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Geschrieben von Kiwimama am 20.05.2009, 9:39 Uhr

Berechnung vom Unterhalt

Guten Morgen zusammen!

Weiß jemand, ob die Berechnung der Fahrtkosten pauschal ist oder in jedem Einzelfall ausgerechnet wird und wie wird sie ausgerechnet. Sprich, darf der Unterhaltleistende beliebig hohe(aber in der Tat geltende) Fahrtkosten zur Arbeit abziehen, oder gibt es da eine bestimmte Summe, die allgemein gilt?
Danke und liebe Grüße

 
3 Antworten:

Re: Berechnung vom Unterhalt

Antwort von desireekk am 20.05.2009, 13:39 Uhr

Hallo,

I. d. R. kann er die tatsächlichen berufsbedingten Werbungskosten absetzen.
Oft nimmt man aber die 5%-"Regel".
Wenn es aber mehr ist, dann kann er die Fahrtkosten schon absetzen.
Was ist den "hoch"?
Bekommt er keinerlei Ausgleich des AG?

Ich hatte früher jeden Tag 101 km einfach Strecke zur Arbeit, das wäre für mich dann HOCH :-)

Viele Grüße

Désirée

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Re: Berechnung vom Unterhalt

Antwort von Kiwimama am 20.05.2009, 16:37 Uhr

Danke für Deine Antwort Désirée. Er fährt schon 57 km einfache Strecke, allerdings ist er nach der Trennung bewusst weiter weg von seiner Arbeit weggezogen, wegen seiner neuen Freundin. Er hätte sich ja auch eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes suchen können. Nun ja, so ist es, er macht 500 Euro Fahrtkosten geltend, da bleibt noch ein bisschen für meine Kinder was übrig. Sollte ich doch froh sein, oder?
LG Viktoria

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Re: Berechnung vom Unterhalt

Antwort von desireekk am 20.05.2009, 17:32 Uhr

Na dann sehe ich das anders.
Denn er hat ALLES zu tun um den Unterhalt "voll"§ leisten zu können.
Weiter weg von der Arbeit zur Freundin zu ziehen würd eich persönlich höchstens zu 50% unterhaltsmindernd gelten lassen.

Oder: erst mal gar nicht, denn er weiß daß er unterhaltspflichtig ist.
Und nach zähen Verhandlungen evtl. minimal nachgeben :-)

Viele Grüße

Désirée

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