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Frage zu Sonderurlaub bei einem Todesfall

Thema: Frage zu Sonderurlaub bei einem Todesfall

Gestern verstarb mein Schwiegervater - nicht unerwartet, aber doch hatten wir nicht so schnell damit gerechnet. Er war die letzten Wochen im Pflegeheim und hoffte, Weihnachten nach Hause gehen zu dürfen, was das Pflegepersonal nicht genehmigen wollte. So ist er an Weihnachten heim gegangen- wenn auch auf eine ganz andere Art. Nun würde ich gern folgendes wissen: Mein Mann hat sowieso Urlaub bis zum 10 Januar. Bekommt er dennoch Sonderurlaub? Muss er das seinem Chef nun melden? Vielleicht kennt sich jemand aus. Dankeschön, Muts

von Muts am 25.12.2015, 20:23



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Sonderurlaub? Versteh ich grad nicht....

von SiJoJoFrAl am 25.12.2015, 20:30



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Es gibt ja zwei bezahlte Tage Sonderurlaub bei einem Trauerfall im engen Familienkreis, die ihm zustehen. Die "normalen" Urlaubstage könnte er dann zu einem anderen Zeitpunkt nehmen. LG Muts

von Muts am 25.12.2015, 20:40



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und sorry, ich Stoffel....mein herzliches Beileid.*umarm*

von SiJoJoFrAl am 25.12.2015, 20:40



Antwort auf Beitrag von SiJoJoFrAl

Dankeschön!

von Muts am 25.12.2015, 20:42



Antwort auf Beitrag von Muts

wenn meine Mutter waehrend meiner Urlaubszeit sterben wuerde, waere mir persoenlich ehrlich gesagt egal, ob ich dafuer einen Urlaubstag 'gutgeschrieben' bekaeme. Also ich wuerd es nicht meinem AG melden.

von SiJoJoFrAl am 25.12.2015, 20:45



Antwort auf Beitrag von SiJoJoFrAl

... es doch nutzen?! Das hat doch erstmal mit der emotionalen Seite nichts zu tun, damit würde ich das nicht vermischen! (Man sagt ja auch nicht, man verichtet z.B. auf Witwen- oder Waisenrente, nur weil man momentan rect gut bei Kasse ist...) ¨ Klar hat man bei einem TRauerfall in der Familie erstmal nicht den Kopf frei für irgendwelchen Bürokratiekram a la Anträge auf Sonderurlaub stellen, aber nichtsdestotrotz ist doch nicht einzusehen, warum man etwas, worauf man Anspruch hätte, nicht beanspruchen sollte. Urlaub hat man nie genug und diese Regelung gibts ja wahrscheinlich auch deshalb, weil eben mit einem TRaurfalle Dinge verbunden sind, die leider erledigt werden müssen und wo man frei haben muss, um dies zu schaffen (Beerdigung, Behördengänge). Während normaler Urlaub zum ERholen da sein sollte. An die AP: Auf jeden Fall mein Beileid!

von MM am 25.12.2015, 22:47



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ich sag ja, mir persoenlich waers nicht wichtig. Der Urlaub/die Erholung ist ja eh erstmal 'gelaufen'. Da kaems mir auf nen Tag (oder eben zwei) mehr oder weniger nicht an. Wenns danach geht,braeuchte man wenigstens ne Woche Sonderurlaub fuer Behoerdengaenge, Organisation der Beerdigung, Erholung...wobei wie gesagt,von Erholung keine Rede mehr sein kann. Mit der Rente hat das nix zu tun. Mir gehts hier grad um eben unterm Strich einen oder zwei Tage,die man mehr hat. Waehrend der A-zeit waers klar, dass man Sonderurlaub beantragt, aber im Urlaub waers mir nicht so wichtig.

von SiJoJoFrAl am 25.12.2015, 23:11



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die Frage war ja auch nicht, ob man das sollte oder nicht. Ich hatte nur nachgrfargt, weil es mich interessiert hat, wieso und warum. LG

von SiJoJoFrAl am 25.12.2015, 23:28



Antwort auf Beitrag von SiJoJoFrAl

die Frage war ja auch nicht, ob man das sollte oder nicht. Ich hatte nur nachgrfargt, weil es mich interessiert hat, wieso und warum. LG

von SiJoJoFrAl am 25.12.2015, 23:28



Antwort auf Beitrag von SiJoJoFrAl

Der Sonderurlaub ist ja auch nicht zur erholung gedacht, sondern für Behördengänge usw. Man kann ja auch nicht sagen, ich geh jetzt nicht zum Bestattet, nur weil ich jetzt jemanden verloren habe und an nix anderes denken kann. Es gibt leider dinge, die muß man tun, ob man will oder nicht. es gibt immer etwas zu tun, was man am liebsten verdrängen würde.

Mitglied inaktiv - 27.12.2015, 17:10



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Erst mal mein Beileid. Im öffentlichen Dienst gab es mal tatsächlich "Sonderurlaub" bei Trauerfällen - je nach Verwandtschaftsgrad. Ersten Grades waren es glaube ich 2 Tage und 2. Grades ein Tag. Ob der Schwiegervater noch zum 2. Grad zählt, weiß ich nicht. Ob das heute noch so ist - keine Ahnung... Wie Du siehst, bin ich keine große Hilfe - da hilft nur nachfragen beim Chef. Alles Gute, Leonessa

von leonessa am 25.12.2015, 20:36



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Dankeschön. Es geht ja um die Urlaubstage für meinen Mann, nicht für mich.

von Muts am 25.12.2015, 20:41



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Erstmal mein Beileid an euch Also in vielen Betrieben gibt es Sonderurlaub bei Trauerfällen. Da kommt es dann drauf an, wer verstorben ist. Bei uns ist es so: 2 Tage Sonderurlaub bei Ehegatten und Kindern 1 Tag Sonderurlaub bei den eigenen Eltern 1 Tag bei Großeltern Sonst gibts leider keinen Sonderurlaub

Mitglied inaktiv - 25.12.2015, 20:42



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Mein Beileid. Dem Chef melden. Die Urlaubstage werden dann gutgeschrieben.

von shinead am 25.12.2015, 20:48



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Als meine Oma starb. Die wollten die Sterbeurkunde haben als Beleg. Wozu erschließt sich mir nicht, da aus der ja kein Nachweis hervorgeht in welchem Verhältnis man zueinander steht. Er soll es dem Chef melden und die tauschen das gewiss.

von Sternenschnuppe am 25.12.2015, 20:55



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Und natürlich auch mein Beileid und viel Kraft die nächste Zeit. Als das bei uns war, da waren wir sogar noch gar nicht verheiratet fällt mir gerade ein. Scheint also auch eine Kulanzgeschichte zu sein.

von Sternenschnuppe am 25.12.2015, 20:57



Antwort auf Beitrag von Muts

Mein Beileid für den Verlust. Dein Mann soll den Sonderurlaub einreichen und der Betrieb wird diesen Tag sicherlich gutschreiben.Auf jeden Fall versuchen. Falls Du in einem Betrieb arbeitest, wo ein Tarifvertrag vorhanden ist, kannst du auch evtl. einen Tag Sonderurlaub bekommen (bei IGM ist dies so). Auch mal nachprüfen.

von DanniL am 25.12.2015, 21:26



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Mein Beileid! Ich würde es auch melden, denn der Sonderurlaub steht ihm ja zu. Dann hat er noch zwei Tage, die er anderweitig nehmen kann und dann auch Erholung hat. Mein Vater ist schwer krank, mir steht es im nächsten Jahr irgendwann auch bevor. Ich würde genauso handeln!

von fabiansmama am 25.12.2015, 21:27



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Mein Beileid- die Sterbe Urkunde einfach in der Personalabteilung abgeben, dann werden die Tage oder Tag (je nach Betrieb) gutgeschrieben. Allerdings darf man in vielen Betrieben seinen Urlaub nicht ins neue Jahr mitnehmen, bei uns wuerde der Resturlaub verfallen, da wäre der Sonder Urlaub nutzlos.

Mitglied inaktiv - 25.12.2015, 21:30



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Der Sonderurlaub würde in dem Fall nicht verfallen. Da es unmöglich ist, den Urlaub noch in diesem Jahr zu nehmen und die Unmöglicjkeit nicht vom Arbeitnehmer zu vertreten ist, muss der Urlaub im nächsten Jahr gewährt werden.

von shinead am 26.12.2015, 00:05



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...hatten auch gerade Urlaub, als Schwiegermutter starb. Der organisatorische Kram kam erst danach und dafür brauchte mein Mann dann auch seine zwei Tage Sonderurlaub. Ob ein Umwidmen gegangen wäre, weiß ich nicht. Trini

von Trini am 25.12.2015, 21:46



Antwort auf Beitrag von Muts

Mein Beileid. Selbstverständlich steht Deinem Mann trotz regulärem Urlaub der Sonderurlaub zu. Sobald er Bescheid gibt, werden zwei Tage in Sonderurlaub umgemünzt und zwei reguläre Urlaubstage gutgeschrieben. So geschehen bei mir im Mai, aus dem gleichen Grund. Bei mir sind die Urlaubstage sowieso knapp im Hinblick auf Ferienüberbrückung der Kinder, da war ich sehr froh über die zusätzlichen zwei Tage.

Mitglied inaktiv - 25.12.2015, 23:22



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Ich denke auch, dass das geht und würde es auch in Anspruch nehmen. Wenn man im Urlaub krank wird und eine Krankschreibung einreicht, wird es ja auch gut geschrieben. So sehe ich das dann auch bei einem Sterbefall. Mein herzliches Beileid und viel Kraft.

von 3boys am 26.12.2015, 09:52



Antwort auf Beitrag von Muts

Danke Euch allen für Euer Mitgefühl und Eure hilfreichen Antworten. Mein Mann hat im letzten Jahr öfter Urlaub genommen, um seine Eltern allein zu besuchen, da es für den Opa zuviel gewesen wäre, wenn wir da zu fünft angerückt wären. Da meine Schwiegereltern 650 km entfernt wohnen, kommt die Trauer wahrscheinlich erst richtig raus, wenn wir dann am Montag dort sind, auch bei den Kindern. Aber für den Opa- er war 85 und hatte ein schwaches Herz, schlechte Lungen und keinen Lebenswillen mehr- war es nun doch gut so. Danke Euch allen, Muts

von Muts am 26.12.2015, 10:55



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Die kann er später nehmen, diese zwei Tage, um Behördengänge zu machen.

von glückskinder am 26.12.2015, 19:31



Antwort auf Beitrag von glückskinder

Mein Beileid Ich glaube das ist ganz unterschiedlich. Meine Schwiegermutter ist jetzt erst verstorben. Mein Mann hatte öfter einfach mal frei um mal ins Krankenhaus zu kommen oder die Kinder zu holen, weil ich im Krankenhaus geblieben bin. (Sie hatte Krebs im Endstadium- sie wusste es seit 3 Jahren, wir leider gar nicht und so kam es für uns sehr plötzlich) Danach hat das Beerdigungsinstitut sehr viel gemacht.Wir hatten dort einen Termin und die haben sich mit allem auseinander gesetzt. Amt, Versicherungen, Krankenkasse usw. Wir brauchten nur Zuhause die Kündigung für Telefon, Wohnung usw. schreiben. Zeit braucht dann das Wohnung ausräumen.. Das ist ein schreckliches Gefühl. Allerdings war bei euch der Vater schon im Heim? Dann ist es ja nicht so viel. Bei meinem Mann in der Firma waren sie wirklich sehr kulant. Er hat da eh viel Freiheit, ist aber auch immer ansprechbar (auf dem Diensthandy), auch wenn er schon Feierabend hat. Ich wünsche euch viel Kraft Sylvia

von schneckchen19 am 27.12.2015, 08:31