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Firma will 25 Euro Aufwandsentschädigung für eine Rechnungskopie - Hilfe!

Thema: Firma will 25 Euro Aufwandsentschädigung für eine Rechnungskopie - Hilfe!

Hallo zusammen, ich habe Anfang des Jahres online ein Gerät gekauft, das nun einen Defekt hat. Ich kann aber nirgendwo die Rechnung finden. Ich habe bei der Firma angefragt, ob sie mir bitte eine Kopie schicken könnten. Die wollen dafür 25 Euro haben! Dürfen die das? Vielen Dank für eure Hilfe.

Mitglied inaktiv - 09.11.2009, 13:32



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Hi, ob sie es dürfen ist relativ - ist aber schon Wucher. Aber eigentlich bist Du verpflichtet Rechnungen ein paar Jahre aufzubewahren. Machst Du es nicht und brauchst eine Rechnung, können die das natürlich verlangen. Wenn Du die Rechnung brauchst, dann wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als es notgedrungen zu zahlen. Aber ich würde noch eine Rechnung über die Aufschlüsselung der Bearbeitungskosten verlangen. Mich würde mal interessieren woraus sich die Bearbeitungsgebühr zusammensetzt. LG Nicole

Mitglied inaktiv - 09.11.2009, 14:24



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Hallo, die Rechnung hast du evt. online bekommen ? Erlebe ich so bei etwa der Hälfte der Internetkäufe. Ansonsten (noch) mal freundlich anfragen, evt. klischeemäßig auf die Tränendrüse drücken a la : Mein Mann reißt mir den Kopf ab ! oder je nach Art der Firma entrüstet über den fehlenden Kundendienst meckern, der sich spätestens jetzt wohl herumsprechen werde .. Man muss als Privatperson übrigens nicht alle Rechnungen jahrelang aufbewahren; nur bestimmte Handwerkerrechnungen und auf diese Aufbewahrungspflicht muss einen der Handwerker in der Rechnung aufmerksam machen. Gruß Anna

Mitglied inaktiv - 09.11.2009, 15:03



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Wozu brauchst Du denn die Rechnung? Garantieleistungen müssen auch ohne Rechnungsvorlage erbracht werden. Soll also die Firma, die galanterweise 25 Euro für eine Rechnungskopie verlangt, das Gerät zur Reparatur entgegennehmen, schick es dort hin. In Ihren Rechnungskopien (die sie ja schon aus Steuerrechtlichen Gründen aufbewahren müssen) können sie dann nachvollziehen, dass Du das Gerät dort gekauft hast. Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 09.11.2009, 15:13



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Das habe ich nicht gewusst. Ich bin davon ausgegangen, dass ich beweisen muss, dass ich das Gerät dort gekauft habe.

Mitglied inaktiv - 09.11.2009, 15:17