Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Bitte um Hilfe wg. Unterhaltstitel

Thema: Bitte um Hilfe wg. Unterhaltstitel

Hallo, ich bitte hier um Informationen zwecks Unterhaltstitel. Ein paar Informationen. Habe einen Sohn aus 1. Beziehung 12 Jahre alt. Unterhaltsvorschuss bis 2013 gelaufen. Kontakt war sehr unregelmäßig. Auch unter Tränen des KV, nachdem ich sagte "Er braucht dich auch." - kam ein schluchzendes "Ja, ich weiß.". Ließ mich hoffen, naja blieb bei der Hoffnung. Ich stellte mich nie quer. Letztes Jahr wollte Sohn Kontakt - ich erlaubte ihn per Faceb*** diesen aufzunehmen. Hätte ich wohl besser nicht, denn auf Fragen meines Sohnes, ob er ihn zum Geburtstag holen würde und ob er etwas bekommen würde (er ist ein Kind, da kann man so was fragen). Antwortete der KV, dass er ihn holt und sein Ü-Ei auf dem Tisch liegt. Nichts mit holen. Da hat für mich der Spaß aufgehört. Der KV hat sein eigenes Kind schon mehrmals auflaufen lassen. Kam einfach nicht, die Enttäuschung bei uns natürlich sehr groß. Für das 0,5 Kind bei seiner Lohnsteuer kam er, aber mal holen, 10/20/50€ zum Geburtstag/Weihnachten oder wenigstens mal eine Karte (er weiß wo wir wohnen) - NIX. Finde ich ein ziemliches Armutszeugnis. Ein anderes Kind hat er auch noch, da kümmert er sich (so weit wie ich weiß) ebenso gut :( So habe ich mir auch mal Luft gemacht. Ich habe mich an JA gewendet, die haben beim Arbeitgeber nachgefragt... Knapp 1100€ mtl. und unter Berücksichtigung des tgl. Arbeitsweges, einer weiteren Unterhaltsverpflichtung und des Selbstbehaltes von 1080€, bleibt nix über. Als gestzl. Vertreter kann ich in nachprüfbarer Weise verlangen wie er sich um eine neue Stelle bemüht? Weitere Frage, auch wenn es vielleicht keinen Sinn macht, wie kann ich den Unterhaltstitel einklagen? Lg

von maeusezahn am 01.02.2016, 15:02



Antwort auf Beitrag von maeusezahn

Erhöhte Erwerbsobliegenheit muss nicht zwingend ein neuer Job sein. Es kann auch ein Nebenjob sein, wenn dieser zumutbar ist. Normalerweise gilt ein Nebenjob bei einer Vollzeittätigkeit für machbar. Wende Dich diesbezüglich an das Jugendamt (oder, falls die nichts tun an einen Anwalt). Dir gegenüber wird er nichts nachweisen, bei Jugendamt und Anwalt eher. Ich drücke Dir die Daumen. Bei mir hat der Druck durch den Anwalt Wunder bewirkt.

von shinead am 01.02.2016, 16:56



Antwort auf Beitrag von maeusezahn

also: 1.wenn das JA eine Beistandschaft hat, müssen die entsprechend Klagen, Stichwort "Erwerbsobligenheit"...1100 Euo netto sind nicht die Welt und vermutlich kein Vollzeitjob....es kann ihm durchaus zugemutet werden, über einen Nebenjob zumindest ein Teil Unterhalt reinzuholen. 2.: falls das JA nicht klagen will, such dir einen guten Anwalt... 3. die 0,5 Kind auf der Lohnsteuerkarte steht ihm nur zu, wenn er zumindest einen übewiegenden Anteil am Unterhalt nach DD-Tabelle bezahlt. Bzw: du kannst den halben Kinderfreibetrag auf dich übertragen lassen, falls du kein UHV beziehst...einfach aufs Finanzamt, ändern lassen.... 4. wozu die lange Einleitung wegen Umgang und doch nicht usw. usf? Trenne ganz klar zwischen Unterhalt und Umgang! das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

von Limayaya am 01.02.2016, 19:22



Antwort auf Beitrag von maeusezahn

Danke für die Antworten Das der Unterhalt mit Umgang nichts zu tun hat, ist klar. Aber der KV möchte - dem Anschein nach - nicht mal Umgang. Warum weiß ich ja nicht mal, wenn er mich nicht sehen möchte ok. Aber wenn sich jeder so aus der Situation ziehen würde, obwohl das Kind gewünscht war und ihn nix mehr angeht, nach dem Motto "Aus den Augen, aus dem Sinn" - dann noch paar Kinder und Null kümmern, ich werde es nie verstehen und schweife wieder ab Lg

von maeusezahn am 01.02.2016, 22:44