Kann mir bitte jemend helfen:
Wie viele kilometer müssen bei einer fahrt zum arbeirtsplatz mit der fahrgemeinschft angegeben werden? Der arbeitsplatz liegt einfach 90 kilometer von treffpunkt und es liegen ca.10 kilomer zwischen wohnung und treffpunkt. Es ist eine dreier-fahrgemeinschaft. Wohnort ist bremen arbeitsstätte ist in niedersachsen.
von
EJJ
am 26.05.2015, 15:53
http://www.steuertipps.de/lexikon/f/fahrgemeinschaft
"Bei Berechnung der Entfernungspauschale wird die Entfernung (kürzeste Straßenverbindung) zwischen Wohnung und täglicher Arbeitsstätte zu Grunde gelegt. Entstehen für die Abholung der Mitfahrer Umwegfahrten, können diese nicht berücksichtigt werden."
von
Leena
am 26.05.2015, 17:43
Vielen dank für den link.
von
EJJ
am 27.05.2015, 14:38