Alleinerziehend, na und?

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Das Thema Unterhalt lößt bei mir ein

Thema: Das Thema Unterhalt lößt bei mir ein

inneren Vorbeimarsch aus. Immer mehr fühle ich mich wohler, mit dem Gedanken, das ich Ihn doch zum JA schleppen konnte. Der Grund war sicher nicht ich oder die Kinder, sondern die Angst weiteren Nachzahlungen, und natürlich das er Wohngel beantragen kann sobald ich meinen Mietvertrag unterschrieben habe und WEG bin. Es geht alleine um seine Geldtasche, aber das ist mir wurscht, Hauptsache er läßt den Unterhalt für die Kids wachsen. Aber eine FRage habe ich nochmal wegen den Nachzahlungen. Ab Februar werden sie Ihm Unterhalt vom JA festlegen. Den Titel, wird festgelegt und ich bring ihn dann zur Arge. Der Selbstbehalt ist ja 900 Euro gegenüber der Kinder, also hat er garkein Geld der Arge das alles zurück zahlen, wie funktioniert das dann überhaupt? Es wäre ja dann ab 9.10.08 Wenn ich aber die vom JA richtig verstanden habe und 900 Euro selbstbehalt hat, muß er ca 560 Unterhalt zahlen, wie soll er das ganze Geld zurückzahlen? Auch wegen der Steuer, wenn das laufende Jahr vorbei ist gibts ja eine Steuerklassenänderung er die 1 und ich die 2. Er möchte die Kinder dann auch noch auf seiner Steuerkarte haben, wenn sich die Steuerklassen ändern. Wie funktioniert das wieder, ich selber habe ja kein Einkommen, kann da mir einer sagen was an besten ist? Danke und L.G

Mitglied inaktiv - 02.03.2009, 19:20



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Wie er seine Schulden bei der ARGE zurückzahlt, ist nicht Dein Problem. Daß soll die ARGE mit ihm direkt ausmachen. Evtl. kann er es dann abstottern. Lustig wird es für ihn wahrscheinlich nicht, aber das braucht Dich ja nicht zu stören. Nach der Steuerklassenänderung bekommt er die halben Kinder auf seine Karte. Wenn er weniger als 75% des Euch zustehenden Unterhalts bezahlt, bekommt er gar kein Kind auf die Steuerkarte. Es gibt keinen Grund, ihm die Kinder aus lauter Menschenfreundlichkeit ganz zu übertragen. Zum einen machen die Kinderfreibeträge im Endeffekt nur Pipifax aus, zum anderen gehen wir doch davon aus, daß Du in nicht allzuferner Zukunft auch einen Job findest. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 02.03.2009, 19:43



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Kann mich nur anschließen....piep drauf wie er das zurück zahlt, dass sollte nicht dein Problem sein... meinem Mann blüht das auch noch...der sucht sich keinen Job weil er dann ja zahlen müsste, ist ja so bequemer...aber dass er den UHV mal zurückzahlen muss kapiert der glaub ich nicht...deren pech..nicht unseres ;-)

Mitglied inaktiv - 02.03.2009, 19:54



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Hallo Ich weiss das mein Ex (der, seit wir uns vor ca. 6 1/2 Jahren getrennt haben nur ca. 9 Monate Unterhalt gezahlt hat) sobald er Arbeit hat, nicht nur Unterhalt für unseren Sohn sondern auch 40 Euro im Monat Unterhaltsvorschuss ans Jugendamt zurückzahlen muss. Dein Mann muss ja nicht das komplette Arge- Geld was Du bekommen hast zurückzahlen, sondern das was an Unterhaltsvorschuss für die Kinder geleistet wurde. Und das wird dann halt auf einen niedrigen Satz festgesetzt kann aber laaaaaaange noch gefordert werden. Mein Ex hat mir mal erzählt das er da ca. 6000 Euro Unterhaltsvorschuss zurückzahlen muss. Sorry habe ich kein Mitleid mit weil er 1. immer behauptet ich bräuchte den Unterhalt nur um in Urlaub zu fahren! (nicht das ich mir das das ganze Jahr abspare und dafür arbeiten gehe, während er mit seinem Hintern zuhause sitzt damit er blos nicht zahlen muss) 2. Weiss ich das er zumindest die Hälfte der Zeit wenn nicht sogar noch mehr davon "schwarz"gearbeitet hat (hat nur bei keinem Amt jemanden interessiert, wenn ich mal nachgefragt habe, obwohl er fleissig ALGII in Anspruch genommen hat).. 3. wohnt er seit ca. 5 Jahren mit seiner Freundin zusammen, die er natürlich nicht angegeben hat, und die ein sehr kostenspieliges Hobby im Monat hat (ca. 400 Euro) was aber natürlich was gaaaaaaanz anderes für ihn ist als wenn sein Sohn zum Beispiel neue Anziehsachen braucht (dafür bekomme ich ja UVG!!!) Sorry, bei dem Thema kommt mir im Moment die Galle hoch und ich gebe Dir nur einen Tip: kümmere Dich nicht darum was er zu zahlen hat, DU musst noch für viel mehr aufkommen! Und da wird er auch kein Mitleid mit Dir haben. Die Herren der Schöpfung (Anwesende zum Grossteil ausgeschlossen ) vergessen nur allzugerne das sie weitaus mehr als 200 Euro pro Monat für das Kind berappen müssten wenn sie noch mit der Ehepartnerin zusammen wären LG Sonja

Mitglied inaktiv - 02.03.2009, 20:09



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Hallo Madleen, wahrscheinlich wirst Du auch keinen Unterhalt für die Zeit bekommen, in der Du noch mit Deinem GG zusammen wohnst. Denn er ist ja noch für seine Kinder da und zahlt ja auch die Miete usw. Dafür ist ja der Unterhalt gedacht. ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Ich habe nun endlich den Bescheid vom JA wegen UHV bekommen. War auch etwas entsetzt, aber so sind die Gesetze: 1. Hab ich erst ab Januar Recht auf UHV, da ich von Nov-Dez bei meinen Eltern gewohnt habe. Man muß ALLEINE mit dem Kind bzw Kindern wohnen. 2. Bekomme ich jetzt erst ab März UHV, weil die ARGE mir ja schon Unterhalt sprich Unterkunft und Heizung für meine Tochter bezahlt hat. Also bekommt nun die ARGE die Nachzahlung für Jan. und Feb. So, nun werde ich, sobald ich den Bescheid der ARGE in den Händen halte, seit 18.02. ist er fertig und liegt noch irgendwo dort rum, zum Sozialamt gehen und Wohngeld für meine Tochter beantragen. Ach Leute, ich habe soooo die Faxen dicke mit den Behörden und den ganzen Papierkram. LG

Mitglied inaktiv - 02.03.2009, 20:16



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"wahrscheinlich wirst Du auch keinen Unterhalt für die Zeit bekommen, in der Du noch mit Deinem GG zusammen wohnst. Denn er ist ja noch für seine Kinder da und zahlt ja auch die Miete usw. Dafür ist ja der Unterhalt gedacht." Bei mir läuft das so, ich trage ein Dreiviertel der Miete, 421,00 mein Regelsatz ist so das ich laut Brechnung 491,50 bekomme die kids je 197,00 Euronen das ist die Miete drin. ohne AE zuschuß, weil er noch hier wohnt Ich mußte Beweisen das ich kein UHV bekomme bei der Arge, ich war bei JA habe mir das schreiben lassen, weil mein MAnn kein Unterhalt bezahlt. Das Problem was ich sehe, deshalb schreibe ich ja das ganze, das ich am 1.12 Post von der Arge bekam und domit eine Nachzahlung bekam vom 9 Oktober, diverse Rechnungen bezahlt habe von beiden Seiten. Der Rest hatte ich mir zurückgelegt ohne zu ahnen das die Arge sich das Geld von ihm zurückholt. Nun weiß ich aber nicht wieviel das ist was er zurück zahlen muß Okt. November denn das muß ich meinen Mann zugestehn, weil es ja eigendlic seine ist. Und von den Geld ist nur noch soviel da das ich diverse Sachen bezahlen kann beim Umzug. Das ist das Problem was ich habe, ab Dezember juckts mich nicht mehr. Wie viel UHV ist das der Mindestsatz was die Arge anrechnet, wenns 400 Euro sind muß er 1600 Euro nachzahlen davon muß ich die Hälfte Ihm geben?

Mitglied inaktiv - 02.03.2009, 20:31



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"Wie viel UHV ist das der Mindestsatz was die Arge anrechnet, wenns 400 Euro sind muß er 1600 Euro nachzahlen davon muß ich die Hälfte Ihm geben?" Damit bin ich leider überfragt... Komisch, die Arge und JA drehen sich alles wie sie´s brauchen. Ich muß da nochmal mit meinen Unterlagen hin und mir genau erklären lassen, wie die auf diese Zahlen usw kommen. Der KV müßte ja auch meiner Tochter seit Nov. UH zahlen, was er aber nicht gemacht hat, weil er ja sooo arm dran ist....

Mitglied inaktiv - 02.03.2009, 21:23



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Ich bekomme seit Oktober ALG 2 was ich erst im dezember nachgezahlt haben. In Oktober bis November hat er dadurch noch alles bezahlt ab 16 Dezember, habe ich ihm dann dreiviertel der Miete überwiesen. Ich hatte dadurch die Nachzahlung von Okt. und November behalten. Dezember bis Januar hat er regelmäßig sein Geld erhalten (Miete) Ich gehe davon aus das er ca 400 Euro pro Monat nachzahlen muß, da muß ich 800 ihm von okt. bis Nov. bezahlen weil ich das ja behalten hatte, und er von Dez. und Januar er 800 Euro so muß er von Oktober bis Januar 1600 gesammt berappen. Was jetzt in Februar kommt, denke ich das der Titel dann gild.Wieviel es da sind weiß ich nicht. Von den was ich einbehalte habe, behalte ich ein Teil ein, weil ich diverse Sachen bezahlt habe für Ihn mit. L.G

Mitglied inaktiv - 02.03.2009, 21:33



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Zitat von dir: 1. Hab ich erst ab Januar Recht auf UHV, da ich von Nov-Dez bei meinen Eltern gewohnt habe. Man muß ALLEINE mit dem Kind bzw Kindern wohnen. Das stimmt nicht... Ich habe auch Unterhaltsvorschuss bekommen als ich mit meinem Kleinen bei meinen Eltern gewohnt habe.. und bekomm ihn weiterhin obwohl ich mit meinem Freund(nicht Kindesvater) zusammen wohne.

Mitglied inaktiv - 03.03.2009, 19:51



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Und wie kommt dann das JAmt darauf? Ich habe im Prinzip seit Nov (Auszug) Anspruch und bekomme erst ab Januar. Nun bin ich total ratlos.... Hab doch aber ab Nov beantragt.

Mitglied inaktiv - 03.03.2009, 20:40



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Da würde ich mal widerspruch einlegen... Wann hast du den Antrag gestellt? Im November oder Januar? Steht irgendwo ein Paragraph... wieso dir erst ab Januar Unterhaltsvorschuss zu steht?

Mitglied inaktiv - 03.03.2009, 21:12