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BaföG: ich muss mich mal echt auskotzen!!!

Thema: BaföG: ich muss mich mal echt auskotzen!!!

Mein Antrag auf BaföG wurde abgelehnt :( :( :( Begründung: Dass ich den Wohnort nicht verlassen und somit nicht ins Ausland gehen kann (was ja Prüfungsvoraussetzung für mein 1. Studienfach war!!!), ist kein unabweislicher Grund für einen Fachstudienwechsel. O-Ton: "Ein Grund hierfür wäre ein Neigungswechsel oder ein Mangel an Intelligenz. Beides liegt hier jedoch nicht vor." TOLLES DEUTSCHLAND!

von angry.me am 27.04.2013, 19:52



Antwort auf Beitrag von angry.me

Zumal sowohl ein Intelligenzmangel, als auch ein Neigungswechel nur wichtige, nicht aber unabweisbare Gründe gewesen wären. Ich zitiere: Ich schrieb folgendes: "(...) Leider war eine Weiterführung der Lebensgemeinschaft mit dem Vater meiner Kinder für mich nicht mehr zumutbar (s. Anlage: Eidesstattliche Versicherung) und durch die notwendige Trennung wurde die Weiterführung meines Studiums zunächst unmöglich (...) In dem damit verbunden Sorgerechtsstreit um die gemeinsamen Kinder kam erschwerend hinzu, dass ein Auslandsaufenthalt, der für die Prüfungszulassung unerlässlich ist, nunmehr bedeutet hätte, den Kontakt zu meinen Kindern gänzlich zu verlieren (s. richterliche Beschlüsse April bis Oktober 2010). Das Gericht sprach sich insbesondere dafür aus, dass das Kontinuitätsprinzip in erster Linie ausschlaggebend für den weiteren Aufenthalt der Kinder sein sollte. Spätestens jetzt war klar, dass ein Semester im Ausland undurchführbar sein würde." "Unabweisbar ist ein Grund, der eine Wahl zwischen der Fotsetzung der bisherigen Ausbildung und ihrem Abbruch oder dem Wechsel aus der bisherigen Fachrichtung nicht zulässt. Laut BaföG-Verwaltungsvorschrift 7.3.16a ist ein unabweisbarer Grund zum Beispeil eine unerwartete- etwa als Unfallfolge eingetretene- Behinderung oder Allergie gegen bestimmte Stoffe, welche die Ausübrung des bisher angestrebten Berufes unmöglich macht." "Tatsachen gemäß o.a. Vorgaben, welche die Anerkennung eines unabweisbaren Grundes für den in Rede stehenden Fachrichtungswechsel rechtfertigen könnten, sind weder von Ihnen vorgetragen, noch nach Aktenlage ersichtlich." Ich bin begeistert. Wirklich.

von angry.me am 27.04.2013, 20:08



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Hallo, das ist ja wirklich blöd. Kannst du nicht Widerspruch einlegen? Dicke Knuddler bcMama

von bleibcoolMama am 27.04.2013, 20:19



Antwort auf Beitrag von bleibcoolMama

Heeeey Leider WAR das schon der Widerspruch, der von der eigentlichen Bafögstelle an die Baföghauptstelle der Landeshauptstadt ging Ich liebe unser System.

von angry.me am 27.04.2013, 20:22



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Hast du einen "PLAN B"?

von bleibcoolMama am 27.04.2013, 20:27



Antwort auf Beitrag von bleibcoolMama

Ja. Und ich hoffe, dass der dann wenigstens aufgeht: PDL!

von angry.me am 27.04.2013, 20:33



Antwort auf Beitrag von angry.me

Guter Plan! Ich drück dir auf jeden Fall mal alle zur Verfügung stehenden Daumen (und die großen Zehen)

von bleibcoolMama am 27.04.2013, 20:40



Antwort auf Beitrag von bleibcoolMama

danke-- das ist lieb von dir! Du weisst doch. Aufgeben ist nicht So ein blöder Stein im Weg macht angry nur noch angrier... und weckt ihre Energie!

von angry.me am 27.04.2013, 20:47



Antwort auf Beitrag von angry.me

Käse! Das passt auch wieder zm Thema "Bildung und soziale Ungleichheit" .... Hast Du Dich mal über Stipendien informiert? Gibt ja auch einige, die aus "sozialen Gründen" beantragt werden können. Bewerbungszeitraum für Deutschlandstipendium startet z.B. jetzt am 1.5. ... Ich drück Dir die Daumen!!

von Ikmam am 28.04.2013, 01:03



Antwort auf Beitrag von angry.me

Lass Dich mal bezüglich Stipendien beraten. Gerade für AE's gibt es da eine Menge!

von shinead am 28.04.2013, 11:51



Antwort auf Beitrag von shinead

das mit dem Stipendium find ich eine gute Idee. Ich gehe nun wie folgt vor: - ich habe Re- Re Widerspruch eingelegt - Ich hab an Akte 2013 geschrieben (hab ich im Sorgerechtsstreit allerdings auch. Damals erfolglos, daher erhoffe ich mir davon nicht wirklich was.) - Ich hab mir Antragsformulare auf ein Sozialstipendium ausgedruckt und werde diese an die Uni senden - den Antrag auf die Aufnahme für den PDL Kurs ab Oktober habe ich ebenfalls rausgeschickt und dazu gleich einen Meister- BaföG- Antrag. Mal sehen, was davon klappt.... WENN was klappt.

von angry.me am 28.04.2013, 12:47



Antwort auf Beitrag von shinead

Mir wird dauernd nur mitgeteilt dass man als ae halt n studienkredit aufnehmen muss wenn man kein bafög erhält (die welt des bafög.. Nachdem ich von 5 leuten gesagt bekam ich bekomme es, sprach sich die abteilungsleiterin dagegen aus.. Juchuh.. Jetzt wird geklagt!)

von Keksraupe am 28.04.2013, 13:18