Alleinerziehend, na und?

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3.frage "adoption"

Thema: 3.frage "adoption"

sollte ich heiraten muss der kindsvater dann er adoption zustimmen?

Mitglied inaktiv - 27.02.2008, 08:05



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kindsvater muss adoption zustimmen auch einer namensgebung damit haben mein mann und ich bei der hochzeit uns entschieden meinen namen zu nehmen und somit heissen alle gleich und der kidsvater "konnte mich mal" Cristina die seit bald 14 jahren nicht mehr AE ist

Mitglied inaktiv - 27.02.2008, 08:47



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wenn ihr gemeinsames sorgerecht habt JA hast du alleiniges muss er nicht

Mitglied inaktiv - 27.02.2008, 09:34



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http://www.fasen.de/info_zustimmung.htm LG Heike

Mitglied inaktiv - 27.02.2008, 09:45



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danke für den link! so wusste ich das nicht. aber bei alleinigem sorgerecht scheint es ja einfacher zu sein, oder verstehe ic hdas im letzten absatz vom link falsch?

Mitglied inaktiv - 27.02.2008, 09:55



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Ja verstehe ich auch so. Also wenn es dem Kindeswohl dient, kann das Gericht die Zustimmung anstelle des Vaters geben. LG Heike

Mitglied inaktiv - 27.02.2008, 09:58



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danke dir! dann wäre mal interessant, ob du tini alleiniges hast oder ihr gemeinsames habt? willst du heiraten?

Mitglied inaktiv - 27.02.2008, 10:01



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dann wird sie wahrscheinlich auch an mehreren tagen heiraten. am ersten sagt er ja am zweiten sagt sie ja am dritten unterschreibt er am vierten unterschreibt sie etc. greetz anahid

Mitglied inaktiv - 27.02.2008, 12:52



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ok, jetzt musste ich lachen, aber eigendlich ist es ja nicht so ganz fair, sie brauchte rat und hat es vielleicht auf eine art getan, die ihr richtig erschien, denke da darf man nicht sooo veruteilen! gab ja keine forumsregeln, wo man hätte vorher lesen können, wie man sich einführt/ vorstellt/ um rat fragt oder das es mehr sinn macht, alles zusammen zu posten, als es einzeln zu schreiben, sie hat sich ja sicher nichts dabei gedacht, sondern vielleicht war es so für sie übersichtlicher.. *somalinschutznehm* ;) auch wenn ich es für mich selbstverständlich fand, erstmal hallo zu sagen, als ich neu hier reinkam und dann meine fragen los zu werden, aufeinmal ;) aber so wird sie ja nun auch entmutigt, meine fragen zu beantworten und ich bin neugierig :)

Mitglied inaktiv - 27.02.2008, 13:08



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1. Falls er in einem gewissen Rahmen zahlungsfähig ist, würde ich es betiteln lassen, ich hab persönlich da mit Vertrauen in den KV schlechte Erfahrung gemacht, und dann geht da nämlich gar nix mehr! Klare Regelung kann fürs Verhältnis auf Dauer nur günstig sein-. 2. Geburtsurkunde: kannst ihn nicht einfach "runterschubsen", aber wenn Du heiratest und Du das alleinige SR hast und das Kind Deinen Nachnamen trägt und nicht den des KV, dann braucht er nicht zustimmen und die Geburtsurkunde wird neu ausgestellt. Da steht dann als Geburtsname des Kindes der neue Ehename (also der Deines neuen Mannes) und als Vater steht halt nach wie vor der KV. 3. Adoption: Der KV muss zustimmen, über Adoption kannst Du Dich in der Adoptionsstelle der Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes informieren, die Zustimmung kann rein theoretisch vom Vormundschaftsgericht ersetzt werden, aber wie gesagt THEORETISCH. In der Praxis ist das kaum durchsetzbar. LG WM

Mitglied inaktiv - 27.02.2008, 14:47



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ich danke euch für die antworten,man kann ja nicht alles wissen ;-)

Mitglied inaktiv - 27.02.2008, 14:50