Alleinerziehend, na und?

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Ausbildung und KEIN Kitaplatz

Thema: Ausbildung und KEIN Kitaplatz

Ab August kann ich meine Ausbildung zur Erzieherin wieder aufnehmen (meine Tochter ist zu diesem Zeitpunkt 2 3/4) Allerdings habe ich keinen KITA platz erhalten, sodass sie auf der Liste für die Notplatzvergabe steht. Vor zwei Wochen hat hier eine KITA eröffnet, die allerdings viel teurer ist als der Zuschuss. Der würde gerade mal einen Drittel der Kosten abdecken. Dort könnte meine Tochter SOFORT einen Platz erhalten. Beim Jugendamt erhielt ich dann nur die Antwort, dass ich den Platz grad wieder absagen kann, allerdings gibt es hier keine Plätze in anderen KITAS mehr (Darmstadt) Gibt es irgendeine Möglichkeit noch für mich, dass ich diese Ausbildung doch noch annehmen kann?

von -debo- am 06.05.2013, 13:36



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Tagesmutter?

von MaSchie28 am 06.05.2013, 15:29



Antwort auf Beitrag von MaSchie28

Such dir eine TaMu oder ueber eine Zeitungsannonce eine Betreuung Leihoma etc. die kannst du ueber Minijob anmelden. Erkundig Dich mal bei der Minijobzentrale. Geh persoenlich in die Kindergaerten bzw.zu Eurer Gemeine ab August besteht ein Rechtsanpruch und dein Kind ist dann beinahe 3...Schildere deine Situstion ABER Ausbildung geht vor denn die machst Du fuer Dich und Deine Zukunft nicht fuer dein Kind. Lg

von meerli am 06.05.2013, 15:42



Antwort auf Beitrag von -debo-

das hatte ich auch schon durch... Hessen zahlt da zu wenig an Zuschuss zu Ich hab meine in die Schule einfach mitgenommen

von Keksraupe am 06.05.2013, 16:00



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Ja, eine Tagesmutter KANN ich mir einfach nicht leisten, deswegen ja das Theater mit einem KITA-Platz... Ich habe eh schon Mehrkosten, durch die ganzen Fahrten und wollte eigentlich an den anderen zwei Tagen jobben gehen, aber selbst das sorgt für einen noch größeren Engpass durch die zusätzlichen Fahrtkosten mit KITA, Arbeit usw. @Keksraupe Das würde mit meiner Kleinen NIEEEEEEMAAAALS funktionieren :-(

von -debo- am 06.05.2013, 16:16



Antwort auf Beitrag von -debo-

Ab August hast Du einen Rechtsanspruch auch für unter 3 jährige (ab 3 Jahre sowieso). Sollte es für Dein Kind keinen Platz geben, würde ich die Tagesmutter nehmen und eine Kostenübernahme seitens des Jugendamtes beantragen. Sollte das Jugendamt diese Kostenübernahme nicht gewähren, würde ich beim guten Fachanwalt sitzen und mich da hineinklagen. Du hast einen Rechtsanspruch. Dann sollen sie die Schadenersatz zahlen. Gibt es bei Euch eine Elterninitiantive? Grüße

Mitglied inaktiv - 06.05.2013, 17:39



Antwort auf Beitrag von -debo-

Eine Tagesmutter wird bei geringen einkommen auch vom Jugendamt bez. einen rechtanspruch hast du ab august sicherlich.... aber nicht in deiner nähe und auch nicht die stundenzahl die du brauchst... also wenn du klagst, was auch sicher Monate dauert kann dir passieren das du 10km witer weg einen platz bekommst und dann vielleicht auch nur 25 std wobei du vielleicht mehr brauchst....kümmer dich wirklich um eine tagemutter die wird bezahlt....

von Stella_1975 am 07.05.2013, 21:31