brauchst, also nicht so viel Aufwand. Bei mir wollten sie auch eine Kopie des Mietvertrages... Unter anderem deshalb hab ich mich dann mit dem Amtsleiter angelegt. Es gibt keinen MV. Ich wohne im Eigentum und die Kaufurkunde wollte ich dann doch nicht kopieren... Die sind manchesmal ein bisschen durchgeknallt... Meldebescheinigung (erweiterte) gibts auf dem Meldeamt auch gleich zum mitnehmen... Ich drück Dir die Daumen!

Mitglied inaktiv - 12.02.2009, 21:45



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das fass ich jetzt mal nicht persönlich auf (gehöre auch zu der durchgeknallten sachbearbeiterseite)... *g*

Mitglied inaktiv - 12.02.2009, 22:09



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ja Mietvertrag wollen die auch noch... ja aber ne Kopie vom Ausweis fand ich jetzt einfacher, als wenn wir beide jetzt noch aufs Meldeamt rennen und ne Meldebescheinigung besorgen...

Mitglied inaktiv - 13.02.2009, 08:23