Rebella_021
Holá liebe Mitglieder. Ich habe eine Frage an Euch und hoffe, das Ihr mir weiterhelfen könnt. Ich weiß, das sich der KV an den Betreuungskosten beteiligen muss bzw sich die Elternteile die Kosten 'teilen' und das es unabhängig vom Unterhalt ist. Richtet sich das nach dem Selbstbehalt den er von der Unterhaltszahlung beibehält oder wird das separat von seinem Selbstbehalt abgezogen? Sprich 1080 Selbstbehalt - 150 Euro Betreuungskosten? Er will nämlich nix dazu geben. Schließlich sagte er mir, das er auch ein Eigenleben hat und das es ja mit dem Selbstbehalt nicht gehen würde. Ich Blicke nach zahlreichem nachlesen und forschen nicht mehr durch. Ich danke Euch sehr für Eure Mühe!
Ich kenne es nur so, dass es schon einkommensabhängig ist. Der, der mehr verdient, zahlt auch den höheren Anteil. Also der Beitrag wird nicht halbiert. Wenn der zahlende Elternteil aber bereits NUR den Selbstbehalt zur Verfügung hat, braucht er nicht mehr zu zahlen. Wovon auch?! Die Betreuungskosten sind normalerweise einkommensabhängig. Also in NRW wurde nur mein Einkommen gezählt und ich hätte trotzdem vom Vater noch anteilig fordern können. Essensgeld zählt dabei nicht.
Betreuungskosten werden nach Einkommensverhältnis geteilt BEVOR der Unterhalt abgezogen ist. Dem Zahlenden muss aber eben IMMER der SB bleiben. Gruss D
Vielen Dank für die Antworten. Letzteres wäre es dann also seine private Leistung, die er dazu geben würde. Verstehe. Das würde er natürlich nie tun. Er gibt ja nichtmal Geld für eine Kugel Eis aus
Hallo, ohne zu wissen was ca. netto an verteilungsmasse da ist, ist es schwer hier zu helfen. Also: was hat er ca. netto`? 1.300 €? 1.800 €? über 2.000 netto? Gruss D
Es müssten ca. 1260-1300 sein. 176 Euro an Unterhalt sind betitelt. Ich hatte eine Beistandschaft eingerichtet.
Tja, dann bleibt tatsächlich nichts mehr für die Betreuung. Und nein, er muss aus dem SB auch nix dazu geben. Gruss D
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