Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von katja0805 am 05.12.2005, 22:00 Uhr

ALG2 Frage

Hallo!
Leider bin ich auch seit März in dieser dummen Lage...
Also ich hab von denen ca. 2 Wo vor Ablauf eine Schreiben bekommen. Da mußte ich dann wieder Belege bringen (so, das Kind ist nun genau 4 Mon. älter, dh 9 Mon., dh ich kann immer noch nicht voll arbeiten...) Aber das ging schnell und problemlos! Allerdings kann ich dir einen Tip geben: wenn du wieder arbeitest (zB 400 € Basis oä), den Unterhaltsvorschuß nun vom Jugendamt bekommst...etc.Das Geld kommt erst mal trotzdem munter weiter vom Arbeitsamt, jedoch kommt dann Monate später der Vorwurf, du hättest widerrechtlich gehandelt...Strafe...blabla... Am Besten das zuviel bezahlte Geld gleich zurück überweisen, damit ersparst du dir ne Menge Ärger!
Liebe Grüße und alles Gute
Katja

 
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