Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

bitte um schnelle Hilfe!

Thema: bitte um schnelle Hilfe!

hallo ihr lieben, war bei euch im forum schon mal 2005, dann habe ich einen neuen partner kennengelernt und bin auch bis heute glücklich mit ihm zusammen. haben auch einen kleinen sohn. nun zu meiner frage, bzw. fragen.... aus meiner vorherigen beziehung habe ich einen sohn, der jetzt im juni fünf wird. sein vater hat sich seit der trennung, also fast drei jahre nicht mehr um ihn gekümmert, geschweige denn zahlt er unterhalt. er ruft nicht an, erkundigt sich nicht um ihn... mein sohn sagt jetzt mittlerweile zu meinem jetzigen partner papa. damals hat er nur besuchsrecht erhalten, da er mir öfter angedroht hat, auch unter zeugen, den kleinen mir nicht mehr wiederzugeben, und mit ihm in die türkei zu gehen (ist ein türke, ich bin deutsche). und ich ihn nie wiedersehe. nun hat er beim jugendamt angerufen und wollt einen vaterschaftstest, da er die vaterschaft anzweifelt und gleichzeitig auch das umgangsrecht. ich frage euch, wie läuft sowas ab? bekommt er so einfach einen vaterschaftstest? (es ist 100% sein sohn) bekommt er auch so einfach ein umgangsrecht, d.h. er darf den kleinen holen....? ich bin jetzt so verzweifelt, da ich angst habe, er nimmt den kleinen mir weg und ich seh ihn nie wieder!!! ich könnt nur noch heulen... was soll ich nur machen? könnt ihr mir helfen???? bitte bitte bitte danke und liebe grüße monique

Mitglied inaktiv - 17.01.2008, 16:02



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Wenn du 100% sicher bist dann laß den Test zu. Ist doch kein Problem. Nach Jahren sich nicht ums kind kümmern... da sollte kein JA zustimmen, daß er das Kind allein sieht geschweige denn einfach mit nimmt. Wenns der Umgang nicht zu verhindern ist dann kümmere dich darum, daß er das Kind nur in begleitung sehen darf. Die Androhung ihn dir wegzunehmen solltest du dem JA deutlich machen und auf "Schutz" pochen. PS: Was ich nicht verstehe... er hält sich für den Vater, weil er ja Umgang will aber er zweifelt die Vaterschaft an... seltsamer Typ. Ich drück dir ganz fest die Daumen, daß alles gut wird. Ich befürchte im den Umgang ganz verweigern wirst du nicht können. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 17.01.2008, 16:39



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Liebe Monique, gehe schnellstmöglich zum Jugendamt nd besprich dort deine Situation. Allein aus der Tatsache, dass er die Vaterschaft anzweifelt und gleichzeitig Umgangsrecht beansprucht, kann man ja erkennen, dass er keine redlichen Absichten hat. Selbst wenn ein Umgang stattfindet, hast du sicher gute Chancen , dass er mit Betreuung stattfinden kann, denn deine Bedenken sind ja wohl schon aktenkundig. Ich glaube wirklich nicht, dass du vorläufig befürchten mußt, dass er den Kleinen alleine sehen darf. Liebe Grüße Karo

Mitglied inaktiv - 17.01.2008, 16:42



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Wann wurde denn die Vaterschaft anerkannt? Sprich, seit wann steht der Vater in der Geburtsurkunde? Eine Vaterschaft kann nämlich nur 2 Jahre lang angefochten werden. Und warum sonst sollte er einen Vaterschaftstest wollen? Zumal er das ja über das JA laufen lässt... Auf jeden Fall beim Jugendamt vorsprechen und auf betreuten Umgang pochen. Gegebenenfalls auch Zeugen benennen, die seine Entführungsdrohung auch mitgehört haben. Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 17.01.2008, 17:27



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Ein Vaterschaftstest ist nicht bis 2 Jahre nach der Vaterschaftsanerkennung möglich, sondern bis zwei Jahre nach Bekanntwerden von Zweifeln. Das heißt, er muß in den letzten zwei Jahren etwas erfahren haben, was zu konkreten Zweifeln führt. Im übrigen muß er den Test bezahlen - und das ist teuer *grins*. Allein deswegen würde ich dem Test zustimmen und still in mich hineingrinsen ;-). Wegen dem Umgang: Wenn er das Kind 3 Jahre nicht gesehen hat, wird kein JA ihm erlauben, das Kind einfach so mir nichts dir nichts über's WE mit nach Hause oder sonstwohin zu geben. Du hast gute Gründe für eine langsame Umgangsanbahnung. Erkläte dem JA, daß Du diese Umgangsanbahnung gerne begleitet hättest. Das macht m.W. das JA, aber z.B. sehr gut bei binationalen Geschichten auch der iaf (www.verband-binationaler.de). Eine Verbringung in die Türkei ist nicht so einfach, wenn Du das ASR und das ABR hast, weil er dazu einen Paß braucht. Und ich schrieb unten schon etwas ausfühlicher dazu: Meistens ist die Angst davor konkreter und größer als die tatsächliche Gefahr. Viele Geschäftsstellen des iaf bieten übrigens zu solchen Themen auch Rechtsberatungen an - und die kennen sich sehr gut aus damit. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 17.01.2008, 18:49



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Die Zweifel (für die Vaterschaftsanfechtung) müssen er aber hieb- und stichfest begründen können. Einfach so sagen, dass ihm da jemand erzählt hat, der jemanden kennt, dessen Schwester mal gehört hat reicht da nicht aus... Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 17.01.2008, 20:13