Alleinerziehend, na und?

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Steuerklasse

Thema: Steuerklasse

Hey, könnt ihr mir sagen, ob ich jetzt schon von Steuerklasse 1 in Steuerklasse 2 wechseln kann, wenn ich aber aktuell noch mit dem KV zusammen wohne? Das Kindergeld wird von Beginn an komplett auf mein Konto überwiesen, wir haben geneinsames Sorgerecht, ich bin in Elternzeit, aber alleinerziehend im eigentlichen Sinne bin ich ja noch nicht, solange wir zusammen wohnen. Wir sind nicht verheiratet, trennen uns derzeit und ich warte nur noch darauf, dass er endlich eine Wohnung findet und geht.

von Kümmelchen am 12.02.2015, 07:14



Antwort auf Beitrag von Kümmelchen

Lohnsteuerklasse 2 ist erst möglich, wenn Dein Ex ausgezogen ist.

von shinead am 12.02.2015, 07:37



Antwort auf Beitrag von shinead

Die Lohnsteuerklasse 2 kann man auch beantragen, wenn man die Trennung in der gemeinsamen Wohnung durchführt. Selber gemacht... Grüße Sodapop

Mitglied inaktiv - 12.02.2015, 11:11



Antwort auf Beitrag von Kümmelchen

Hallo ich bin gleich auf Steuerklasse 2,obwohl mein Ex am Wochenende noch hier gewohnt hat,und das sein Wohnsitz war. Denke das kommt auf den Sachbearbeiter an Liebe Grüße

von pommel am 12.02.2015, 09:36



Antwort auf Beitrag von pommel

Nein, es gibt klare rechtliche Vorgaben. Du hast bei Änderung der Steuerklasse unterschrieben, dass kein weiterer Erwachsener in Deiner Wohnung gemeldet ist (für den kein KG-Anspruch mehr besteht). http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=17514&article_id=67987&_psmand=110

von shinead am 12.02.2015, 10:41



Antwort auf Beitrag von shinead

Nicht ganz, shinead. Es ist nicht wichtig, ob ein weiterer Erwachsener (für den kein Kindergeldanspruch mehr besteht) mit in der Wohnung gemeldet ist, sondern es hängt am Begriff der "Haushaltsgemeinschaft". Man kann zwei getrennte Haushalte in einer Wohnung führen, in dem Fall besteht ein Anspruch auf Steuerklasse 2. Allerdings spricht die Vermutung des ersten Augenscheins sicherlich dafür, dass man - wenn man gemeinsam wohnt - auch gemeinsam haushaltet und eben (noch) eine Haushaltsgemeinschaft hat (und damit keinen Anspruch auf Steuerklasse 2). Das ist dann wieder eine Nachweis-Frage, sozusagen.

von Leena am 12.02.2015, 11:11



Antwort auf Beitrag von Leena

und der andere Elternpart somit die Lohnsteuerklasse 1 erhält, ist es ein deutliches Zeichen dafür, dass man sich getrennt hat. Wer hier schludert, der kann beim Scheidungstermin dumm da stehen. Grüße Sodapop

Mitglied inaktiv - 12.02.2015, 11:13



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Für diese Trennung gibt es ganz klare Regeln: Getrennte Zimmer getrennter Haushalt jeder wirtschaftet nachweislich für sich selber ( Kassenzettel aufheben!!) keine Nettigkeiten mehr für den anderen ( Wäsche, kochen, putzen, etc) Ihr gründet einfach eine WG Und einen neue Lohnsteuerklasse unterstreicht das. Grüße Sodapop

Mitglied inaktiv - 12.02.2015, 11:18



Antwort auf Beitrag von Kümmelchen

Ich danke euch für das schnelle Feedback!

von Kümmelchen am 12.02.2015, 13:03