Aktuell

Forum Aktuell

Krankenversicherung über Sozialamt?

Thema: Krankenversicherung über Sozialamt?

Meine Haushaltshilfe ist eine ganz Liebe und sehr bescheiden. Sie lebt in einem alten geerbten Haus, vorrangig von dem, was der Garten hergibt und hat drei Putzstellen, mit denen sie den Rest bestreitet. Bei dem Ausfüllen des Minijob-Formulars musste ich feststellen, dass sie nicht krankenversichert ist, obwohl sie gesundheitlich einige Baustellen hat. Von Anträgen bei Ämtern ist sie total überfordert und lässt sich dadurch total aus dem Gleichgewicht bringen. Ich habe ihr meine Hilfe beim Ausfüllen der Formulare angeboten. Leider kenne ich mich bei Sozialleistungen überhaupt nicht aus. Muss sie Sozialhilfe beantragen unter Angabe des geringen Einkommens und wäre dann krankenversichert übers Amt? Gibt es eine Krankenversicherung übers Amt ohne Bezug von Sozialhilfe? Denkt Ihr, das Amt antwortet mir, wenn ich den Fall wie oben schildere und um Hinweise bitte? Über Tipps und Infos wäre ich sehr dankbar.

von Kleine Fee am 09.07.2013, 09:06



Antwort auf Beitrag von Kleine Fee

weißt du denn, ob sie überhaupt alg2, sprich hartz4, ehemals Sozialhilfe, beantragen MÖCHTE?? wenn sie es macht, dann ist sie versichert, darf aber nur noch 100 oder 160€ "dazuverdienen". nächste Crux ist die, dass in Deutschland krankenversicherungsPFLICHT besteht und wenn die Dame schon länger nicht mehr versichert war, muß sie die beiträge nachzahlen plus strafe... man überlegt zwar, Rückkehrern die strafe und die nachzahlung zu erlassen, aber ich glaube, das ist noch nicht durch. keine leichte geschichte, wenn ihr was passiert und sie kommt ins kh, wer zahlt? das ist dann das nächste Problem.... ich würde mich da mehr als geschlossen halten und nichts ohne absprache unternehmen.

Mitglied inaktiv - 09.07.2013, 09:12



Antwort auf diesen Beitrag

Natürlich mache ich nichts ohne Absprache. Wir hatten vereinbart, dass ich ihr bei den Anträgen helfe und ich war nun gerade dabei herauszufinden, was überhaupt zu beantragen ist. Vielen Dank für den Hinweis mit der Versicherungspflicht. Das war mir nicht bewusst. Das klingt gar nicht gut. Bedeutet das, dass sie sich nicht weiter um eine Krankenversicherung bemühen kann, wenn sie weiß, dass sie die Nachzahlung nicht aufbringen kann?

von Kleine Fee am 09.07.2013, 09:54



Antwort auf Beitrag von Kleine Fee

das weiß ich nicht, da müßte man mal jemanden befragen, der bei einer gkv arbeitet oder bei der arge.

Mitglied inaktiv - 09.07.2013, 10:00



Antwort auf Beitrag von Kleine Fee

Ich würde sie an deiner Stelle eher zu einer Einrichtung begleiten, die gleichzeitig beraten kann - schau mal nach, ob ihr eine unabhängige Sozialberatung in der Nähe habt. Das Problem ist, dass ihre fehlende Krankenversicherung, wenn sie denn einmal aktenkundig ist, eine Lösung erfordert - ich würde deshalb nicht direkt mit der ARGE oder der GKV Kontakt aufnehmen, sondern mich erst mal unabhängig beraten lassen, gerade, wenn sie eine gewisse Scheu vor Ämtern hat. LG Nicole

Mitglied inaktiv - 09.07.2013, 10:06



Antwort auf diesen Beitrag

Danke für den Hinweis. Findet man die Sozialberatung bei Trägern wie Caritas oder AWO? Das Beitragserlassgesetz wurde Mitte Juni erlassen und verpflichtet zu einer Meldung bei der KK bis Ende 2013.

von Kleine Fee am 09.07.2013, 10:16



Antwort auf Beitrag von Kleine Fee

Hi, Caritas oder AWO kannst du auf jeden Fall versuchen, hier in unserer Stadt gibt es da aber auch unabhängige Beratungen. Ich würde einfach nach "Sozialberatung" und dem Namen eurer Stadt googeln. Falls sie Migrantin ist, kannst du auch mal nach Migrationsberatung, Ausländerbeirat o.ä. schauen. LG Nicole

Mitglied inaktiv - 09.07.2013, 10:19



Antwort auf Beitrag von Kleine Fee

mich würde dann die antwort interessieren, gerne auch per pn.

Mitglied inaktiv - 09.07.2013, 10:30



Antwort auf Beitrag von Kleine Fee

Die Sozialberatung hier umfasst leider nicht KV. Erhellend war ein Anruf bei der Hotline der AOK: Beim Sozialamt soll die Übernahme der Beiträge zur KV und Pflegeversicherung beantragt werden. Mit der Zusage dann zur AOK und Mitglied werden, zugleich die Ablehnung der Anzeige zur Pflichtversicherung erklären, dann käme es nicht zu Nachzahlung uns Säumigkeitszuschlägen. Klang alles sehr einfach und ich hoffe, so wird das dann auch. Die Dame von der AOK schilderte das alles sehr freundlich und kompetent, so als wäre das die am häufigsten gestellte Frage. Ich war sehr beeindruckt und habe ihr das auch gesagt. Danke für die bisherigen Antworten. Für weitere Hinweise auf mögliche Kloppen wäre ich weiterhin dankbar.

von Kleine Fee am 09.07.2013, 10:51



Antwort auf Beitrag von Kleine Fee

Die Sozialberatung hier umfasst leider nicht KV. Erhellend war ein Anruf bei der Hotline der AOK: Beim Sozialamt soll die Übernahme der Beiträge zur KV und Pflegeversicherung beantragt werden. Mit der Zusage dann zur AOK und Mitglied werden, zugleich die Ablehnung der Anzeige zur Pflichtversicherung erklären, dann käme es nicht zu Nachzahlung uns Säumigkeitszuschlägen. Klang alles sehr einfach und ich hoffe, so wird das dann auch. Die Dame von der AOK schilderte das alles sehr freundlich und kompetent, so als wäre das die am häufigsten gestellte Frage. Ich war sehr beeindruckt und habe ihr das auch gesagt. Danke für die bisherigen Antworten. Für weitere Hinweise auf mögliche Kloppen wäre ich weiterhin dankbar.

von Kleine Fee am 09.07.2013, 10:51