Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Angelika49 am 10.07.2005, 13:32 Uhr

andererseits

Hallo Richie,

ich hatte damals (mittlerweile 28 Jahre her) keinen Einfluß darauf.
Das JA hatte damals die Amtspflegschaft (das heisst)sie hatte das alles gemacht. Es ging nur um den Unterhalt des Kindes zu sichern. Ich hatte und hätte nie das über einen Anwalt gemacht. Ich hätte lieber dann gesagt "Vater unbekannt". Aber ich wußte wer der Vater ist. Es war damals meine erste große Liebe. Ich war 20 er war 21 Jahre alt.

Wie meine Tochter dann 18 Jahre alt war wurden ihr die Unterlagen vom JA überreicht und sie hat dann gegen den Erzeuger per Anwalt die Rückstände von mittlerweile 27.000,-- DM gefordert.

Die dann endlich (meine Tochter war dann 26) endlich bezahlt waren.

Amtspflegschaft war damals rein nur die Sicherstellung des Unterhaltes.

Die Vormundschaft hatte ich von Anfang an bis sie 18 jahre alt war.

Oder sieht man (oder Du) wenn man Kinder in die Welt setzt das nur einer die Verantwortung trägt?????

Darum nochmal die Frage...warum sollte ich "ihn" in die Geburtsurkunde eintragen lassen bzw. warum sollte sie dann "seinen" Namen tragen?????

Davon abgesehen das er sich die ganzen 18 Jahre nicht einmal erkundigt hat wie es der Kleinen geht oder ob ich was brauche!!!!

Lebe ich jetzt verkehrt????

LG Angelika

 
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