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umgang

Thema: umgang

habe nochmals eine frage, sie von der umgangsstelle entschieden das das kind nochmal herangeführt werden soll. dazu soll ich jede woche mit dem kind zur beratungsstelle kommen und sie aus der kita rausnehmen. auch vor dem ersten treffen wurde das von mir verlangt das ich jede woche mit meinem kind komme. ich sagte damals wie auch jetzt , das alle 14 tage okay wären wenn ich um eingewöhnen mit meinem kind komme aber ich möchte nicht jede woche mein kind aus dem alltag herausholen. doch daruf wird mir nur geantwortet ich habe mich an das zu halten wie sie von der beratungsstelle arbeitet. kann man dagegen denn nichts tun??? ich unterbreche den umgang ja nicht nur ich will nicht jede woche dort hin. auch von bekannten die kennnen das nur alle 14 tage !!! bitte können sie mir da helfen was ich tun kann???

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 09:17



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Kenne deinen Fall nicht, aber ich kann nur schwer nachvollziehen, was am Umgang einmal in der Woche so schlimm sein soll. Das Kind wird viel mehr aus dem Alltag rausgerissen, wenn es nur selten Umgang hat. Ist es öfter der Fall, wird der Umgang Teil des Alltags. Oder ist es das, was dir nicht gefällt? Nicht bös sein, aber ich sehe die Sache eben aus meiner eigenen Sichtweise, die sicher anders ist als deine.

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 10:45



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das kind möchte den vater nicht sehen, habe auch ein ärztliches attest das dies bestätigt doch es soll ein neuer versuch gestartet werden. soll wieder jede woche reinkommen, doch ich habe auch eine arbeit und sie die kita und kann da nicht jede woche fehlen !!! doch das ist egal ahnscheinend. nicht mal vom gericht ist bestimmt worden das ich da jede woche hin muß nur halt begleiteter umgang. es muß doch ein komprmiss gefunden werden und die frau kann nicht einfach sagen ich habe mich an das zu halten wie sie arbeitet !!!!

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 11:19



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Wenn ein Kind einen Elternteil nicht sehen will, hat das immer Gründe. Sofern es nicht zu Gewalt oder Missbrauch kam, kann es im Grunde nur darin liegen, dass das Kind den Elternteil entweder gar nicht kennt, dass das Kind durch die Situation hochgradig verwirrt ist oder dass der andere Elternteil (vielleicht unbewusst) Einfluss genommen hat. Alle Fälle sollten dringen aufgearbeitet werden. Dafür kann ein sehr regelmäßiger Umgang sehr hilfreich sein. Ich finde die Entscheidung dieser Stelle sehr gut. Bedenke, dass man Kindern nicht alles geben muss, was sie "wollen", aber alles, was sie brauchen.

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 11:23



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es liegt einen art missbrauch vor gegnüber dem kind das der beratungsstelle auch schon bekannt ist. nur zur info !!! merh will ich dazu nicht sagen. nun verlier ich deshalb meinen arbeitsplatz wenn ich das wirklich machen muß denn mein arbeitgeber ist nicht einverstanden das ich jede woche früher gehe. andere termine hat die frau von der stelle ja nicht und wenn ich mich weigere dann hab ich angst das sorgerecht zu verlieren ! was soll ich machen ? ich seh schon leider hat auch hier nieman einen tip

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 11:29



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Nun, diese Infos wären sicher von vornherein hilfreich gewesen. Wenn du da berechtigte Schwierigkeiten siehst, setzte dich mit dem Jugendamt und gegebenenfalls mit einem Anwalt für Familienrecht in Verbindung. Vielleicht kann ja auch jemand anderes (zum Beispiel eine Oma) den Besuchstermin mit begleiten, so dass du nicht jede Woche auf der Arbeit fehlst? Wünsch euch alles Gute und eine vernünftige Regelung.

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 11:33



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nimm' dir mal lieber einen guten anwalt, denn das kann doch so garnichts werden. wenn dann auch noch dein arbeitsplatz in gefahr ist, der dich und dein kind ernährt, läuft da ganz gehörig was schief! und dass ein kind zu dem kontakt mit der vater gezwungen wird, welcher es missbraucht hat... das kann und will ich nicht glauben.

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 14:20



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das du nicht von der Arbeit früher gehen kannst. Ich glaube nicht, dass ein Kind gezwungen werden kann oder? Wäre ja furchtbar. LG

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 12:50



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doch so sind die gesetze .der vater hat sein leben lang das recht sein kind zu sehen egal was er dem kind angetan hat.höchsten ist mal ein kontaktverbot von 3 oder 6 monaten und danach finden wieder viele versuche statt ..... das ist wahnsinn !!!! braucht du nur googlen viele mütter stehen vor dem selben problem wie ich. oder schau auf frauenhaus seiten...diese verlangen das gewaltätige väter kein gemeinsames sorgerecht mehr zustehen soll und kein umgang !!!! die verlangen das... doch NIEMAND hört auf diese frauen NIEMAND. so ist die welt.

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 19:41