Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Grmppfff! Jetzt kann ich mich nicht scheiden lassen

Thema: Grmppfff! Jetzt kann ich mich nicht scheiden lassen

Mir ist das schlichtweg zu teuer. Und dabei muss ich doch jetzt erstmal diverse Möbel und Hausrat kaufen, die der Noch-Mann mitnehmen wird. So ein Mist aber auch!!!!! Und für diese Auskunft der Scheidungskosten verlangt der Anwalt auch schon Geld. Ich fühle mich irgendwie ausgepresst wie eine Zitrone. Jetzt muss ich also erstmal das Sparen anfangen, Dinge verkaufen, Tütensuppe kochen und darauf hoffen, dass zumindest bei der Einkommenssteuererklärung ein kleines bischen Geld zurück kommt. Die spinnen doch, die Gerichte....... Grüße Sodapop

Mitglied inaktiv - 28.07.2015, 14:22



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, kannst Du eine Erstberatung beim Anwalt machen lassen? Hast Du Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe? Gruß Garnele

von Garnele08 am 28.07.2015, 14:59



Antwort auf Beitrag von Garnele08

Jipp, die Erstberatung habe ich gemacht. im Zuge dessen wurden mir die Kosten mitgeteilt. Anspruch auf Prozesskostenhilfe hätte ich vielleicht, kann mir aber momentan keine monatlichen Mehrkosten leisten.....

Mitglied inaktiv - 28.07.2015, 16:12



Antwort auf diesen Beitrag

Was würde eine Scheidung ändern? Wir sind seit sieben Jahren getrennt und auch nicht geschieden. Unsere Belange haben wir notariell festlegen lassen.

von Fru am 28.07.2015, 14:59



Antwort auf Beitrag von Fru

Ich würde befürchten, dass ich mich um meinen dann Nochmann kümmern muss, wenn er seine Gesundheit weiterhin so strapaziert und finanziell einspringen soll. Ein ordentlicher Cut ist mir wirklich lieber. jetzt muss ich aber erstmal sparen...

Mitglied inaktiv - 28.07.2015, 16:16



Antwort auf diesen Beitrag

wie bei uns, dann kommt keiner mehr für den anderen auf....und kümmern muß sich hier auch niemand um den Kram des anderen...

von Fru am 28.07.2015, 18:29



Antwort auf diesen Beitrag

Eine günstige Alternative ist die sogenannte Online-Scheidung. Wird mittlerweile von vielen Anwälten angeboten. Wenn dich das Thema interessiert kann ich dir die Web-Seite meiner Anwältin per PN schicken, das gibt es einiges an Informationen zur Online-Scheidung. Wir haben im Vorfeld unser Vermögen, den Unterhalt und die Rentenansprüche beim Notar in einer Ehefolgevereinbarung geregelt. Danach war die Scheidung reine Formsache und auch relativ preiswert. Alles Gute!

von zschnecke am 28.07.2015, 15:40



Antwort auf Beitrag von zschnecke

wir haben auch schon alles notariell regeln lassen. Und dennoch würde mich das alles noch 2500 € Kosten. Online komme ich da auch nicht günstiger weg. Gut, 2500 € ist jetzt nicht die Welt, aber das macht mir einen riesen Strich durch die Rechnung. Und Kredite kann ich mir erst in einem Jahr wieder leisten.

Mitglied inaktiv - 28.07.2015, 16:20



Antwort auf diesen Beitrag

Das kannst du bestimmt in Raten abzahlen. Wenn ich mich scheiden lasse, dann wäre ein 6-Wochen-Aufenthalt in Las Vegas derzeit für mich das günstigste. Ab 330 USD wäre ich wohl dabei.

von Pamo am 28.07.2015, 19:10



Antwort auf Beitrag von Pamo

Ich werde noch ein Jahr lang Teilzeit arbeiten. Da sind keine großen Sprünge möglich. Jedes bisserl Mehrbelastung im Monat würde mich unweigerlich stressen.... Lieber spare ich darauf hin und zahle dann. Wie jetzt? 6 Wochen in Las Vegas und schon ist man geschieden? Wenn ich das mal schon vor den Sommerferienbuchungen gewusst hätte.

Mitglied inaktiv - 28.07.2015, 19:50



Antwort auf diesen Beitrag

Ab 6 Wochen Wohnsitz und 89$. http://www.nevadadivorceassistance.com/divorce.html

von Pamo am 28.07.2015, 19:54



Antwort auf Beitrag von Pamo

Ja dann........ Divorce-Tourismus.....Auch mal nett

Mitglied inaktiv - 28.07.2015, 20:02



Antwort auf diesen Beitrag

Und der Gatte muss gar nicht mit.

von Pamo am 28.07.2015, 20:33



Antwort auf Beitrag von Pamo

Ich habe die Idee nun meinem Noch-Mann unterbreitet. Er findet die Idee verlockend und überlegt, ob nicht er 6 Wochen nach Las Vegas geht Grüße Sodapop

Mitglied inaktiv - 30.07.2015, 09:37



Antwort auf diesen Beitrag

Sodapop, er muss dort einen Wohnsitz anmelden, ein Tourist kann das nicht. Er bräuchte also eine Aufenthaltsgenehmigung für dieses Unterfangen.

von Pamo am 30.07.2015, 20:28



Antwort auf diesen Beitrag

Ich habe für meine Scheidung mehr bezahlt als für meine (bescheidene) HochzeitsFeier. Und das obwohl alles relevante bereits im Vorfeld geklärt war. Man muss aber dazu sagen dass eine Scheidung mMn nicht wirklich notwendig ist. Wir waren vorher vier Jahre getrennt und es machte eigentlich nie einen unterschied. Ich wollte irgendwann aber klare Linien und meinen MädchenNamen wieder haben, also habe ich die Scheidung eingereicht. Wenn man die Scheidung nicht selbst einreicht, sondern der Partner braucht man aber zwangsläufig keinen eigenen Anwalt und spart so auch viele kosten. Vielleicht bei dir eine Lösung? Jeckyll

Mitglied inaktiv - 28.07.2015, 15:56



Antwort auf diesen Beitrag

Lach! Das dachte ich mir auch. Teurer als meine Hochzeitsfeier. Unser Plan war gewesen, dass ich mir einen Anwalt nehme und er auch nur abnickt. Aber auch da kommen wir nicht unter 2500 €. Und nachdem er brav den Notar für den Nachträglichen Ehevertrag gezahlt hatte, wollte ich jetzt die Scheidung spendieren. Hat man denn als getrenntes Paar keinerlei Verpflichtungen mehr? Was wäre, wenn er ein Pflegefall wird oder mittellos ist? Bin ich dann als nichtgeschiedene Ehefrau nicht plötzlich in der Pflicht? Und dann werde ich in einem Jahr wieder Vollzeit arbeiten Dann wird es ja noch teurer, da auch mein Einkommen steigt. Mist, Mist, Mist.....

Mitglied inaktiv - 28.07.2015, 16:27



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, ich bin mir nicht sicher und wenn jemand einen entsprechenden Link mit Fakten hat sehr dankbar dafür .... angeblich wäre man auch zu Leistungen verpflichtet, wenn der Ex-Partner ein Sozialfall werden würde. Die Scheidung als solche würde das nicht beenden. Man könne es wohl auch nicht mehr als Ausschluß vereinbaren. Wie getippt - ich bin mir NICHT sicher - meine aber, dass mir das mein Anwalt mal so zwischen Tür und Angel so gesagt hätte. Gesicherte Informationen fände ich sehr hilfreich - mein Noch-Mann arbeitet ja gar nicht und irgendwann ist sein Erbe auch beendet und ich hätte so gar keine Lust & Laune dann sein Nichtstun zu finanzieren. DAs hab ich schon zu viele Jahre getan .-( Lg Heike

von HeikeB1969 am 28.07.2015, 17:49



Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

Wenn es schon während der Trennung absehbar war, dass der zukünftige Ex-Partner seinen eigenen Lebensunterhalt nicht finanzieren kann, kommt das Thema Ehegattenunterhalt wieder auf den Tisch. Sogar auch, wenn ein Ehegatttenunterhaltsverzicht notariell beglaubigt wurde. Denn bevor die Staatskasse die Pflege oder Hartz IV bezahlt, wird eher eine notarielle Unterhaltsverzichtserklärung für nichtig erklärt. Dies aber wie gesagt nur, wenn dies während der Trennung schon absehbar wäre. Und je älter wir werden und je länger es dauert, dass wir uns scheiden lassen, desto höher wird das Risiko. http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Unterhaltsrecht-bei-der-Scheidung-neu-geregelt.html

Mitglied inaktiv - 28.07.2015, 19:59



Antwort auf diesen Beitrag

war es 2 Jahre nach der Scheidung so, dass er "damals noch" Sozialhilfe bezog und ich herangezogen werden sollte. Mit meinem Widerspruch: ich habe Anspruch auf Ehegatten- und Kindesunterhalt (beides nicht erhalten) wurde mir mitgeteilt, dass ich die Auslagen des Staates für meinen Exmann zu tragen hätte und die bezahlten Beträge zu meinen sonstigen Ansprüchen rechnen dürfte Es kam dann doch nicht dazu und ich wäre durch sämtliche Instanzen gegangen. Mir graut es davor, wenn mein Ex mal in Rente geht und Grundsicherung beantragt. Dann kommen sie bestimmt wieder zu meinem Kind oder mir.

von ungewohnt am 28.07.2015, 20:11



Antwort auf Beitrag von ungewohnt

Soweit ich das jetzt verstanden habe, ist man als Ex-Ehegatte irgendwann nicht mehr in der Pflicht. Wenn das also erst in ferner Zukunft sein wird, dürftest Du wirklich außen vor sein. In der direkten Blutsverwandschaft schaut es aber anders aus. Dann werden die Kinder und teilweise auch die Eltern in die Pflicht genommen.

Mitglied inaktiv - 28.07.2015, 20:22