Alleinerziehend, na und?

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Umgangsrecht

Thema: Umgangsrecht

Ich habe gerade gelesen, dass man einen Vater nicht zwingen kann, sein Kind zu sehen. Mich würde interessieren, wie es umgekehrt aussieht. Muss man ein Kind zwingen seinen Vater sehen? D.h. handelt man wirklich im Interesse des Kindes, wenn man es alle 14 Tage zu seinem Vater schickt, es selbst aber nicht möchte? (Kind ist 4J)

Mitglied inaktiv - 01.04.2008, 11:42



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http://news.de.msn.com/politik/Article.aspx?cp-documentid=7937306 habe ich auch gerade im net gefunden.

Mitglied inaktiv - 01.04.2008, 12:00



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Tja, wenn das Kind nicht will, muss die Mutter dafür sorgen, dass es seine Meinung ändert. Zumindest sehen das so die Richter... Ich würde meinen Ex nicht auf Umgang verklagen. (Hätte auch keinen Sinn, der könnte das Zwangsgeld eh net zahlen.) Aber vielleicht will sein Sohn ihn ja mal später kennenlernen. Dann kann mein Sohn seinen Vater selbst auch laut dem Verfassungsgerichtsurteil dazu zwingen. So finde ich es tatsächlich eine gute Regelung. Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 01.04.2008, 13:14



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Warum sollte ein vierjähriges Kind seinen Vater nicht sehen wollen? Wenn der Vater sich nicht grob daneben benimmt, hat das Kind wohl eher seine ablehnende Haltung von der Mutter eingetrichtert bekommen.

Mitglied inaktiv - 01.04.2008, 13:57



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>>Wenn der Vater sich nicht grob daneben benimmt, hat das Kind wohl eher seine ablehnende Haltung von der Mutter eingetrichtert bekommen.

Mitglied inaktiv - 01.04.2008, 14:32



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Ganz im Gegenteil! Ich versuche es meinem Sohn immer so schmackhaft wie möglich zu machen!

Mitglied inaktiv - 01.04.2008, 14:55



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Ich persönlich hätte mir da auch ein anderes Urteil gewünscht, aber nun kann man nichts weiter machen. Bedenken sollte man aber, dass hier ein eher spezieller Fall vorliegt. Die Mutter erzieht gegenwärtig das Kind garnicht selber, klagt aber gegen den Vater im Namen des Kindes. Da werden wohl ein Paar alte Sachen aus der Ex-Beziehung von der Mutter aufgearbeitet.... kann man jedenfalls nicht ausschliessen. Ich denke, man sollte nicht den Fehler machen, aus diesem Urteil eine so generelle Konsequenz abzuleiten. Umgang kann auch erzwungen werden, aber halt nicht pauschal.... udn das selbe gilt, wenn das Kind sich dagegen sträubt. Hat das Kind besondere Gründe, dann könnte es sich durchsetzen, ansonsten sind erzieherisches Fingerspitzengefühl angesagt. Leider rächen sich Mütter eher dadurch an den Vätern, dass sie einen Kontakt sabotieren und in diesem speziellen Fall hatte die Mutter diese Möglichkeit nicht und sich darum in die andere Richtung bewegt. Hätte der Vater um Kontakt zum Kind gebettelt, hätte sie die andere Peitsche geschwungen.... genau SO sind die Frauen!!

Mitglied inaktiv - 01.04.2008, 15:06



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müssen sie nicht tragen????? Wo ist denn da das Recht abgeblieben? Von wegen es würde in Deutschland Gleichberechtigung herrschen. Was hab ich im Radio gehört, der Kerl will dass nicht, weil er seine Ehe nicht in Gefahr bringen will??? Schöner Arsch!

Mitglied inaktiv - 01.04.2008, 15:18



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Ob er einen schönen Arsch hat, weiss ich nicht, das können Frauen auch ebsser beurteilen :o) Naja, die haben 10 Jahre lang ihre Zweitbeziehung gepflegt, ich denke mal, dass sie wegen einer bevorstehenden Beendigung schnell schwanger wurde, das ist aber egal. Die Mutter lebt aber gegenwärtig garnicht mit dem Kind zusammen, das ist in einer staatl. Einrichtung untergebracht. Sie hat gegenwärtig mit sich selber Probleme und hat sie wohl auch via Gericht beim vater ausleben wollen... wie schon gesagt, hätte er Kontakt haben wollen, unterstelle ich ihr, dass sie den unterbunden hätte.

Mitglied inaktiv - 01.04.2008, 15:26



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daß egon verheiratet war??? sorry, wer sich mit einem verheirateten mann einläßt, sollte sich der konsequenzen bewußt sein, daß man a) schwanger werden kann und b) der erzeuger dann eben keinen kontakt haben will. und gefühle lassen sich nun mal nicht erzwingen. wer sich in gefahr begibt... also bitte nicht immer alles auf die männer abwälzen. in diesem speziellen fall finde ich das urteil absolut richtig.

Mitglied inaktiv - 01.04.2008, 15:27



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...jetzt muss ich auch mitsenfen. denn ihr nehmt mir das thema aus dem mund. wollte es fast schon in aktuell posten. aber hier ist es eh besser aufgehoben. also mein allererster gedanke heute beim hören der nachricht war der ums mal salopp zu sagen stringent logische umkehrschluß: nämlich dass man dann fürderhin auch kein kind mehr zwingen kann, das andere getrennt lebende elternteil zu sehen, das z.b. nach zehn jahren urplötzlich von elterngefühlen heimgesucht wird. oder? dann dürfte doch ein sich weigerndes kind auch nicht, wie jetzt ja noch möglich, notfalls mit staatsgewalt zum treffen abgeholt werden kann. oder? das wäre meine frage. und bitte nebenschauplätze wie "kein kind verweigert doch den umgang; mütter beeinflussen ihre kinder etctetc." bei der überlegung dieses umkehrschlusses außer acht lassen. weil sie nämlich für das prinzip der überlegung irrelevant sind. also, was sagt ihr? nach meiner meinung hat die richterentscheidung heute weitreichende konsequenzen.

Mitglied inaktiv - 01.04.2008, 16:18



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ist aber nicht gegeben, denke ich, denn ein kind ist ein kind und wohl nach ansicht der richter und psychologen beeinflußbar, was man anscheinend bei einem erwachsenen nicht vermuten mag, obwohl dieser mann sicher durch seine frau beeinflußt IST. ich denke, einem erwachsenen traut man eigenen willen zu und er "braucht" sein kind nicht.... ich denke aber, kein kind braucht einen vater, der keinen bock darauf hat.

Mitglied inaktiv - 01.04.2008, 17:02



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... beurteilt nicht nur einen Einzelfall, sondern legt schon die Weichen für ähnliche Fälle. In der Urteilsbegründung wurde sich eben NICHT auf den speziellen Fall (Kind im Heim, Mutter selbst überfordert) eingegangen, sondern generell über die Möglichkeit der Erzwingung von Umgang entschieden. Demnach heisst es, dass ein Umgang nur dann mit Zwangsmitteln erzwungen werden darf, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Dieser Fall sei eben nicht auszuschließen. Als Beispiel wird ein älteres Kind herangeführt, dass aufgrund des eigenen Interesses Kontakt mit dem Vater haben möchte und mit dem ablehnenden Verhalten umgehen kann. Ich persönlich hätte mir ein anderes Urteil gewünscht. Wenn Kinder zum Umgang gezwungen werden, dann die Erwachsenen erst recht! Immerhin gibt es ja die Möglichkeit des betreuten Umgangs. Da ließen sich auch bestimmt ein paar Sitzungen beim Psychologen für Daddy mit einfließen, damit er seine negative Einstellung gegenüber seinem Kind überdenkt. Ich könnte mir da etwas ähnliches wie die psychologische Betreuung für eine MPU lt. StVO vorstellen... Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 01.04.2008, 18:14



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findest du das gut, zum wohle eines kindes, daß umgang wie auch immer erzwungen wird???? der vater sieht dieses kind negativ, egal was ein psychologe auf ihn einreden mag, egal WIE es entstanden ist, ob ein verhütungsfehler oder ich weiß nicht was und dann soll sich das kind mit so jemand negativ besetzten auseinandersetzen??? du glaubst doch nicht im ernst, daß sich ein erwachsener umdrehen läßt....in diesem fall...o.ä.????

Mitglied inaktiv - 01.04.2008, 18:32



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Ich denke hierzu, dass wenn das Kind den Umgang MÖCHTE (aus welchen Gründen auch immer und sei es nur für eine kurze Zeit), das das mindeste ist was der Erzeuger tun kann und man es ruhig gerichtlich erzwingen soll. Vielleicht kann das Kind danach besser abschliessen.

Mitglied inaktiv - 01.04.2008, 19:28



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"Demnach heisst es, dass ein Umgang nur dann mit Zwangsmitteln erzwungen werden darf, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Dieser Fall sei eben nicht auszuschließen. " Demnach ist es doch ein Urteil, das auf diesen einzelfall eingegangen ist. Schon richtig, das BVG urteilt allgemeiner, aber hier ging es auch ium eine bestimmte Konstellation. "Wenn Kinder zum Umgang gezwungen werden, dann die Erwachsenen erst recht!" Wieder so eine Aussage, bei der sich meine Fingernägel aufrollen. Das ist doch so eine prychotische Vorstellung, dass man das Kind an den Haaren zum alten Bock zerrt.... In Wahrheit gibt es das in dieser Art udn weise nicht. Sollte ein Kind sich verweigern, dann geht das Jugendamt mit viel Fingerspitzengefühl vor, aber micht mit Gewalt. Und sowas macht auch Sinn, denn die Vorstellung, nicht wäre reparabel, stimmt ja nicht, wenn man es ehrlich und richtig angeht, lässt sich sehr häufig eine verzwickte Kind-Eltern-Beziehung wieder auf ein normales Level bringen. Wenn Vater und Mutter zusammen leben würden, und dann würden sie da auch zusehen, dass das wieder in Ordnung kommt, aber bei getrennten eltern geht das viel problematischer vor sich, da der zusammenlebende Elternteil i.d.R. unkooparativ ist und das Kind sich mit ihm solidarisieren möchte. Das muss (sanft) aufgebrochen werden.

Mitglied inaktiv - 02.04.2008, 08:39



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>>Demnach ist es doch ein Urteil, das auf diesen einzelfall eingegangen ist. >Sollte ein Kind sich verweigern, dann geht das Jugendamt mit viel Fingerspitzengefühl vor, aber micht mit Gewalt.

Mitglied inaktiv - 02.04.2008, 09:47



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Ich habe das noch vor mir, mein Herr "von und zu" hat mich schwanger sitzen lassen. Angeblich weil seine Tochter unter unserer Bezi leidet bzw. ich mich wohl nicht so mit ihr verhalten hätte wie er's wollte oder so und das Kind, welches ich jetzt von ihm bekomme, ihm zuviel Zeit nehmen würde und was weis ich nicht alles... ...abgesehen davon das er sich abgenabelt hat nach dem er sich einen abend rührend um eine KOLLEGIN gekümmert hat und mit der jetzt auch zusammen ist, aber das hat mit der Trennung ja nix zu tun... Soviel zur Märchenstunde, Fakt ist das er sich bis vor Kurzem garnicht darum geschehrt hat, wie's der ungeborenen Tochter geht. Ich habe ihn vor ein paar Wochen gefragt, ob er sich schon überlegt habe, wie das laufen soll, wenn die Kleine da ist. Er ist nunmal der Vater und seine Tochter ist nunmal die Stiefschwester. Antwort per SMS: "Ich werde für das Kind nur eine Art Onkel sein." Der Satz hat gesessen! Sorry, aber warum sollte ich Jemanden, der sich mit SEINEM !!! Kind nicht identifiziert und KEINEN Bedarf daran hat, es zu sehen, dazu zwingen mir auch noch das Leben zu versäuern? Das ein solches Treffen harmonisch abläuft, das bezweifele ich, und die Kinder leiden höllisch darunter, wenn die Eltern sich zoffen (vor allem wenn sie das Gefühl haben, daran schuld zu sein!)! Ich sehe bei meiner kleinen Nichte, wie schön das ist, wenn man mit erleben kann, wie sich ein kleiner Mensch entwickelt. Ihre Mutter kümmert sich nicht, die Kleine lebt zum Glück bei meinem Bruder. Genauso die Exfrau von meinem Ex, die kümmert sich auch nicht um die Tochter. Aber wenn sie sich mal gemeldet hat, dann war's früher so, das sie das Mädel auch noch gegen ihren Vater aufgehetzt hat... ähhh...Was ich eigentlich damit sagen wollte: Wenn Jemand meint, sowas Schönes wie die Entwicklung des eigenen Kindes (sowohl VOR als auch NACH der Geburt) nicht miterleben zu müssen, dann soll er doch bleiben wo der Pfeffer wächst, da kann er wenigstens keinen Schaden anrichten. Man kann Niemanden zu seinem Glück zwingen, und wenn sie merken, was sie verpaßt haben, können sie nicht mehr nachholen. So'n Pech...es gibt Tage da verliert man, und es gibt halt Tage da gewinnen die Anderen... Ich weis auch noch nicht, wie ich es meiner Tochter später erklären sollte, wenn ihr Vater wirklich keinen Kontakt pflegen sollte. Ich habe es erlebt, wie schreklich es ist, wenn es mal Kontakt gab und dann die Kleinen HOFFEN und HOFFEN und immer wieder enttäuscht werden, weil der andere Teil sie abweist oder vertröstet. Da halte ich es für am Besten, wenn die Kleinen nichts vom anderem Elternteil wissen und es keinen Kontakt (mehr) gibt. Es ist und bleibt ein schwieriges Thema... lg kruemel

Mitglied inaktiv - 02.04.2008, 11:07