Was bedeutet im Schreiben bei Ablauf des Bewilligungszeitraums:
...Ihre Angaben im Antrag müssen Sie mit entsprechenenden Belegen nachweisen....
Ich hab jetzt über Miete, Unterhalt und Kindergeld jeweils die einzelnen Posten per Onlinebanking ausgedruckt seit 1/2011 bis dato und dann den Kontoauszug von 1.-15.5.2011, das müßte doch reichen oder ist damit was ganz anderes gemeint? Ich hatte das noch nie drunter stehn in diesen Schreiben.
von
Dreierbande
am 15.05.2011, 15:40
ja reicht-mache das auch immer so. kopien oder ausgedrucktes einreichen und fertig.
von
Sienna221
am 15.05.2011, 16:00
Ich hoffe du hast nicht die Posten kopiert vom Online_banking, denn als Nachweis bruachst du Kopien der Bankauszüge.
von
mf4
am 15.05.2011, 16:26
Ich hab und kriege keine Bankauszüge, ich hab ein reines Online-Konto mit der Möglichkeit, am Cash-Pool-Automat Geld zu bekommen. Ich drucke meine Kontoauszüge von zu Hause aus - die Möglichkeit besteht bei dem Online-Konto, und das hab ich gemacht.
von
Dreierbande
am 15.05.2011, 17:49