Krankenversicherung

Puzzle Versicherungsschutz

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Gesetzliche oder private Krankenversicherung? Eine schwierige Frage. 

Viele Bundesbürger sind aufgrund ihres Einkommens Pflichtversicherte der Gesetzlichen Krankenkasse. Aber auch, wenn Sie die Wahl zwischen Privater und Gesetzlicher Krankenkasse haben: Für Familien stellt sich die Sache nicht so einfach dar.

In der Gesetzlichen zahlt häufig einer für alle

Denn nicht berufstätige oder nur geringfügig beschäftigte Ehepartner sowie alle Kinder (unter 18 und ohne eigenes Einkommen, bei Ausbildung ggf. auch länger) sind beim beitragszahlenden Versicherungsmitglied beitragsfrei mitversichert. So günstig kommen Sie in der privaten Krankenkasse auf keinen Fall davon. Denn hier muss für jedes Familienmitglied gesondert bezahlt werden.

Unzufriedene können auch die gesetzliche Krankenkasse wechseln

Anders als früher dürfen Sie heute frei wählen, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie Mitglied sein wollen. Das heißt, Sie können sich z.B. eine Kasse mit niedrigeren Beiträgen aussuchen oder eine, deren nächstes Büro für Sie gut zu erreichen ist. Was Sie wissen sollten:

  • Wechseln können Sie immer zum Ende des übernächsten Monats nach der Kündigung.
  • Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen keinen Versicherungspflichtigen ablehnen. Bei allen Kassen gelten die gleichen, nur am Einkommen orientierten Beitragsbemessungsgrenzen. Die unterschiedlichen Beitragssätze ergeben sich daraus, wie eine Kasse wirtschaftet und aus dem Krankenstand der bei einer Kasse Versicherten.
  • Das Grundangebot ist bei allen gesetzlichen Kassen gleich, der Spielraum für Extras eng bemessen. Wechseln Sie also nicht auf gut Glück, weil Sie sauer sind, dass Ihre bisherige Kasse die Rechnung des Heilpraktikers oder die Reittherapie für Ihr Kind nicht übernimmt. So etwas bezahlen gesetzliche Kassen wirklich nur in seltenen Ausnahmefällen. Informieren Sie sich vor dem Eintritt in eine neue Kasse daher genau, wie die speziellen Angebote der Kasse aussehen und ob sie Ihnen auch etwas bringen. Lesen Sie die Satzungsleistungen durch, hier steht genau drin, was die Kasse zahlt, etwa bei einer Kur.
  • In Ihrer neuen Kasse müssen Sie normalerweise mindestens 18 Monate lang Mitglied bleiben.
  • Eine Beitragserhöhung gibt Ihnen immer ein Sonderkündigungsrecht (auch bevor 18 Monate Mitgliedschaft herum sind; aber nicht in den ersten 14 Tagen in einer neuen Stelle). Sie können innerhalb des Monats kündigen, in dem der Beitrag erhöht wurde und dann die Kasse zum Ende des übernächsten Monats verlassen.
  • Wenn Sie die Kündigungsbestätigung Ihrer bisherigen Kasse haben, unbedingt gleich bei einer anderen Ihren Aufnahmeantrag einreichen: Ihr Arbeitgeber braucht die Versicherungsbestätigung spätestens einen Tag, bevor die neue Versicherung beginnt. Sonst bleiben Sie automatisch bei der alten Krankenkasse.

Extrawünsche? Da helfen die Privaten weiter

Auch Kassenpatienten müssen jedoch auf individuelle Mehrleistungen nicht verzichten. Es steht Ihnen frei, bei einer privaten Krankenkasse bestimmte Zusatzabschlüsse zu tätigen. Sie reichen von Krankenhauszusatzversicherungen fürs Einzelzimmer oder Kostenerstattung bei alternativen Behandlungsmethoden bis zum Zahnersatz.

Die private Reisekrankenversicherung ist für Familien wichtig

Denn selbst im europäischen Ausland angefallene Behandlungskosten übernehmen die gesetzlichen Kassen häufig nur zum Teil, für ärztliche Hilfe im außereuropäischen Bereich zahlen Sie meistens gar nichts. Auch manche Zusatzkosten, etwa der eventuell nötige Transport nach Hause, bleiben an Ihnen hängen. Und da gerade Kinder schnell mal ärztliche Hilfe brauchen und diese im Ausland teuer werden kann, sollten reisebegeisterte Familien eine private Reisekrankenversicherung abschließen. Es gibt solche Versicherungen auf einen bestimmten Zeitraum befristet oder gleich als Jahresvertrag. Achten Sie darauf, dass ein eventueller Selbstbehalt niedrig ist.

Tipp: Fragen Sie, ob die Versicherung auch für Behandlungen aufkommt, die durch unerwartete Komplikationen in der Schwangerschaft verursacht werden (etwa Bluttransfusionen für ein ungeborenes Kind oder die Betreuung eines Frühgeborenen). Schließlich wollen gerade werdende Mütter im Urlaub auf Nummer Sicher gehen.

Zuletzt überarbeitet: April 2019

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