Alleinerziehend, na und?

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Beistandschaft, Besuchswochenenden, gemeinsames Konto

Thema: Beistandschaft, Besuchswochenenden, gemeinsames Konto

Hi, ich frage für eine AE-Freundin, die hier nicht postet. Ich bin mir nicht mehr sicher - die Beistandschaft kann man auch beantragen, wenn man noch verheiratet ist, oder? Das Kind ist sechs Jahre alt. Zweitens, der KV bringt das Kind an den Besuchswochenenden gern früher als abgemacht, heute wieder. Kann man eigentlich durch das Jugendamt FESTE Besuchszeiten ausmachen? Das Kind kam diesmal mit der Begründung des Vaters zurück, er müsse noch zu seiner Freundin.. Nur, ob meine Freundin/die Kindsmutter sich vielleicht was für den Nachmittag vorgenommen hat, DAS interessiert keinen... oder ihn nicht in diesem Fall. Und noch das nächste, meine Freundin hat inzwischen ein eigenes Konto, es gibt aber noch ein Konto, das auf sie und ihren Mann läuft. Ihr Mann macht Schulden ohne Ende, das Konto ist im Minus. Erst jetzt kam wohl wieder Post von Schuldnern. ER verwaltet das Konto, sie hat keinerlei Möglichkeit da ran- oder rauszukommen, solange die Schulden nicht abgegolten bzw. das Konto nicht gedeckt ist. Ist das echt so? Nachweislich macht ER die Schulden und überzieht das Konto permanent. Wie gesagt, verheiratet sind sie noch. Danke und LG, Sue

Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 15:44



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Mit der Beistandschaft kenn ich mich nicht aus,da muss ich mich demnächst selbst mal hinterklemmen. Aber ich denke schon,das das möglich ist. Ans Jugendamt hatte ich mich auch gewandt,da KV extremst unzuverlässig war/ist. Wir haben einen Plan erarbeitet,der über ein jahr lief (im Nachhinein ist aber ein jahr zu lange,weil doch immer mal was dazwischen kommt,6 Monate langen voll und ganz),gemeinsam mit dem Jugendamt. Ende vom Lied war,das sich nach einem 3/4 Jahr beim KV wieder das alte Muster einschlich. Holte das Kind wann er wollte,brachte das Kind wann er wollte.....wenn er denn überhaupt erschien. Letztlich war ich doch ans Haus gebunden,konnte mir nichts für mich vornehmen,wiel der KV 2 Stunden früher als ausgemacht vor der Türe stand. Dennoch,einen Versuch ist es wert.Ist ja sicher nicht jeder so unzuverlässig wie mein Ex. Zum Konto......meine Schwester hat diesselbe Sch.... am Hacken. Und kann nichts machen. Sie wird nicht eher aus dem Vertrag entlassen,ehe das Konto gedeckt ist. Gruß Birgit

Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 16:17



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Hi, wir hatten auch ein gemeinsames Konto ich keine arbeit -hat Sie Arbeit? wir haben es damals gelöscht das Konto, aber ich denke wenn Sie keine Arbeit hat, können Sie sie nicht belangen. Ob er die Schulden gemacht hat oder nicht spielt da keine Rolle, nur Sie hängt mit drin, weil Sie verheiratet sind. Sie müßte vielleicht nachweisen, das Sie ab einen bestimmten Tag getrennt sind und man sieht doch auch wer da andauernt Schulden macht. So ganz weiß ich es auch nicht, wir habe damals auch im Minus gesteckt und hatten es irgendwie ausgleichen können, die bei der Bank hat gesagt, das der belangt wird der Einkommen hat. Das mit den Besuchsrecht kann man gerichtlich klagen, das es festgesetzt wird wann er das Kind wiederzubringen hat, kann ja nicht sein das er es abgibt wenn er kein Bock mehr hat. Beistandschaft kann man beantragen, war auch bei mir so , das JA hatte es mir damals empfolen. Ich hoffe Dir etwas geholfen zu haben l.G

Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 16:18



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Hi und danke für die bisherigen Antworten, ja was das Konto angeht, so weiß ich es noch aus meiner Lehrzeit, dass bei Verheirateten so ungefähr gilt, macht einer Schulden, hängt der Andere mit drin... Nur fände und finde ich das ziemlich ungerecht, da sie mit dem Konto wirklich NULL zu tun hat und aber mit dafür "büßen" muss... Auf das Konto hat sie keinen Zugriff, weil sie keine Karte mehr dazu hat. Im Minus ist das Teil mit 3.000 Euro. Sie steht als Kontoinhaberin an erster Stelle. Es MUSS doch eine Möglichkeit geben, da raus zu kommen???? Bei der Bank hat sie allerdings schon vorgesprochen, die meinten, sie käme erst raus, wenn das Konto auf Null steht. Er arbeitet ebenfalls und zahlt den Unterhalt.

Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 16:56



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Aber da geht nix mehr runter - oder etwa doch??? Das wäre ja der Hohn...wenn sie da mit drinsteht, würde ich sofort alle Auszahlungen stopen und den Dispo nicht weiter überziehen lassen, bis das geklärt ist. Hier sind doch Banker unterwegs?!

Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 17:00



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Beistandschaft kann m.E. schon eingerichtet werden. Die Trennung ist ja vollzogen. Daher gilt Deine Freundin als alleinerziehend. Das Jugendamt übernimmt so auch die Berechnung des Unterhaltes. Da aber über kurz oder lang sowieso ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss (ggf. über Beratungsschein des Amtsgerichts) muss man sich überlegen, ob man nicht gleich einen Familienrechtler hinzuzieht. Sie sollte sich einen Kalender zulegen, in dem sie zum einen die Abmachungen und dann die tatsächlichen Umgangszeiten einträgt. Gerade wenn Väter dann auf einmal merkwürdig werden, ist ein solcher Kalender ein wertvoller Helfer. Schlussendlich wird aber auch eine jugendamtliche Regelung ihn nicht davon abhalten das Kind früher zu bringen. Hat sie schon einen Rechtsanwalt? Wenn ja sollte der sich so schnell wie möglich um das Konto kümmern. Für die Schuldenberechnung der Eheleute gilt das Trennungsdatum. Das sollte in dem Fall schon mal "in Stein gemeißelt" werden, damit Deine Freundin nicht für die Schulden aufkommen muss, die ihr Noch-Ehegatte (aus bösem Willen?) nach der Trennung macht. Die Millionen nach der Trennung zu verjubeln bringt nix, die müssen schön vorher weg sein... Die Banken stellen im übrigen Vermögensstatus zum Trennungszeitpunkt aus. Das kostet zwar Gebühren, würde sich allerdings im beschriebenen Fall lohnen. Ganz ehrlich: Ich würde hier gleiche einen Rechtsanwalt für Familienrecht aufsuchen. Der kann dann den Umgang inklusive Uhrzeiten regeln, die Frau aus dem abgestürzten Girokonto rausholen und auch gleich den Unterhalt berechnen. Zwei Ansprechpartner wären mir in dem Fall definitiv einer zuviel. Lange würde ich (gerade wegen dem Konto) auch nicht mehr warten. Die nächste Woche hat fünf wundervolle Tage um die eigene Haut "zu retten". Lieben Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 16:59



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Ich sag mal nur was zum Konto: Es gibt die Möglichkeit, dass Konto auf nur gemeinsame Unterschrift umzustellen. Sperrung aller Sollumsätze.... Wenn Sie keine Karte hat, kann sie mit Ausweis an der Kasse trotzdem verfügen und natürlich auch Auskunft bekommen. Lautet das Konto auf Eheleute ? LG Ursel

Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 17:38



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sue, viel weiss ich aus meiner lehrzeit eigentlich nicht mehr zu gemeinschaftskontos. was ich noch zusammenbekomme: es gab (zumindest zu meiner ausbildungszeit noch) "und"- und "oder"-konten. und-konten liefen auf peter meier UND lieschen müller und über das konto konnte auch nur gemeinsam verfügt werden. sprich: einer allein konnte noch nicht mal eine überweisung tätigen. oder-konten (wohl die gängigere variante) besagten, dass eben peter meier ODER lieschen müller über das konto verfügen konnte. aufgelöst werden konnte das konto jedoch in beiden fällen nur durch beide kontoinhaber gemeinsam. so wie du es beschrieben hast, handelt es sich im fall deiner freundin wohl um ein und-konto... so, das hier steht in der wikipedia: Bankkonten (von Italienisch "conto": Rechnung, Konto, Zahlung) sind (Bestands-)Konten, die eine Bank für ihre Kunden führt. Einzelkonto: Das ist ein Konto, das nur einen Kontoinhaber hat. Gleichzeitig können aber mehrere Personen (z. B. gesetzliche Vertreter oder Bevollmächtigte) über das Konto verfügungsberechtigt sein. Gemeinschaftskonto: Von einem Gemeinschaftskonto spricht man, wenn mehrere Kontoinhaber (natürliche oder juristische Personen) vorhanden sind. Und-Konto: Die Inhaber eines solchen Kontos können nur gemeinschaftlich über das Konto verfügen (wenn nichts anderes auf der Konto- bzw. Depoteröffnung steht ist es ein Und-Depot). Die Ausstellung von Karten zur Geldabhebung oder bargeldlosen Verfügung (ec-Karten, Kreditkarten usw.) ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahme: Kontoinhaber bevollmächtigen sich gegenseitig, so dass doch eine Einzelverfügungsberechtigung vorliegt. Oder-Konto: Bei einem Oder-Konto sind alle Inhaber berechtigt, auch ohne den anderen Inhaber über das Konto zu verfügen. Ob ein Oder-Konto nur durch Widerruf aller oder auch eines einzelnen Inhabers zu einem Und-Konto umgewandelt werden kann ist strittig.[1] ich merke gerade, dass meine erinnerung doch nicht ganz sooooo getrübt war... dass die bank nicht gerne einen der kontoinhaber (in dem fall sind ja beide schuldner) aus dem vertrag entlässt, ist logisch. wieso kommt sie denn eigentlich an das konto nicht mehr ran? ist es bei einer direktbank, wird es bei einer bank geführt, die aufgrund der distanz nicht zu erreichen ist oder was? in jedem fall würde ich an ihrer stelle so schnell wie möglich den kontakt zu dem kontoführenden institut suchen und einen beratungstermin ausmachen. aber: wenn es ein und-konto ist, lohnt es sich trotzdem, sich die kontoauszüge zu besorgen (und sie hat es ja in der hand, schließlich ist sie eine der kontoinhaberinnen, also wird sie duplikate ohne probleme bekommen können) und zu gucken, was genau da immer noch abgeht. ausserdem hat sie die möglichkeit, das konto für jede weitere verfügung sperren zu lassen (klar, egon könnte die wieder aufheben, aber da sollte doch auch eine einigung in seinem interesse sein) und sie kann auch ohne weiteres lastschriften wegen widerspruch zurückgeben. das wäre angebracht, falls es zahlungen sind, die nur ihn betreffen (wie z.b. handyrechnung, das handy läuft auf seinen namen) - es gibt sicher möglichkeiten, egon's aktionen einen riegel vorzuschieben... selbst wenn die bank erst mal bei ihr die hand aufhalten wird, käme sie dann noch recht "glimpflich" davon. kann sie denn mit ihrem ex so gar nicht reden? lg, martina.

Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 17:41