Alleinerziehend, na und?

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anzeige unterhaltspflichtverletzung

Thema: anzeige unterhaltspflichtverletzung

wenn ich die jetzt machen würde,müsste mein sohn mit 14 selbst seinen erzeuger anzeigen?

Mitglied inaktiv - 22.04.2010, 20:49



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Wenn Du sie jetzt machst, ist sie doch gemacht, wieso sollte Dein Sohn dann nochmal anzeigen müssen? Oder was willst Du wissen?

Mitglied inaktiv - 22.04.2010, 21:18



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du bist als Erziehungsperson bis zum 18. Geburtstag da.... und eine Unterhaltspflichtverletzung kannst du ganz oft anzeigen :-) Bekommst du die Einstellung des Verfahrens kannst du die nächste erstatten :-) Dein Sohn muss mit 18erst mal Unterhalt fordern. Da dann eine neue Unterhaltsvereinbarung getroffen werden muss.

Mitglied inaktiv - 22.04.2010, 22:36