Alleinerziehend, na und?

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Betreuungsgeld

Thema: Betreuungsgeld

Hallo! Ich bin ja eher eine stille Mitleserin.Heute habe ich allerdings mal wieder eine Frage. Ich habe 3 Kids, die durch eine Tagesmutter betreut werden.Dank der neuen Regelungen unseres JA`s, muß ich diese selbst zahlen.Obwohl ich ergänzend ALGII beziehe.(Eine andere steht nicht zur Verfügung, auch das JA kann uns in unserem Kaff keine vermitteln) Nun meine Frage: Ich hatte hier mal gelesen, dass der Vater seit neuestem den hälftigen Betreuungsbetrag zahlen muß.(Er könnte es wenigstens von der Steuer absetzten) Wißt Ihr vielleicht welcher gesetzlichen Grundlage dieser Sachverhalt obliegt? Vielen Dank für Eure Antworten AnSaNo + Ja

Mitglied inaktiv - 12.07.2009, 20:52



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Hallo, ich kämpfe auch grad drum http://www.familienrecht-deutschland.de/Rechtsprechung/Neueste_Rechtsprechung_zum_Neuen_Unterhaltsrecht_UAendG/Neueste_Rechtsprechung_zum_Neuen_Unterhaltsrecht/26.11.2008 Mein Ja, meint, dies gilt nur für KIGA-Kosten. Ich les das etwas anders. LG Ursel

Mitglied inaktiv - 12.07.2009, 20:56



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Ok.Danke. Ich werde mich durcharbeiten. Allerdings möchte ich unserem JA gar kein Geld schenken, denn wenn eine Vollzeitpflegemutter, die 3 Kinder über das JA bekommen hat und die wöchentlich eine Mitarbeiterin dieses im Haus hat, keine Tagespflegezulassung bekommt - Wer dann??? Sie soll 160 Std. Kurs machen - nichts soll angerechnet werden... Aber die Bearbeiterin der Tagespflege will einfach nicht, die ist sturr.Auch der Bürgermeister kann da nur verwundert lachen, nur leider nicht helfen...

Mitglied inaktiv - 12.07.2009, 21:31



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Also es wird zwar vielleicht nicht wirklich weiterhelfen, aber ich habe versucht, dass mein Noch-Ehemann die Hälfte des KiGa-Beitrages zahlt. Als Antwort habe ich nur von ihm bekommen: " Mein Anwalt hat gesagt, das muß ich nicht zahlen, weil ich dann unter den Mindest-Selbstbehalt von 900 irgendwas Euro komme.... und wenn du das nicht zahlen kannst, dann darfst du die Kinder eben nicht in den KiGa schicken!" Frag ich mich nur, wer nach dem Mindest-Selbstbehalt der alleinerziehenden Mutter schaut.....kein Mensch.....tolle deutsche Rechtsprechung, ehrlich ein prima neues Gesetz, was da erlassen wurde.....

Mitglied inaktiv - 12.07.2009, 23:15