in der Urkunde steht:
I. ich bin nach BGB *blablabla* zum UH verpflichtet.
II. *und das versteh ich nicht*
ich verpfliche mich, diesem Kind UH
vom 1.2.09 an in Höhe von
100% des jeweiligen Mindestunterhaltes der ersten, zweiten und dritten Altersstufe vermindert um die Hälfte des jeweiligen gesetzlichen Kindergeldes für ein gemeinsames erstes Kind monatlich im Vorraus zu zahlen.
III. Ich unterwerfe mich wegen der verpflichtung II. der sofortigen ZV aus dieser Urkunde....blablabla...das verstehe ich nun wieder.
also Punkt II verwirrt mich, ich habe vom JA/ Beistandsschaft die telfonische Info. dass er jetzt 199.- zahlt, es wird übers JA als durchlaufendes Posten an mich überwiesen.
Wer kann mir II. erläutern?
LG Heike
Mitglied inaktiv - 25.03.2009, 19:33
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Er bezahlt unterhalt 289,00, davon wird 88 Euro ,also die hälfte des Kindergeld abgezogen so das er 199 Euro zahlen muß, (Ihm steht die Hälfte des Kindergeldes zu)
Hoffe war so richtig erklärt.
Mitglied inaktiv - 25.03.2009, 19:40
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Jupp, ist richtig. google mal nach düsseldorfer tabelle 2009 olg düsseldorf - da findest du die Sätze - und dann jeweils die 50 % KG abziehen
Mitglied inaktiv - 25.03.2009, 19:44
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jetzt habe ichs verstanden!
Vielen Dank!
LG Heike
Mitglied inaktiv - 25.03.2009, 22:32
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Hallo,
wieso - seit wann gibt es denn 176 € Kindergeld????
Ich bekomme nur je 164 € sprich 82 sind abzugsfähig, oder?????
LG
Ursel
Mitglied inaktiv - 26.03.2009, 15:44