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Begleiteter Umgang mit dem Vater/wer hat es durch?

Begleiteter Umgang mit dem Vater/wer hat es durch?

Marianna81

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hallo, nun nach einem halben Jahr Funkstille hat sich der KV wieder gemeldet. Er will jetzt wieder mal das Kind sehen. Allerdings will er einen begleiteten Umgang haben da ich, angeblich, unseren Sohn gegen ihn anstachele. Wie soll ich weiter verfahren? Selbst das Jugendamt kontaktieren? Wird immer das Familiengericht dazu gezogen?


purzel87

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Antwort auf Beitrag von Marianna81

Eigentlich ist es seine Aufgabe, wenn er das will. Er muss zum Jugendamt gehen. Bloß ob ers macht... find ich immer so dreißt, erst verschwinden und dann irgendwann Forderungen stellen


Marianna81

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Antwort auf Beitrag von purzel87

endet oder dazu kommt. Aber, vielleicht liege ich da falsch.


shortie

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Antwort auf Beitrag von Marianna81

Dann muss er sich drum kümmern. Lehne dich zurück und warte. Liebe Grüße!


Marianna81

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Antwort auf Beitrag von shortie

ich mit unserem Sohn wohnen in einer Stadt, der KV wo anderes.


Limayaya

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Antwort auf Beitrag von Marianna81

Grundsätzlich ist immer das JA zuständig am Wohnort des Kindes..... Soll er in die Pötte kommen: dort einen Termin ausmachen usw. usf....die werden ihm dann auch sagen, was begleiteter Umgang kostet, wenn nicht das JA oder ein Familienrichter auch die Notwendigkeit einer solchen Regelung sieht...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Marianna81

Was ist denn deine Ausgangslage? Würdest du stattdessen unbetreuten Umgang anbieten? Oder durch dich betreuten? Und hast du irgendwas schriftlich? Ich frage wegen dem Familiengericht, da du ja vermeiden willst, dass es darüber geht, sonst könnte er einfach behaupten du stellst dich generell gegen Umgang und dann er das auch direkt über's Gericht machen. Aber dafür muss es schon einen Streitpunkt geben. Wenn er BU will, muss er den also beim JA beantragen (so wie es ja auch schon gesagt wurde), denn das Ding müsste ja auch finanziert werden. Wenn du allerdings gegen den BU bist und normalen Umgang willst und das JA seine Begründung nicht als ausreichend ansieht, können die auch ablehnen, und DANN müsste er vor Gericht, um das durchzusetzen (mit einer Behauptung als (schwache) Begründung wird das aber schwierig). Alles in allem ist das eine merkwürdige Konstellation, auch die Begründung ist schräg, denn wenn du den Kleinen gegen ihn anstacheln würdest, würde auch der BU nichts nützen, immerhin wohnt das Kind bei dir. Und wegen dem Ort, da wird eine Betreuungsstelle in der Nähe des Wohnortes des Kindes ausgesucht bzw. wenn vorhanden, werden mehrere Stellen kontaktiert und je nachdem, wo es terminlich reinpasst, werdet Ihr dann dort angemeldet (die können übrigens auch ablehnen; hat bei uns eine Stelle gemacht, die wollten mit dem KV nicht arbeiten).


Marianna81

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ich habe den Umgang immer zugelassen und diesem nie im Wege gestanden. Mein Ex hatte jetzt nach, mal wieder, Funkstille die diesmal 6 Monate dauerte den Wunsch unseren Sohn wieder zu besuchen. Die Verursacherin der Funkstille bin ich, da das Kind ja gegen den Vater aufgestachelt wurde. Vor einem halben Jahr hatte mein Ex mehrere Umgangstermine platzen lassen worauf hin unser Sohn den Umgang nicht wollte, da er auf den Vater sauer war. Dies hat das Kind dem Vater auch mitgeteilt. Auch die Gründe warum er, der Sohn, den Vater nicht sehen wollte. Vor Gericht will ich gar nicht und ich sehe auch keinen Grund für einen BU. Zumal es auch was kostet. Ich warte mal ab was beim JA passieren wird. Danke allen für Tipps.


Ilwi

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Antwort auf Beitrag von Marianna81

Es muss nicht zwingend über das Jugendamt laufen. Es gibt Erziehungsberatungsstellen die begleiteten Umgang anbieten. Dort kann man sich anmelden und wird erstmal zum Gespräch eingeladen. Wenn der Kindsvater begleiteten Umgang will, dann kann er sich eine solche Beratungsstelle suchen und sich dort anmelden.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Ilwi

Muss er das dann nicht selbst bezahlen oder übernimmt das der Träger? Ich dachte Bezahlung wird nur übernommen, wenn es übers JA oder eben per Gerichtsbeschluss festgelegt wird. Beim Kinderschutzbund muss man soweit ich weiß auch schon für die Beratung bezahlen, also nicht voll, sondern abhängig vom Einkommen einen Beitrag oder so. Auf jeden Fall vorher erkundigen.


Ilwi

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Bei uns läuft es über die Stadt und ist kostenfrei!


leaelk

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Antwort auf Beitrag von Marianna81

Hallo, ich war wegen einer völlig anderen Sache beim Kinderschutzbund in der Beratung. Über 1,5 Jahre lang fanden dort sehr regelmäßige Gespräche statt und ich musste gar nichts dafür bezahlen. Das nur am Rande. LG leaelk


Marianna81

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Antwort auf Beitrag von leaelk

werde wohl erstmal abwarten was kommt.


Curly-Cat

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Antwort auf Beitrag von Marianna81

...meldest Du Dich natürlich selbst beim Jugendamt oder einer passenden Beratungsstelle (die heißen ja überall anders)! Und da sagst Du dann genau das, was Du oben geschrieben hast: 'Stellen sich sich mal vor, Herr Jugendamt/ Frau Beratungstelle, nach einem halben Jahr Funkstille hat sich jetzt der Vater meines Kindes wieder gemeldet. Er will das Kind sehen. Allerdings begleiteten Umgang, da ich angeblich unseren Sohn gegen ihn anstachele!? Da ich für unseren Sohn nichts lieber möchte, als das er einen guten und regelmäßigen Kontakt zu seinem Vater bekommt und das in der Vergangenheit ja nicht wirklich geklappt hat (hier könntest Du noch anfügen warum es nicht geklappt hat!), möchte ich Sie bitten, dahingehend zu vermitteln. Danke!' Manchmal ist es gut, wenn man zuerst an der entsprechenden Stelle aufschlägt und seine Sicht der Dinge schonmal vorgebracht hat. :) Viel Erfolg!


kirshinka

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Antwort auf Beitrag von Curly-Cat

Ich würde es auch proaktiv klären.