Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Doro58 am 04.07.2005, 15:24 Uhr

Dann zahl bitte...

... dem Sozialamt das Geld zurück, daß deine Exfreundin und Mutter deines Sohnes bekommen hat, während du dich vor deiner Unterhaltspflicht gedrückt hast.
Auch eine Steuerzahlerin

 
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