Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Nicole-Mami am 06.07.2005, 1:17 Uhr

Also schlußendlich hat immer...

...das Familiengericht bzw. das Amtsgericht die endgültige Entscheidungsbefugnis.

Es kommt aber auf verschiedene Faktoren drauf an:

1. Beim gemeinsamen Sorgerecht kommt das Kind zum anderen Elternteil, da gibt es kein Wenn und Aber, das ist so.

2. Beim alleinigen Sorgerecht kann der sorgeberechtigte Elternteil eine Willenserklärung abgeben, bei der bestimmt wird, wohin das Kind kommen soll. Vorzugsweise sollte auch noch eine zweite Person angegeben werden, falls die erste Person als "nicht geeignet" eingestuft wird. Falls gewünscht, kann auch angegeben werden, wohin das Kind auf keinen Fall kommen soll. Alles mit Begründung (enge Bindung seit Geburt, häufiger Spielgefährte, geschwisterliche Beziehung usw. etc.) Nachdem man all das gemacht hat, sollte man eine Abschrift zu Hause aufbewahren, eine beim Anwalt / Notar hinterlegen, eine bei der Person / den Personen die betroffen sind und eine beim Jugendamt.

Nachdem man so vorgesorgt hat, passiert am Tag "X" folgendes: Das Amtsgericht beauftragt das Jugendamt, einen Bericht vorzulegen, wo das Kind am besten aufgehoben ist. Ganz nebenbei kann JEDER!!!!!!!!! die Vormundschaft für das Kind beantragen. Sollte ein Testament vorliegen, wird das vom zuständigen Richter gern als Hilfsmittel genommen (daher auch die ausführlichen Begründungen, damit auf bestimmte Dinge geachtet werden kann, die das Jugendamt in seiner halbstündigen Prüfung übersieht).

Nachdem dann alles vorliegt, entscheidet ganz allein der Richter, zu wem das Kind kommen soll. Stehen im Testamen z.B. die Großeltern, können diese von Alters wegen abgelehnt werden (daher unbedingt noch einen "Ersatz" angeben).

Wir haben uns in aller Ausführlichkeit damit beschäftigt, denn wir haben sowohl den Fall, dass unser Kind zu den Großeltern soll (ersatzweise zu engen Freunden) und auf keinen Fall zu einer bestimmten Verwandten, die aufgrund der verwandschaftlichen Beziehung und ihrer gesellschaftlichen Stellung beim Richter aber garantiert an erster Stelle stehen würde. Wir haben das alles anwaltlich aufsetzen lassen und uns ausführlich beraten lassen und auch mit den Gerichten und dem Jugendamt gesprochen.

Ich persönlich finde es erschreckend, dass wir als Eltern am allerwenigsten zu sagen haben und irgendeine Jugendamtstante, die unser Kind eine halbe Stunde lang beobachtet (in einer dann vollkommenen Ausnahmesituation) die Weichen für sein späteres Leben stellen soll. Wenigstens ist Sohnemann mittlerweile groß genug, um seine Meinung auch kundzutun.

Sorry, dass es so lang geworden ist - bei deutschen Vorschriften werde ich immer ein bisschen ausschweifend... :-)

 
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