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Umgangsrecht für Säugling

Thema: Umgangsrecht für Säugling

Hallo rundum, seit knapp 2 Wochen ist mein „neuer“ ;-) kleiner Enkel auf der Welt. Der große Bruder ist bereits 7 J. alt. Meine Tochter lebte mit dem Vater der BEIDEN Kinder über 9 Jahre zusammen bis ihm in der 7. SSW eine 18-jährige Arbeitskollegin besser gefiel… Nun ist der Kleine auf der Welt und meine Tochter wäre bereit, dem Vater ein Besuchsrecht von z.B. 1 – 3 x pro Woche jew. 1 Std. (ohne gerichtliche Anordnung bzw. Vereinbarung über das JuA) zu gewähren. – Der Vater will den Kleinen aber HOLEN, also mitnehmen, nach seinen Aussagen gerne auch über Nacht. Dieses Vorhaben lehnt meine Tochter strikt ab! Eine Vaterschaftsanerkennung hat der KV für den Kleinen bisher noch nicht unterschrieben, wird das aber wohl tun. Sorgerecht soll er nicht erhalten, für den Großen hat er es. Ich muss noch anmerken, dass für den Großen ein Umgangsrecht über das JuA ausgehandelt wurde: alle 2 Wo. Von Freitag früh bis Sa. Abend. Das komplette WoE sollte nicht sein, da der Junge immer sehr „aufgedreht“ vom Vater zurück kommt und dann am Mo. entsprechend müde und ausgepowert in die Schule müsste. Dazwischen könnte er den Bub auch dazwischen immer mal z.B. an einem Nachmittag oder auch an einem Feiertag holen. – Dazu muss man aber auch sagen, dass der KV den Großen zuletzt am WoE vor Ostern geholt hatte und seitdem nicht mehr… Die Aussage des 7-jährigen zur aktuellen Situation ist: „Der Papa will den J. nur holen weil er klein und neu ist und ich bin alt und uninteressant“. Meine Frage an Euch ist nun, wie sind die gebräuchlichen Regelungen bzgl. Umgangsrecht mit einem Säugling? LG eviba

von eviba am 13.06.2012, 09:08



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Hallo und Glückwunsch! Ich glaube das ein Gericht den Umgang auch erstmal so festlegen würde wie es deine Tochter geplant hat vielleicht etwas länger als 1 Stunden, mitnehmen über Nacht wohl erstmal nicht,grade wenn er gestill wird.er kann ja beim Umgang z.b mal spazieren gehen ohne deine Tochter,da wird sicher niemand was sagen. Aber für die Bindung finde ich 3 mal die Woche schon schön ,vielleicht sollten sie das auch übers Jugendamt klären wenn sie sich nicht einigen können.

von CKEL0410 am 13.06.2012, 09:16



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Hallo, naja, das Sorgerecht wird sie ihm nicht vorenthalten können...wenn er es möchte wird er es auch kriegen und ob man dafür wieder irgendwelche Gerichte bemühen muß, sei dahingestellt... Zur Umgangsregelung: bei Säuglingen wird es wohl eher so gehandhabt, wie Deine Tochter es vorsieht...mehrere kurze Umgangszeiten. Wenn er da uneinsichtig ist, würde ich halt einen Termin beim JA machen...vielleicht wäre das auch im Hinblick auf den Großen besser, wenn eine neutrale Person da mal klarmacht, was er dem Großen damit auch antut...vielleicht schaut ihr mal, ob es bei euch in einem Beratungszentrum o.ä. Gruppen für Trennungskinder gibt...er hat da gerade mit dem Geschwisterchen, das so umkämpft ist, sicher einiges zu verarbeiten! lg heike

von Möhrchen am 13.06.2012, 09:28



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Naja, ob er es einklagen kann, hängt davon ab, ob er sich tatsächlich regelmäßig um das Kind kümmert.

von shinead am 13.06.2012, 14:52



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Wenn die eltern nicht verheiratet waren, kann er das Sorgerecht nicht einklagen.

von RainerM am 13.06.2012, 15:32



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Natürlich kann ein Vater auch das SG beantragen, auch wenn sie nicht verheiratet waren

von taram am 13.06.2012, 15:34



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Nein, das hat der Gesetzgeber ausgeschlossen. d.h. er kann es zwar "beantragen", die Mutter muss diesem Antrag jedoch zustimmen. Sie muss das nicht begründen, wenn sie diesem Antrag nicht zustimmt. (bzw. wenn sie keine "Erklärung zur gemeinsamen Sorge" abgibt)

von RainerM am 13.06.2012, 15:37



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Das neue Gesetz das auf den Weg gebracht wird (werden soll) sieht vor das "kümmernden Vätern" (klingt voll doof) das SR eingeräumt wird. Macht ja auch nur Sinn bei nicht verheirateten den wenn sie verheiratet waren hat er es ja eh. Also kann er es einklagen und wenn er sich so kümmert und interesse zeigt wir bei dem großen wo er es eh schon hat bekommt er es auch.

von bobfahrer am 13.06.2012, 15:55



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"Das neue Gesetz das auf den Weg gebracht wird (werden soll) " Hmmm, Du sprichst von der Zukunft, ich von der Gegenwart. Und Sternendeuterei bringt bei solchen Themen nun rein garnichts. Fakt ist, dass ein unverheirateter Vater KEIN Klagerecht hat, um an das Sorgerecht zu kommen. Sogar ziemlich aktuelle urteile bestätigen das, da hatte ein vater versucht, das Sorgerecht einzuklagen, da die Mutter nicht für das Kind sorgen konnte und ist am deutschen Rechtsystem gescheitert. Es gab eine Klage zweier Väter vor dem europ. gerichtshof für Menscherechte, das die deutsche Rechtssituation verurteilt hat und den deutschen gesetzgeber zu einer Überarbeitung zwingt 8die irgendwann kommt.... irgendwann). Du kannst aber 100%ig davon ausgehen, dass diese Änerungen nur soweit gehen, dass diese Auflagen erfüllt sind UND sich an der gegenwärtigen Rechtspraxis (dass UV-Väter rechtlich auflaufen) nichts ändert.

von RainerM am 13.06.2012, 16:10



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Und wenn die Mutter zustimmen muss ist es ja für die Katz! Ganz klar wird geschrieben das es einklagbar wird, also was willst du mit deiner Erbsenzählerei.

von bobfahrer am 13.06.2012, 16:12



Antwort auf Beitrag von RainerM

Noch paar Ergänzungen, im ISUV-Forum wurde das mal nach einem gespräch mit dem Ministerium zusammengefasst. Kla ist auch, dass es unklar ist, wie siche ine zukünftige Gesetzesänderung auf Altfälle auswirken wird... dieser Fall ist in jedem Fall dann ein Altfall. http://forum.isuv.de/index.php?page=Thread&threadID=55800 Hinweis: Das ist schon ein etwas älterer Beitrag und es geht um Gedankenspiele, wie sich eine Reform auswirken würde... also ein spekulativer Beitrag und darum mit Skepsis zu lesen und nicht als Tatsache, bzw geltene Gesetzeslage, sondern nur, wie es evtl. mal sein könnte.....

von RainerM am 13.06.2012, 16:20



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Also als "Erbesenzählerei" empfinde ich das jetzt nicht grad. Habe mich aber zugegebenermassen längere Zeit nur beiläufig auf dem Laufenden gehalten, da es im Grunde irrelevant ist... das nutzt einen ein eingeklagtes gemeinsames Sorgerecht?!?! Selbst das automatische Sorgerecht verheirateter eltern funktioniert in verdammt vielen Fällen garnicht, sowas unterliegt ganz anderen, als rechtlichen Umständen. Habe aber noch was gefunden, eine Umfrage dazu und eine klare Aussage, wie es GEGENWÄRTIG rechtlich aussieht: "....die gemeinsame elterliche Sorge beider Eltern gibt es nur wenn die Eltern miteinander verheiratet sind, dann sogar automatisch. Sind dagegen die Eltern nicht (miteinander) verheiratet, dann hat automatisch die Mutter die alleinige Sorge. Damit beide Eltern die gemeinsame Sorge für das Kind erhalten müssen beide eine sog. Sorgeerklärung unterschreiben. Eine fehlende Unterschrift (also eines ET) kann nicht eingeklagt werden, wie bei vielen anderen, auch Teilsorgen betreffenden, Dingen der Fall ist. ....." http://forum.isuv.de/index.php?page=Thread&threadID=46459

von RainerM am 13.06.2012, 16:28



Antwort auf Beitrag von RainerM

Mein Ex tut das gerade und er hat eine hohe Chance, dass seinem Antrag stattgegeben wird - weil die Hürden, dass es beim alleinigen Sorgerecht bleiben kann, recht hoch sind.

von Petra28 am 13.06.2012, 16:47



Antwort auf Beitrag von Petra28

Habe hier nochmal einen umfangreichen Artikel: http://www.unterhalt24.com/blog/2011/02/leutheusser-schnarrenberger-will-alleiniges-sorgerecht-unverheirateten-mutter-fachanwalt-familienrecht/ Da kann man den hintergrund dieser Veränderungen nachlesen. Ich denke mal, dass die Entscheidung des EuGHfMR eine Hintertür für Klagen eröffnet hat, diese aber noch nicht durch konkrete Gesetzesänderungen gestützt sind. Die Urteilspraxis ändert ja manchmal schon die Gesetzeslage.

von RainerM am 13.06.2012, 16:57



Antwort auf Beitrag von RainerM

Das ist kein Hintertürchen, es ist FAKT. Und es WIRD geklagt (laut Jugendamt ziemlich oft).

von Petra28 am 13.06.2012, 17:09



Antwort auf Beitrag von Petra28

Es wird geklagt, und das zurecht! Würd ich auch tun.

von bobfahrer am 13.06.2012, 17:49



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

http://www.faz.net/aktuell/politik/europaeische-gerichtshof-fuer-menschenrechte-strassburg-staerkt-sorgerecht-lediger-vaeter-1900006.html

von bobfahrer am 13.06.2012, 17:50



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Grundsätzlich bin ich dafür, in meinem Fall aber .

von Petra28 am 13.06.2012, 17:59



Antwort auf Beitrag von RainerM

Du bist nicht ganz auf dem neusten Stand. Denn die BVerG hat entschieden, dass die Regelung, wonach die Mutter ein gemeinsames Sogerecht zustimmen muss und diese Zustimmung nicht einklagbar ist, gegen das Grundgesetz verstösst und deswegen entsprechend zu ändern ist. Bis zu Inkrafteten der Neuregelung ist die enstprechende Norm verfassungskonform auszulegen, so dass die Zustimmung der Mutter sehr wohl eingeklagt werden kann: http://www.rechtsanwalt-schwerin24.de/News/News_Familienrecht/Sorgerecht_und_gemeinsames_Sorgerecht_nicht_verheirateter_Eltern

von Fuchsina am 13.06.2012, 18:23



Antwort auf Beitrag von Fuchsina

Ja stimmt, da habe ich ein Nachholbedarf :) Zumindest ist die Gesetzgebung noch nicht abgeschlossen und es sind momentan noch ein paar Fragen offen, wie es am Ende aussehen wird. Dass das BVG die Auflage gemacht hat, wie zu Urteilen ist bis das Gesetzt rauskommt, war mir neu, macht aber einen Sinn. Die ganze Situation, wie bisher mit den Elternrechten in Deutschland aufgrund ideologischer Sichtweisen umgegangen wurde, war sowieso unmöglich. Insgesamt muss es aber eine Änderung der Denkweise auch bei den Eltern geben und das wird weitaus schwerer werden.

von RainerM am 14.06.2012, 10:09



Antwort auf Beitrag von eviba

Also ich als Mann würde es mir verbieten das sich ausser der Kindsmutter selber jemand einmischt. Das Kinder aufgedreht sind wenn sie aus dem WE kommen kennen wir alle, auch mein Sohn war das früher als er vom Mama Wochenende wieder heimkam - und ausserdem würde ich mich nicht mit so wenig Umgangszeit abspeisen lassen. Das der kleine jetzt noch nicht übernachten kann ist klar, würde aber auch das so früh als möglich in Betracht ziehen um eine Bindung aufzubauen. Sorgerecht würde ich natürlich einklagen.

von bobfahrer am 13.06.2012, 12:44



Antwort auf Beitrag von eviba

Ich muss sagen, ich finde nix, was den Ex als Vater disqualifiziert. Ausser, dass er den Grossen jetzt nicht genommen hat. So eine Aussage, wie von dem Jungen, kann durchaus auch innerhalb einer Familie fallen. Und ich finde z.B. die Formulierung, dass deine Tochter ihm irgendetwas "gewährt" schon leicht merkwürdig. Klingt nicht so nach einer gleichberechtigten Fürsorgeabsicht. Mein Ex wollte unseren Säugling damals noch gar nicht, war ihm zu anstrengend. Er hatte allerdings die Grossen relativ regelmässig, so dass wir immer im Gespräch waren, wann der Kleine dann endlich kommen kann.

von Sternspinne am 13.06.2012, 12:49



Antwort auf Beitrag von eviba

Was der Vater nun ganz genau wollte, weiss ich nicht, kann ja auch sein, dass er von zukünftigen Regelungen redet. Aber ein Neugeborenes über nacht zu nehmen, ist natürlich quatsch. In einigen Monaten kann das aber schon anders aussehen, das geht verdammt schnell. Ich hatte meinen Sohn erst mit 11 Monaten für den ganzen Tag mitgenommen, aber auch nur deshalb so spät, weil seine Mutter gewisse Abnabelungsprobleme hatte und die stillzeit da geendet hatte. Übernacht blieb er dann mit ca 22 Monaten.... Das ist alles sehr spät gewesen und hätte wesentlich früher sien können, aber wie gesagt, es lag alleine an der Mutter, der Sohn hatte nie ein Problem damit und das hat sich bisher (er wird jetzt 12) auch nicht geändert. Momentan ist die situation bei deiner Tochter natürlich noch angespannt und das Kind grad erst geboren, da sollte man sich einfach etwas zeit nehmen, damit alle sich and ie Situation gewöhnen und das Kind und auch die Beziehung Vater-Kind sich soweit entwickelt hat, dass man es mitnehmen kann. Übrigens, als ich Sohnemann noch nicht mitgenommen habe (bzw mitnehmen durfte) bin ich im Gurnde die meiste Zeit mit ihm in den Park gegangen, also so für ca 2-3 Stunden, - das entlastet auch die Mutter, die sich in der Zeit um sich selber kümmern kann.

von RainerM am 13.06.2012, 12:50



Antwort auf Beitrag von eviba

Sorry aber das kann ja nur so hohl sein wie du,da musst du sicher noch was drauflegen du honk!!!! Haben die Hirnamputierten wieder Auslauf?????

von CKEL0410 am 13.06.2012, 13:36



Antwort auf Beitrag von CKEL0410

So viele Beleidigungen in so einen kurzen Satz?

von RainerM am 13.06.2012, 15:33



Antwort auf Beitrag von RainerM

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von CKEL0410 am 13.06.2012, 17:07



Antwort auf Beitrag von eviba

Seit kurzem können die Väter es einklagen,frag mal bei Frau bader im Rechtsform!!! Die Mutter muss da natürlich nicht zustimme das entscheidet der Richter,natürlich muss der Vater sich kümmern usw.

von CKEL0410 am 13.06.2012, 17:06