Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Beistandschaft

Thema: Beistandschaft

Hallochen, habt Ihr eine Beistandschaft beim Jugendamt oder regelt Ihr alles selber mit dem Vater? Ich bin gerade am Überlegen, was für mich besser wäre. Anfang dieses Jahres hat es die neue Düsseldorfer Tabelle gegeben und ich habe es zu spät mitbekommen, dass es neue Sätze gibt. Der KV hat bisher regelmäßig überwiesen, aber nach der neuen Tabelle halt zu wenig (aus Unkenntnis?). Ich habe ihn darauf angesprochen, aber er wollte davon nichts wissen. Ein weiterer Punkt wäre, dass seine Firma Mitte des Jahres schließt. Wenn ich nun den Unterhalt titulieren lasse und er arbeitslos wird, könnte man genau diesen Betrag bei ihm pfänden oder gibt es eine Neuberechnung, da sich ja nun das Einkommen geändert hat? Er hat eine Eigentumswohnung und er befürchtet, dass man die pfänden kann. Stimmt das so? Ich weißt gerade nicht, was ich machen soll. Viele Grüße Chrissi

Mitglied inaktiv - 18.01.2011, 23:18



Antwort auf diesen Beitrag

also ich habe direkt nach der Geburt meines/unseres Sohnes beim Jugendamt die Beistandschaft beantragt. Das ist kostenlos und tut nicht weh. Bei mir war damals schon absehbar, dass der Kindsvater seinen Unterhaltszahlungen wohl nicht so nachkommen wird wie man sich das erhofft. So wars dann auch. Je nach Sachbearbeiter hatte ich entweder die nette Frau, die sich hat um den Finger wickeln lassen oder einen Löwen, bei dem alles reibungslos lief. Wenn die Beistandschaft besteht und das Jugendamt von Dir angewiesen ist, den Sachen wie Unterhaltszahlungen usw. auf den Grund zu gehen, dann machen die das von sich aus. Jede Gesetzesänderung wird vom JA aus dem KV (und Dir in Abschrift) mitgeteilt. Ich lasse z.B. auch die Unterhaltszahlungen momentan über das Jugendamt laufen, was dafür sorgt, dass der KV wenigstens seit ein paar Monaten EINIGERMASSEN pünktlich zahlt (wie sich jetzt rausstellte ist sogar eine Rate zuviel aufm Konto vom Jugendamt) Das Jahr hat ja gerade erst angefangen. Also melde Dich beim Jugendamt, das ist ja auch nicht bös gemeint gegenüber dem KV, die rechnen den Unterhalt richtig aus (ich lese das so, dass Ihr einfach einen Satz aus der DT genommen habt, wo Ihr meint, der ist richtig?) und kümmern sich im Streitfall kostenfrei um den Rest. LG Sue

Mitglied inaktiv - 18.01.2011, 23:56



Antwort auf diesen Beitrag

Ist es denn eine große Differenz? Ich habe das gleiche Problem, ich habe ihn freundlich auf die Änderung hingewiesen, aber bisher kam da keine Reaktion. Da ich befürchte, dass er sich, wenn es eine Konfrontation gibt, erstmal zurückzieht, lasse ich es auf sich beruhen - ich will nicht schuld daran sein, dass er dann den Kontakt mit den Kindern meidet, weil er mit mir Stress hat (er wohnt weit weg, wenn er hier ist, übernachtet er bei uns, die Kinder alleine kann ich nicht zu ihm lassen, weil sie noch zu klein sind). Schwierige Sache, denn glücklich bin ich auch nicht damit...

Mitglied inaktiv - 19.01.2011, 13:41



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Suka, ja, das ist der Knackpunkt. Lohnt sich da Streit oder nicht? Der SB vom Jugendamt sagte mir am Telefon, im Falle einer Arbeitslosigkeit muss er den bisherigen Betrag 6 Monate weiterzahlen, erst dann kann er eine Kürzung beantragen. Außerdem muss er nachweisen, dass er um Arbeit bemüht ist, also mindestens 20 Bewerbungen im Monat schreiben mit einem Aufwand von 40 Wochenstunden. Seine Wohnung kann ihm nicht gepfändet werden. Ich habe nun die Beistandschaft beantragt. Es ist zu meinem Schutz, weil ich befürchte, dass er die Arbeitslosigkeit gerne mal ausdehnt und nebenher schwarz was dazu verdient.

Mitglied inaktiv - 19.01.2011, 18:29