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WICHTIG! öffentlicher dienst und stundenabbau

Thema: WICHTIG! öffentlicher dienst und stundenabbau

weiß jemand ob man stundenabbau vorgeschrieben bekommen MUß, oder ob das eigentlich nur mit absprache und einverständnis des arbeitnehmers möglich ist!

Mitglied inaktiv - 09.11.2008, 21:05



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Meinst Du jetzt angeordnete Ü-Stunden oder die Stunden im Wege der Gleitzeit???

Mitglied inaktiv - 09.11.2008, 21:07



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mehrarbeitsstunden, also zweitere. also, folgender fall. ich habe massenhaft stunden aufgebaut und werde in den letzten 2 dienstplänen drastisch runtergefahren. mir passt das aber nicht, weil ich so nicht auf meine zulagen komme und außerdem bei mangel an arbeitskräften wieder gezwungen werde einzuspringen.

Mitglied inaktiv - 09.11.2008, 21:12



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ich habe noch 4 zusatzurlaubstage bekommen, die ich aber an den terminen, an denen ich sie beantragt habe eine ablehnung bekommen habe,nehmen muß ich sie aber bis ende dez. wie ist das, kann man mir vorschreiben wann ich sie zu nehmen habe? und wenn nein, kann ich sie ins neue jahr nehmen, da antrag ja zunächst abgelehnt wurde?

Mitglied inaktiv - 09.11.2008, 21:16



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Hmmm, Du kommst aus einem gänzlich anderen Bereich. Da kann man wohl leider nicht sehr viel vergleichen. Bei mir läuft´s so: Es sind nicht mehr als X Stunden sowohl im Plus als auch im Minus "erlaubt". Miese ist klar, gibt nen Anruf und ist innerhalb des Folgemonats zu begleichen. Pluststunden werden über 10 einen Monat vorher angemahnt, diese in Absprache mit dem Dienstvorgesetzten abzubauen. Passiert das nicht, wird alles über 10 Stunden gnadenlos gestrichen. Vorgeschrieben werden mir die Freistunden NICHT. Ich bin aber dazu angehalten, sie möglichst so zu legen, dass der Dienstbetrieb nicht gestört wird und weiterhin reibungslos läuft... Aber das hilft Dir jetzt nicht wirklich weiter, gelle? Was sagt der Personalrat dazu???

Mitglied inaktiv - 09.11.2008, 21:17



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mit dem hab ich noch nicht gesprochen, da es zu aktuell ist. fakt ist, dass meine dienstplanerin meine sollstunden ungeachtet der mehrarbeitsstunden verplant hat und die pdl gnadenlos dienste gestrichen hat. ziel ist, die arbeitskräfte quasi als unbezahlte bereitschaftsdienste zu halten, wer ans telefon geht hat verloren und muß einspringen. ich finds langsam nimmer lustig und da ich kinder habe möchte ich gerne planen können.

Mitglied inaktiv - 09.11.2008, 21:22



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Was das anrufen angeht im Frei oder im Urlaub hier ein interessanter Link! http://mein-frei.verdi.de/aktionsmaterial/data/Pocketfibel Der Arbetigeber darf dich per Gesetz nämlich gar nicht zu Hause anrufen! Was das andere angeht wegen angeordnetem Überstundenabbau da kann man sich doch sicher online im BAT bzw.TVöD belesen! LG Tanja

Mitglied inaktiv - 09.11.2008, 21:40



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Ich denke Abbau der Stunden darf ab einer bestimmten Stundenzahl (manchmal gibt es da so eine Ampelregelung) durchaus angeordnet werden. Ausschlaggebend ist da der Tarifgeber und die getroffenene Vereinbarungen. Kenne ich persönlich zur Genüge. Ebenso beim Urlaub. Bei uns ist es Zwang den bis Ende Dezember nehme zu müssen. Gleiches Problem mit den Zuschlägen die dann entfallen. Man ist dann doch wieder der angear....te Grüßle SPMFL

Mitglied inaktiv - 09.11.2008, 21:44



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Und wenn Anrufe von Arbeit kommen kann man immer noch nicht ran gehen. Kenn ich von vielen so.

Mitglied inaktiv - 09.11.2008, 21:45



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Hallo Elle, ist bei uns aehnlich. Bei mehr als zehn Stunden minus gibt es einen drauf und Du musst nachlegen, und mehr als 40 Stunden plus kannst Du nicht ins naechste Jahr mitnehmen. Wir koennen i Jahr bis zu 12 Gleittagen nehmen- also 100 Stunden-, den Rest sollte man abbauen durch spaet kommen und frueh gehen. Allerdings kriege ich nie Zulagen, Benedikte

Mitglied inaktiv - 09.11.2008, 22:24



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sind bei meinem gehalt extrem wichtig. warum ich sie bekomme muß ich jetzt nicht erklären, oder? meinen chefs ist der tarifvertrag meist erst dann nicht schnuppe, wenn ich den pr beauftrage. kotzt mich das alles an. vor allem weil ich bisher für die unterschrift der urlaubsanträge schon 140km fahren mußte um dann angerufen zu werden, dass sie nicht genehmigt wurden.... sprich, ich soll heute erneut in die arbeit fahren und einen neuen antrag zu unterschreiben. 210 km für eine hand voll urlaubstage....

Mitglied inaktiv - 10.11.2008, 05:46



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hallo ganz offen und ehrlich gesagt - nichts ist unmöglich - im öffentlichen dienst und eine begründung ist leicht gefunden mfg mma

Mitglied inaktiv - 09.11.2008, 21:50



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Hallo! Bei uns (Bundesministerium) muß man nur einen Antrag an die Personalabteilung stellen mit Begündung (z.B. Betreuung des Kindes am Nachmittag etc.) und der Abteilungsleiter und Sektionschef muß den Antrag genehmigen. LG Traude

Mitglied inaktiv - 10.11.2008, 09:50