Geschrieben von elfe2412 am 30.05.2005, 20:59 Uhr |
aufsichtspflicht und umgangsrecht
Ich bin neu in diesem Forum und ich bin echt baff, dass doch echt alle Frauen die gleichen Probleme haben.
Auch meine Tochter hat immer schwerste Verletzungen. Mal ist sie hingefallen und hat sich mit den Zähnen die Unterlippe komplett durchbohrt oder er hat ihr (weiß ich wie) den Arm ausgerenkt und lauter so Zeug.
Ich habe glücklicherweise Dein Problem nicht. Meine Tochter ist noch klein und ich bin Gott-sei-Dank auch gleich ewig weit weggezogen, so dass er das Kind ohnehin (fast nur) in meinem Beisein hat.
Juristisch ist es so, dass es zunächst entscheidend ist, ob er Sorgerecht oder nur Umgangsrecht hat. Eine Chance was zu erreichen, hast Du fast nur, wenn es sich nur um Umgangsrecht handelt. Aber auch in diesem Fall wirst Du jeden einzelnen Unfall dokumentieren müssen (für´s JA) und ein ärztliches Attest haben müssen. Und selbst dann kann es sein, dass man sagt, dass das das Kind schon aushalten können müsse, schließlich sei es keine böser Wille des Vaters usw.
Ich kann Dir nur raten Beweise zu sammeln, Datum, Uhrzeit, Zeugen, Beweise...
- aufsichtspflicht und umgangsrecht - crayskuschelstern 30.05.05, 11:31
- Re: aufsichtspflicht und umgangsrecht - elfe2412 30.05.05, 20:59
- es kann doch nicht sein.. - crayskuschelstern 31.05.05, 10:36
- Re: aufsichtspflicht und umgangsrecht - elfe2412 30.05.05, 20:59