Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 30.09.2004, 12:47 Uhr

Das Sozialamt Schießt nichts vor

Hallo Marion,

wenn Deine Situation unerträglich ist (Alkoholsucht des Mannes etc.), dann solltest Du die Option, ins Frauenhaus zu gehen, nicht ganz wegschieben.
Erstens hast Du dort Ansprechpartner, die Dir zuhören, zweitens kommst Du dort auch zur Ruhe, um in Ruhe zu überlegen, wie es mit Dir und dem Kind weitergehen könnte, und drittens erhälst Du als Frauenhausbewohnerin höchstwahrscheinlich einen sogenannten Dringlichkeitsschein vom Wohnungsamt, womit Dir ein weiteres Wohnungspotential erschlossen wird, nämlich Wohnungen, die vom Wohnungsamt vergeben werden.

Ansonsten frage im Sozialamt nach den zulässigen Höchstmieten bzw. Höchstqudratmeterzahl und gehe auf Wohnungssuche. Solltest Du einen Vermieter finden, dann noch keinen Vertrag unterschreiben, sondern vorher nochmals das Sozialamt kontakten.

Das mit dem Unterhalt solltest Du schnellstmöglich beim Anwalt klären. Ob er zahlt, ist eine andere Frage, aber zumindest hättest Du dann eine Grundlage, auf die die Ämter aufbauen können.
Hinsichtlich des Kindesunterhalts kannst Du beim Jugendamt auch eine Beistandschaft einrichten.

Aber das Frauenhaus, das solltest Du vielleicht wirklich mal abwägen, ob das nicht ein gangbarer Weg wäre.

Alles Gute!
Ralph/Snoopy

 
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