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Geschrieben von jannas am 11.04.2023, 9:00 Uhr

Unterhalt ab 18

Hallo, das ist möglich. In unserem Fall hat das Jugendamt dann den Vater quasi im Namen vom volljährigen Kind angeschrieben.
Mehrmals, aber er hat nie reagiert.
Daraufhin gab es dann eine Bestätigung, dass die Vermittlung durch das Jugendamt gescheitert ist und dem Kind, da kein Einkommen, die Kosten übernommen werden bei einer gerichtlichen Klärung.
Gruß, Jannas

 
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