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ein Mitarbeiter einer Krankenkasse da, habe schon wieder eine Frage

Thema: ein Mitarbeiter einer Krankenkasse da, habe schon wieder eine Frage

Schönen guten Abend! Muß euch schon wieder mal kurz nerven. Mein Mann ist selbständig und hat eine 1-Mann-GmbH. Wie sieht das aus? Er ist momentan privat krankenversichert. Muß er das überhaupt? Er verdient unter 48.150 Euro im Jahr, kann er da nicht in eine normale KV oder sich dort freiwillig versichern? Habe von dem ganzen Kram überhaupt keine Ahnung. Wer kann mich da ein bißchen aufklären? Vielen Dank schonmal und LG Carola

Mitglied inaktiv - 03.12.2008, 18:50



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da gibt es viele faktoren, die möglicherweise eine private KV günstiger als eine gesetzliche machen. ist dein mann noch recht jung und hat einen einen entsprechenden tarif gewählt, ist die chance sogar recht groß, dass er für seine PKV weniger als für die gesetzliche bezahlt. sind die kosten vergleichbar, könnten die leistungen sehr unterschiedlich ausfallen. meist sind die leistungen einer PKV deutlich besser. PKV werden meist erst mit zunehmendem alter teuer - nur gibt es die möglichkeit im rentenalter eine den gesetzlichen KV vergleichbaren tarif zu nehmen. es hilft nichts, ihr werdet es von jemandem, der sich auskennt, vergleichen lassen müssen.

Mitglied inaktiv - 03.12.2008, 19:02



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hallo ich habe meine freundin gefragt und die meinte wenn er als selbständiger privat versichert ist - kann er nicht in die gesetzl. kv zurückgehen da ihm dort für eine freiw. mitgliedschaft die sog. vorversicherungszeit fehlt - er kann nur in die gesetzl. zurück wenn er eine beschäftigung aufnimmt und in dieser vers.pfl. wird mfg mma

Mitglied inaktiv - 03.12.2008, 19:30



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Da hat deine Freundin im Prinzip recht - aber ist es hier nicht der Alleingesellschafter einer GmbH? Dann ist er doch sicher Geschäftsführer, angestellt von der GmbH.... da müsste sich doch tricksen lassen. Aber das sollte man nur tun, wenn es sich auch lohnt.

Mitglied inaktiv - 03.12.2008, 19:37



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wieder sozialversicherungspflichtig! und man kann schon wieder zurück, aber auch das hängt verschiedenen umständen ab. mit vorversicherungszeiten hat das weniger zu tun. das greift, wann man länger als 1 jahr GARNICHT krankenversichert war oder älter als 55 ist. zurück kann man, wenn man nachweist, weniger als 3900 € im jahr verdient zu haben. die aussagen zu diesem tehma sind noch recht unterschiedlich, aber ab dem nächsten jahr sollen auch PKV einen basistarif anbieten, der den gesetzlichen KV entspricht. wie gesagt, pauschal ist das nicht zu klären.

Mitglied inaktiv - 03.12.2008, 20:04



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noch 39, wird im Febtruar 2009 40 Jahre alt. Er ist war 1992-1997 in einer OHG selbständig und seit 1997 bis heute als Gesellschafter der 1-Mann-GmbH. Da kann man also nicht mehr in die GKV zurück? Er ist ja Angestellter, geht das da nicht mehr? LG Carola

Mitglied inaktiv - 03.12.2008, 20:45