Wichtig: Eine Krankenversicherung für
die Auslandsreise

weißes Auto faehrt auf der Straße davon

© Adobe Stock, Africa Studio

Die Familie ist im verdienten Urlaub und das Kind fiebert plötzlich: Auch im Urlaub kann ein Familienmitglied plötzlich krank werden. 

Deshalb ist es für Familien mit Kindern immer empfehlenswert, bei der Reisebuchung gleich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen.

Wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlt ...

Die Auslandsreise-Krankenversicherung springt bei Erkrankung und nach einem Unfall ein und trägt die Kosten, wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlt. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen außerhalb Europas und in Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, keine Leistungen. Für die Heimreise eines Kranken kommt die gesetzliche Krankenkasse im Ausland generell nicht auf.

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung zahlt den Kranken-Rücktransport aus dem Ausland - und ist somit auch für Privatversicherte interessant. Denn selbst private Krankenversicherungen tragen diese Kosten in den meisten Fällen nicht. Die Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), Lilo Blunck, rät: "Achten Sie darauf, dass Ihr Versicherer den Rücktransport übernimmt, wenn er "sinnvoll und vertretbar" und nicht nur "medizinisch notwendig" ist."

Kleiner Preis - hoher Nutzen

Die Expertin vom BdV weiß: "Es belastet die Urlaubskasse kaum, sich optimal abzusichern." Häufig reicht es aus, den Krankenschutz für das Ausland in einem Jahresvertrag abzuschließen, der viele kleinere Reisen abdeckt. Diese Versicherungen sind recht günstig für einen Jahresbeitrag ab 8 Euro zu haben, für Familien gibt es sie ab einer Jahresgebühr von 15 Euro. Wer länger als sechs Wochen ins Ausland fährt, braucht aber einen speziellen Tarif für Einzelreisen. Die Preise für den Schutz sind abhängig von der Reisedauer, dem Alter der Versicherten und in einigen Fällen auch vom Ziel des Auslandsaufenthalts.

Mit der Versicherungs-Police kann man getrost einen Arzt am Urlaubsort aufsuchen und sich entsprechend behandeln lassen. Doch sollten am Urlaubsort Arztbesuche nötig werden, empfiehlt der BdV: "Heben Sie alle Zahlungsbelege und Unterlagen vollständig auf, die zur Abrechnung mit der Versicherung wichtig sein könnten."

Übliche Leistungen einer Auslandsreise-Krankenversicherung

Abgesichert über die Auslandsreise-Krankenversicherung sind in aller Regel folgende Behandlungen:

  • ambulante, ärztliche Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen
  • ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, Reparaturen von Zahnersatz
  • ärztliche Leistungen, Sachmittel, Unterbringung und Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt
  • Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch einen Rettungsdienst
  • ärztlich angeordneter und medizinisch notwendiger Transport zum Wohnort oder dem nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort
  • Überführung im Todesfall oder Bestattung im Ausland, üblicherweise bis zu einer Kostenhöhe von 10.000 Euro

Zuletzt überarbeitet: Juli 2020

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