Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von fusel am 26.11.2005, 18:36 Uhr

....und lustig weiter

...so Sohn hat gefuttert (und ein Glas Malzbier an die Tapete geschüttet *heul*). Wie gesagt ich bin nicht so firm, aber so rein vom logischen her würde ich annehmen der Anwalt verrechnet sich da auf lange Sicht ein büsschel. Wenn du ab nächsten Monat ins HartzIV fällst ist sowieso ein anderes Rechnen erforderlich. Wenn man ALG2 als "Sohi für Arbeitsfähige" versteht ist sie nachrangig, d.h. Unterhalt den man von Anderen bekommt wird abgezogen, z.B. der Kindesunterhalt auf den Lebensunterhalt den das AA für das Kind zahlen würde. Mit anderen Worten: Ist dein Mann dir gegenüber unterhaltspflichtig, wird nicht das ALG2 genommen und noch ein bisschen Unterhalt draufgerechnet sondern umgekehrt: Den Unterhalt den dein Mann dir zahlen kann plus(!) einer eventuelle Gabe des AA wenn diese Zahlung unter euren notwendigen Lebensunterhalt liegt. Zumindestens wäre das bei der Sozialhilfe so.
Ist doch ganz klar: Warum sollte der Staat und die Gesellschaft euren LU zahlen wenn das dein Ex-Mann selbst gut kann? Damit er weiter Joop und A6 haben kann?! Da lächel ich doch nur...

Deshalb sind die Jugendämter hinterher die UVGs wieder einzutreiben, das ist keine milde Gabe, sondern eine Vorleistung die eigentlich der Kindsvater zu zahlen hätte. Ich denk das Gericht wird das ähnlich sehen.
In Anbetracht dessen wäre diese Kürzung nur kurzfristig den ab den 18. nächsten Monats müssten die Karten neu gemischt werden. Und deshalb doppelt lächerlich, weil unnötig wie ich annehme.

Hm... aber frag doch mal bitte im Forum von Tacheles nach, ob ich mit meiner Annahme auch nur in etwa richtig liege. Rainer unser Spezi auf den Gebiet ist ja leider nicht da...
Jetzt nehme ich meinen Sohn ein Glas Wasser weg, in das er reinprustet...

LG

fusel

 
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