Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Belege für die Arge?

Thema: Belege für die Arge?

Was bedeutet im Schreiben bei Ablauf des Bewilligungszeitraums: ...Ihre Angaben im Antrag müssen Sie mit entsprechenenden Belegen nachweisen.... Ich hab jetzt über Miete, Unterhalt und Kindergeld jeweils die einzelnen Posten per Onlinebanking ausgedruckt seit 1/2011 bis dato und dann den Kontoauszug von 1.-15.5.2011, das müßte doch reichen oder ist damit was ganz anderes gemeint? Ich hatte das noch nie drunter stehn in diesen Schreiben.

von Dreierbande am 15.05.2011, 15:40



Antwort auf Beitrag von Dreierbande

ja reicht-mache das auch immer so. kopien oder ausgedrucktes einreichen und fertig.

von Sienna221 am 15.05.2011, 16:00



Antwort auf Beitrag von Dreierbande

Ich hoffe du hast nicht die Posten kopiert vom Online_banking, denn als Nachweis bruachst du Kopien der Bankauszüge.

von mf4 am 15.05.2011, 16:26



Antwort auf Beitrag von mf4

Ich hab und kriege keine Bankauszüge, ich hab ein reines Online-Konto mit der Möglichkeit, am Cash-Pool-Automat Geld zu bekommen. Ich drucke meine Kontoauszüge von zu Hause aus - die Möglichkeit besteht bei dem Online-Konto, und das hab ich gemacht.

von Dreierbande am 15.05.2011, 17:49