Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 18.11.2023, 13:33 Uhr

Das muss mal gerade raus (Viele Gedanken, langer Text)

Hallo,

Interessant, was der Anwalt da erzählt…
Juristisch ist er nicht der Vater, bis er in der Geburtsurkunde steht.

Und der Anwalt hat dir nicht gesagt, dass der leibliche Vater eben erst mal seinen Umgang einklagen soll?

Hey, wie ist nicht klar, warum er nicht in der Geburtsurkunde steht, aber damit hast du definitiv derzeit alle Karten in der Hand.

Wobei die wichtigste Frage ist: schadet der Umgang dem Kind? Wenn ja, dann lass einen Richter entscheiden und bis dahin ist eben… Nichts…?

Wenn nein: du bist mit diesen Menschen noch nicht durch, er beschäftigt dich noch viel zu sehr.
Übrigens: warum erlaubst du ihm von dem Kind, Bilder und Videos zu machen? Was macht ihr mit diesen Bildern und Videos?
Du solltest für die Rechte deines (!) Kindes einstehen Damit nicht unkontrolliert Bildmaterial von ihm im Internet oder sonstwo verbreitet wird.

Aber noch mal: mach bist du für richtig hältst, und wenn er das nicht gut findet, kann er ganz im Richter gehen, der dann entscheidet, was das Beste ist… Für einen fremden Menschen, der derzeit nicht der Vater ist…

VG

D

 
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